Der Neubau einer offenen Ganztagsschule hat oberste Priorität
Der Neubau einer offenen Ganztagsschule hat oberste Priorität
Das Ganztagsförderungsgesetz verpflichtet die Kommunen, zunächst für die Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/27 und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse eine Ganztagsbetreuung einzurichten. Dieses „Ganztagsversprechen“ der Politik hat auch Auswirkungen auf die Kirchenthumbacher Schullandschaft und ein Thema, das auch den Marktgemeinderat bewegt. Seit Jahren diskutieren die Volksvertreter über den Volksschulneubau. Noch ist eine finale Entscheidung nicht abzusehen. Selbst der Standort ist noch unklar. Da zwingt die neueste Entwicklung in der Betreuungslandschaft zum Handeln.
Jetzt gilt es zu handeln
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sind rasche Entscheidungen unerlässlich. Eine Herausforderung, der sich die Ratsversammlung mit einem Grundsatzbeschluss stellte. Aus den Reihen des Gremiums kam in der jüngsten Sitzung ein klares Bekenntnis zum raschen Handeln, das zweiter Bürgermeister Ewald Plößner zusammenfasste: „Wir wollen bauen, konkretes soll die Planung ergeben“. Eine Feststellung, die in den Beschluss mündete, den Neubau der offenen Ganztagsschule (OGS) auf der Grünfläche gegenüber der Grund- und Mittelschule zu verwirklichen.
Dabei handelt es sich um eine Grundstücksfläche, auf der vor Jahren der Bau einer neuen Grund- und Mittelschule zur Diskussion stand. Der Rat denkt an einen Gebäudekomplex, der alle notwendigen Gruppen- und Funktionsräume zum Betrieb einer OGS enthalten und sich an einer langfristigen Prognose der Schülerzahlen orientieren soll, so der einstimmige Beschluss. Nächster Schritt ist die rasche Einleitung des Planungsverfahrens.





