Baugenehmigung am Kirchensteig regulär erteilt in Amberg

Baugenehmigung am Kirchensteig regulär erteilt in Amberg
„Ich bedauere sehr, dass in der öffentlichen Diskussion um das Bauvorhaben am Kirchensteig erneut falsche Behauptungen als Fakten dargestellt werden“, erklärt Oberbürgermeister Michael Cerny. Anlass für diese deutliche Klarstellung ist ein Leserbrief von Alfons Swaczyna in der Amberger Zeitung vom 26. Februar 2026, in dem unzutreffende Zusammenhänge bezüglich der erteilten Baugenehmigung hergestellt wurden.
Klarstellung zum Bauvorhaben am Kirchensteig
Im Leserbrief wird unter anderem der Eindruck erweckt, das Vorhaben sei eine direkte Folge des seit Oktober 2025 geltenden Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bauturbo“). „Diese Annahme ist zeitlich und inhaltlich unzutreffend“, stellt der Oberbürgermeister klar. Tatsächlich wurde der Bauantrag vom Amberger Bauordnungs-, Baurechts- und Stadtentwicklungsamt in einem regulären Verfahren nach § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft und genehmigt. Maßgeblich dafür war, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt – was baurechtlich gegeben war. Entscheidend zur Richtigstellung ist zudem der zeitliche Ablauf: Die Baugenehmigung wurde bereits im März 2025 erteilt und damit mehr als ein halbes Jahr, bevor die neuen „Bauturbo“-Regelungen überhaupt in Kraft traten.
Genehmigung nach Paragraf 34 BauGB bereits im März 2025
Besonders deutlich wird Cerny bei dem Vorwurf, der in anderen Leserbriefen erhoben wurde, Baugenehmigungen könnten von der Finanzkraft eines Investors abhängen: „Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Die Erteilung einer Baugenehmigung ist keine politische Entscheidung und schon gar keine Gefälligkeit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen hier für die kreisfreie Stadt Amberg eine staatliche Aufgabe wahr. Geprüft und entschieden wird nach geltendem Baurecht.“
Der Oberbürgermeister stellt sich dabei schützend vor seine Verwaltung: „Solche Behauptungen sind schlichtweg unfair gegenüber der Belegschaft unserer Baugenehmigungsbehörde. Unsere Fachleute haben den absoluten Anspruch an sich selbst, jede Entscheidung strikt nach Recht und Gesetz zu treffen, und setzen gleichzeitig alles daran, die oft vehement eingeforderte Schnelligkeit in den Verfahren an den Tag zu legen.“ Cerny ergänzt: „Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass sich unsere Genehmigungsbehörde im Alltag meist eher dem Vorwurf ausgesetzt sieht, sie würde zu intensiv und zu langwierig prüfen. Dass den Kolleginnen und Kollegen nun ausgerechnet das genaue Gegenteil – nämlich eine leichtfertige Genehmigungspraxis – unterstellt wird, weise ich entschieden zurück.“ Gerade weil in Amberg ein hoher Bedarf an Wohnungen bestehe, versuche man, die Schaffung neuen Wohnraums – völlig unabhängig vom jeweiligen Bauherrn – bestmöglich durch zügige und professionelle Bearbeitung zu unterstützen.
Appell für faktenbasierte, faire Diskussion
„Selbstverständlich ist eine lebhafte, kritische Debatte zu städtischen Bauprojekten ein wichtiges Gut und völlig legitim“, so Cerny abschließend. „Gerade weil Bauvorhaben im direkten Umfeld oft verständliche Emotionen bei den Anliegern auslösen, ist es mir wichtig, dass wir solche Diskussionen auf Basis korrekter Fakten führen. Nur so bleiben wir fair gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern, den Bauherren sowie der Verwaltung.“


