Leinenpflicht soll in Kirchenthumbach neu geregelt werden
Leinenpflicht soll in Kirchenthumbach neu geregelt werden

Wie in den meisten Kommunen regelt in Kirchenthumbach eine Hundeanleinverordnung das Führen von Hunden im öffentlichen Raum, um Konflikte zwischen Hundehaltern und der Einwohnerschaft zu vermeiden. Ein neuer Verordnungsentwurf führt zu Nachfragen.
Wer kennt das nicht? Da stürmt ein großer Hund auf einen zu. Von Weitem hört man den Ruf des Hundebesitzers: „Keine Angst, der beißt nicht. Der will nur spielen und verstanden werden.“ Was wohl der Hund denkt? Für den Spaziergänger eine zwiespältige Situation. Das Dilemma ist vorprogrammiert. Es baut sich eine Front zwischen Hund, Hundehalter und dem unbedarften Erholungssuchenden auf. Deshalb entschied sich der Marktgemeinderat schon vor Jahrzehnten, diese Probleme mit einer Hundeanleinverordnung aus der Welt zu schaffen.
Anleinpflicht wirft Fragen auf
Wegen rechtlicher Veränderungen verliert die Verordnung zum 31. Oktober 2026 ihre Rechtskraft. Was nun? Richten soll es eine neue Verordnung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben. Ein Entwurf wurde bereits vor einiger Zeit dem Rat übermittelt. Gleichwohl gab es im Gremium Interpretationsprobleme bei der Anleinpflicht von großen Hunden und Kampfhunden innerhalb geschlossener Ortschaften. Der Verordnungsentwurf verweist bei der Einschätzung eines Kampfhundes auf spezielle Bestimmungen über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und bei „großen Hunden“ auf Schulterhöhen von mindestens 50 Zentimetern.
Die Formulierungen im Verordnungsentwurf auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben sind zu nebulös, hieß es aus den Reihen des Gremiums. Das Unbehagen ist groß. Wichtig sei es, das Thema zu kommunizieren und alle Beteiligten zum Beispiel im Marktanzeiger über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären, befanden Jürgen Adelhardt, Josef Schreglmann, Marco Streit & Co. Die Wünsche aus der Ratsversammlung führten schließlich zu einer Vertagung des Beschlusses in die nächste Sitzung.
Bewirtschaftung von Ausgleichsflächen
Ausgleichsflächen dienen dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft unter anderem bei der kommunalen Bauleitplanung. Mit der Bereitstellung von Ersatzflächen auf Vorrat sollen die Eingriffe auf die Ökosysteme ausgeglichen werden.
Im Rahmen einer Nachfrage interessierte sich die SPD-Fraktion für die im Gemeindegebiet vorhandenen Ausgleichsflächen. Den Hintergrund erläuterte Jan Wiltsch. „Aus der Bürgerschaft kommen Nachfragen zur Bewirtschaftung kommunaler Ausgleichsflächen.“ Eine nachhaltige Bewirtschaftung solcher Flächen sei auch im Sinne naturschutzfachlicher Ziele zu begrüßen, betonte das SPD-Ratsmitglied.
Ein verständlicher Wunsch, der allerdings nur bedingt zu erfüllen sei, so die Anmerkung des Bürgermeisters. Ewald Plößner bedauerte, dass die Ausgleichsflächen der Gemeinde nicht im Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt hinterlegt seien. Eine zentrale amtliche Gesamtübersicht, etwa im „Bayernatlas“, gebe es nicht. Dies treffe vor allem auf die Ausgleichsflächen des Staates zu. Hilfreich wären hierzu vollständige Informationen über staatliche Bewirtschaftungspläne für Ausgleichsflächen.
Davon unabhängig plädierte der Gemeindechef für mehr Transparenz und für eine schrittweise Verwirklichung des gemeindlichen Grünflächenkonzepts. Mit Blick auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung verwies Plößner auf ein Ausgleichsflächenkonto von derzeit 3,6 Hektar im Gemeindebereich.
Sorglos daheim
Einen wertvollen Beitrag zum sozialen Miteinander nannte Ewald Plößner die Hilfestellungen der Gemeinschaft „Generationen Hand in Hand“ (GeHiH). Über die wirkungsvollen Leistungen des Vereins informierte Geschäftsführerin Elisabeth Gottsche. Gemäß dem Motto „Hand in Hand“ verwies die Sozialwirtin auf ein partnerschaftliches Konzept zur wirkungsvollen und kostengünstigen Hilfe insbesondere für ältere und kranke Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Als Spektrum möglicher Einsätze nannte Gottsche unter anderem Tätigkeiten in Haus und Garten, Beratungshilfen und Fahrdienste. Pro Stunde würden acht Euro Entgelt berechnet, wovon die Hilfe leistende Person sechs Euro in Geld oder als Guthaben auf einem persönlichen „Zeitkonto“ erhalte. Eine Hilfe zur Selbsthilfe, die auch die Marktgemeinde fördert.
Bürgermeister Ewald Plößner verwies auf einen Ratsbeschluss, den Jahresbeitrag von bisher 50 Cent je Einwohner auf nunmehr 60 Cent zu erhöhen. Auf Nachfrage verwies die GeHiH-Leiterin auf 50 Mitglieder aus der Marktgemeinde bei insgesamt derzeit 940 Vereinsmitgliedern. Registriert seien aus dem Bereich Kirchenthumbach 14 Helferinnen und Helfer.
„Es ist vollbracht!“ Mit der Fertigstellung der Außenanlagen steht der offiziellen Einweihung der Offenen Ganztagsschule nichts mehr im Weg, teilte Ewald Plößner im Berichtsteil mit. Bereits voll in Betrieb ist die Einrichtung; der Bürgermeister kündigte die formelle Eröffnung mit einem Festakt für Freitag, 16. Oktober 2026, an. Auch ein Tag der offenen Tür soll es geben.
Mit einer neuen Verordnung will der Marktgemeinderat die Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften regeln.
Wenn Du OberpfalzECHO als bevorzugte Quelle hinterlegst, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Dich auf.
Füge jetzt OberpfalzECHO Deinen Quellen hinzu!




