Neuzirkendorfer Kirchplatz soll attraktiver werden – Bauleitplanung für den PV-Park Sassenreuth nimmt erste Hürde
Neuzirkendorfer Kirchplatz soll attraktiver werden – Bauleitplanung für den PV-Park Sassenreuth nimmt erste Hürde
Eine Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Neuzirkendorf II und dem Markt soll die Vertragspartnerschaft beim „Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen unter Kostenbeteiligung des Vertragspartners“ regeln. Es ist ein Bündnis mit Beteiligung des Amtes für Ländliche Entwicklung mit Baurat Bernhard Schonath als Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft. In der Marktgemeinderatssitzung stand das Thema auf der Tagesordnung.
Keine Nachfragen
Bereits vorberaten, gab es aus den Reihen des Rates keine Nachfragen zum Bauprojekt in Neuzirkendorf. Geplant ist die Umgestaltung des Kirchplatzes, einschließlich einer neuen Grünordnung mit Hochstämmen, Sträuchern, Stauden, Bodendeckern und einer Rasenansaat, die Neuanlage von Parkplätzen und der Einbau technischer Anlagen. Das Ingenieur-Team Gebhardt-Hahn aus Bayreuth schätzte im Januar die Gesamtkosten auf etwa 219.000 Euro.
Bei einer staatlichen Förderung von 64 Prozent rechnet die Kommune mit einem Kostenanteil in Höhe von rund 93.000 Euro einschließlich nicht förderfähiger Nebenkosten. Eine Kostenaufteilung, die nach der Zustimmung der Teilnehmergemeinschaft auch das einstimmige Ja des Marktgemeinderates fand.
Sonnenkraftwerk in der Gemarkung Sassenreuth
Einstimmigkeit herrschte auch bei der Behandlung der im Zuge der Behördenbeteiligung und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Sassenreuth“, der auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren vorsieht.
Der Projektträger „Vollgrün“ aus Regensburg plant nahe Pfaffenstetten (Gemarkung Sassenreuth) ein Sonnenkraftwerk auf 12,2 Hektar bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die Modulfläche beträgt etwa zehn Hektar. Nach dem Aufstellungsbeschluss im Juli ging es um die beschlussmäßige Behandlung der im ersten Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen.
Im Wesentlichen waren es Anmerkungen des Landratsamtes, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bayerischen Bauernverbandes, der Regierung der Oberpfalz und des Wasserwirtschaftsamtes. Auch die Jagdgenossenschaft Sassenreuth und eines Jagdpächters äußerten sich. Vorschläge, Anregungen und Einwände, die den Rat auf Vorschlag der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Neidl + Neidl im Rahmen der Abwägung zu leichten Ergänzungen und Anpassungen der Entwurfsfassungen veranlasste oder die nur zur Kenntnisnahme dienten, wie zum Beispiel die Kritik des Landwirtschaftsamtes über die nicht sachgerechte Gewichtung landwirtschaftlicher Belange. Auch der Bayerische Bauernverband sprach von „agrarstrukturellen Verwerfungen“.
Jagdgenossenschaft befürchtet Nachteile
Die kritischen Anmerkungen der Unteren Jagdbehörde zum Verlust von bejagbaren Flächen unterstrich auch die Jagdgenossenschaft Sassenreuth. Sie warnte vor Beeinträchtigungen im Gemeinschaftsjagdrevier II. „Die PV-Anlage behindert die Bejagung und mindert den Wert des Jagdreviers“. Auch eine Minderung der Jagdpacht sei deshalb vorprogrammiert.
Zudem zweifelt die Genossenschaft an der Wirtschaftlichkeit des Areals. In der Wiesensenke herrsche viel Nebel. Die Sonne komme erst spät zum Strahlen. Sorge besteht auch durch das Einpflügen der Stromleitungen. Probleme, die der Vorhabenträger zu lösen hat, wie es in der Abwägung hieß. Der Jagdpächter des Gemeinschaftsjagdreviers Sassenreuth II forderte anstelle des geplanten 20 Zentimeter hohen Bodenabstandes der Umfriedung einen Abstand von mindestens 25 Zentimeter, um einen Durchschlupf von Kleinsäugern und Feldhasen zu ermöglichen. Ein Anliegen, das unter Berufung auf landesplanerische Vorgaben in der Abwägung keine Berücksichtigung fand.
Die vom Gremium einstimmig gebilligten Entwürfe der Bauleitplanung für den Solarpark Sassenreuth gehen nun in die nächste öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.




