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Marktgemeinderat Luhe Wildenau entscheidet über Photovoltaikanlagen

Luhe-Wildenau. Der Marktgemeinderat hat für die Errichtung des „Solarparks Gelpertsricht“ und für die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nahe Unterwildenau unter der Bezeichnung „Solarpark Unterwildenau“ grünes Licht gegeben.

Marktgemeinderat Luhe Wildenau entscheidet über Photovoltaikanlagen

Zu Beginn der Sitzung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, einschließlich integriertem Grünordnungsplan, für das Sondergebiet „Solarpark Unterwildenau“ als Satzung. Damit verbunden war auch die achte Änderung des Flächennutzungsplanes. Bürgermeister Sebastian Hartl erinnerte daran, dass diese Planung bereits den Marktgemeinderat der vorhergehenden Wahlperiode mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes beschäftigt habe. Die jetzt eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen der Träger öffentlicher Belange waren den Marktgemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zugeleitet worden. Das gilt auch für die entsprechenden Abwägungen seitens des Marktes Luhe-Wildenau.

Änderung gebilligt

Die nachfolgende zehnte Änderung des Flächennutzungsplanes bezog sich auf die Errichtung des „Solarparks Gelpertsricht“. Daniel Leicht von den Energiebauern gab dem Marktgemeinderat dazu die Erläuterungen zu den Abwägungen. Auch die genauen Angaben dazu waren den Marktgemeinderatsmitgliedern zugeleitet worden. Laut Daniel Leicht müssen jetzt noch die Details zum Bebauungsplan mit dem Landratsamt abgeklärt werden.

Einstimmig billigte der Marktgemeinderat die zehnte Änderung des Flächennutzungsplanes und den dazugehörigen Feststellungsbeschluss. Die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ist für das kommende Jahr geplant. „Analog zum Solarpark Forsthof wird auch in Gelpertsricht ein Speicher errichtet werden“, informierte der Vertreter der Energiebauern.

Ablehnung der Bauvoranfrage

Oberhalb der Abbiege- und Einfahrspur zur BAB A 93 und entlang der A 93 bis hin zur Gemeindeverbindungsstraße nach Unterwildenau (links) sollen die beiden Freiflächenfotovoltaikanlage entstehen. Foto: Walter Beyerlein

Hingegen dazu hat der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfragen zur Errichtung von zwei neuen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem Streifen von zweihundert Metern neben der A 93 unterhalb des Ortsteiles Unterwildenau mit 1:13 Stimmen versagt.

Bürgermeister Sebastian Hartl erklärte zur vorliegenden Antragstellung, dass mit der Änderung des Erneuerbare Energien Gesetz(EEG) die vom Antragsteller für das Vorhaben aufgezeigten Flächen privilegiert seien. Das habe zur Folge, dass gegenüber gleichartigen Vorhaben in der Vergangenheit Verfahren zur Bauleitplanung durch Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht mehr notwendig seien. Die Änderung des EEG-Gesetzes mache es möglich, entlang von Bundesautobahnen und entlang von zweigleisigen Eisenbahnstrecken in einem Streifen von 200 Metern als „privilegierte Flächen“ ohne Bauleitverfahren nur noch im einfachen Baugenehmigungsverfahren Fotovoltaikanlagen zu errichten.

Dem Ausbau dieser Energien wurde laut Bürgermeister Hartl vom Gesetzgeber eine „überragende Bedeutung“ eingeräumt. „Das bedeutet ein stückweises Beschneiden der Planungshoheit der Gemeinden“, macht das Marktoberhaupt deutlich. Die Photovoltaikanlagen der jetzt vorgesehenen Grundstücke mit den Flurnummern 78 und 121 Gemarkung Unterwildenau haben eine Gesamtfläche von 9,6 Hektar.

OTH Amberg-Weiden
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Hans Kick (CWU) erkennt als Folge ein „regelrechtes Zupflastern“, „wir brauchen nur noch Sonne, nichts mehr zum Essen“, resümiert Roland Rauch (CSU), auch die Meinungen der überwiegenden Gremiumsmitglieder hatten einen ablehnenden Tonfall zur Voranfrage. Nur Günther Weiß (CWU) sieht eine regelrechte Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen, umgekehrt sieht er auch in der Nutzung des in den Flächen vorhandenen Kieses für Neubaumaßnahmen nicht den richtigen Weg.

Sebastian Hartl ist überzeugt, dass zukünftig noch weitere Photovoltaikanlagen auf privilegierten Flächen gebaut werden sollen und „wir keine Handhabe dagegen haben“. Die jetzt vorgesehenen Flächen befänden sich in einem Vorranggebiet für Kies- und Sandabbau mit dem laut Raumordnungsplan vorgegebenen Ziel „Sand- und Kiesabbau“. Unter dieser Prämisse und positiver Abfrage der Zustimmung gab es nur die Ja-Stimme von Günther Weiß (CWU). Dreizehn Gremiumsmitglieder sprachen sich gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die beiden Photovoltaikanlagen aus.

Gebühren für das Kinderhaus erhöht

Foto: Walter Beyerlein

Zehn Jahre waren die Gebühren im Kinderhaus Oberwildenau unverändert. Nun hat der Marktgemeinderat einstimmig eine Erhöhung beschlossen. Sebastian Hartl wies darauf hin, wie deutlich allein die Energiekosten in diesem Zeitraum gestiegen sind. Auch die höheren Personalkosten, im Hinblick auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, wurden in der neuen Kalkulation berücksichtigt.

Seit 2019 zahlt der Freistaat Bayern pro Kindergartenkind einen Zuschuss von 100 Euro. Bisher lagen alle von den Eltern zu zahlenden Gebühren unter 100 Euro, sodass in der Realität von den Eltern nichts bezahlt werden musste. Damit innerhalb der Gemeinde auch weiterhin gleiche Beiträge in den Kinderhäusern gelten, wurde die Erhöhung mit der Kirchenverwaltung Luhe als Träger des Kinderhauses St. Martin abgestimmt. Die neuen Gebühren sehen vor, dass für ein Kind, das vier bis fünf Stunden täglich im Kindergarten verbringt, im Monat einhundert Euro zu zahlen sind, was aufgrund des Zuschusses aber weiterhin beitragsfrei bedeutet. Bei fünf bis sechs Stunden sind künftig 110 Euro zu bezahlen, so verbleibt bei den Eltern ein Eigenanteil von zehn Euro.

Der Bürgermeister Hartl zeigte an den Tabellen auf, in welchem Umfang sich die Beiträge in den einzelnen Buchungszeiten ändern. In der Kinderkrippe erhöht sich der Grundbetrag für vier bis fünf Stunden von 120 Euro auf 140 Euro. Die Beitragserhöhung wird zum 1. Januar 2024 wirksam. Das Fazit von Sebastian Hartl: „Eine Stunde parken in Weiden ist teurer, als eine Stunde Betreuung im Kinderhaus“. Der Marktgemeinderat stimmte der Beitragsanpassung einstimmig zu, möchte die Gebühren künftig aber regelmäßiger kalkulieren.