Landratsamt Neustadt/WN: Neuer Passbild-Service im Ausländeramt

Landratsamt Neustadt/WN: Neuer Passbild-Service im Ausländeramt
Wie Pressesprecher Marcel Weidner informiert, ermögliche das neue technische System “PointID®” einen “medienbruchfreien Prozess” zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift.
Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.
Vereinfachte Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln
Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Ausländerbehörde erstellen zu lassen, erhöhe die Sicherheit und schütze insbesondere vor einem Missbrauch der Ausweisdokumente. Zudem vereinfache sie auch den Antragsprozess, so Weidner: So können Bürger und Bürgerinnen während des Termins im Amt sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen.
Sollte ein Foto nicht den biometrischen Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen, kann direkt vor Ort ein neues Foto aufgenommen und der Antragsprozess fortgesetzt werden. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6 Euro. Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgern und Bürgerinnen sollen so Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden.
Gesetzlicher Rahmen:
Seit Mai 2025 wurde das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde übertragen. Ausgedruckte Lichtbilder können nach einer Übergangsfrist bis Ende Juli nicht mehr angenommen werden.
Wichtiger Hinweis: Lichtbilder, die in der Ausländerbehörde am Landratsamt aufgenommen wurden, können nur für Dienstleistungen innerhalb des Ausländeramtes genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel Fotos für ihren Personalausweis benötigen, müssen diese bei ihrer Heimatgemeinde anfertigen oder alternativ bei einem Fotodienstleister.


