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Europawahl – Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung

Weiden. Am 9. Juni findet die Europawahl statt. In diesem Zusammenhang macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen für Wahlwerbezwecke in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Gruppen von Wahlberechtigten erhalten können, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Europawahl – Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung

Symbolbild: Pixabay

Da das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Europawahlen abgesenkt wurde, dürfen erstmals Daten von Wahlberechtigten ab dem 16. Lebensjahr mitgeteilt werden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, die Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Daten dürfen nur für die Werbung anlässlich der Europawahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen außer im Falle eines Wegzuges und darauffolgendem Wiederzuzug nicht erneuert werden.

Widerspruch einlegen

Wer einer Datenübermittlung widersprechen möchte, kann schriftlich eine entsprechende Mitteilung an die Stadt, Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden, einsenden. Ein entsprechender Antrag ist hier verfügbar. Per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam.

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Dr. Bernhardt
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