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Anträge auf Fahrtkostenerstattung jetzt stellen!

Neustadt/WN. Schüler der weiterführenden Schulen der 11.-13. Klasse und Berufsschüler erhalten noch Erstattung für ihre Fahrtkosten, wenn sie den Antrag rechtzeitig einreichen.  Das Landratsamt Neustadt/WN weist darauf hin, dass die gesetzliche […]

Neustadt/WN. Schüler der weiterführenden Schulen der 11.-13. Klasse und Berufsschüler erhalten noch Erstattung für ihre Fahrtkosten, wenn sie den Antrag rechtzeitig einreichen.  Das Landratsamt Neustadt/WN weist darauf hin, dass die gesetzliche […]
Symbolbild: pixabay

Anträge auf Fahrtkostenerstattung jetzt stellen!

Neustadt/WN. Schüler der weiterführenden Schulen der 11.-13. Klasse und Berufsschüler erhalten noch Erstattung für ihre Fahrtkosten, wenn sie den Antrag rechtzeitig einreichen. 

Das Landratsamt Neustadt/WN weist darauf hin, dass die gesetzliche Abgabefrist für Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 an weiterführenden Schulen und für Berufsschüler für das Schuljahr 2015/2016 am Montag, den 31. Oktober endet.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen dazu im Internet unter www.schulweg.neustadt.de oder telefonisch unter 09602/79-2210.

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