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Windkraft-Streit in Parkstein: Jetzt haben die Gegner das Wort

Parkstein. Kurz vor dem Bürgerentscheid in Parkstein legt die „Bürgerinitiative Windparkfreie Heimat Parkstein“ ihre Position dar. Sie betont: Gegen Windkraft grundsätzlich sei man nicht. Die Kritik richte sich gegen den Standort, die Wirtschaftlichkeit des Projekts und mögliche finanzielle Risiken für die Gemeinde.

Parkstein. Kurz vor dem Bürgerentscheid in Parkstein legt die „Bürgerinitiative Windparkfreie Heimat Parkstein“ ihre Position dar. Sie betont: Gegen Windkraft grundsätzlich sei man nicht. Die Kritik richte sich gegen den Standort, die Wirtschaftlichkeit des Projekts und mögliche finanzielle Risiken für die Gemeinde.
Die Verantwortlichen der "Bürgerinitiative Windparkfreie Heimat Parkstein": (von links) Altbürgermeister Hans Schäfer, Markus Scheidler-Diertl und Reinhold Gerber. Foto: Christine Ascherl

Windkraft-Streit in Parkstein: Jetzt haben die Gegner das Wort

Nachdem sich die Befürworter des Windparks in einer Infoveranstaltung und einem Leserbrief positioniert haben, gibt OberpfalzECHO nun auch der „Bürgerinitiative Windparkfreie Heimat Parkstein“ Gelegenheit, ihre Position ausführlich darzustellen. Die Fragen beantworteten Altbürgermeister Hans Schäfer, Markus Scheidler-Diertl und Reinhold Gerber.

Was motiviert Sie, sich in der Bürgerinitiative gegen Windkraft zu engagieren?

Wir sind keine grundsätzlichen Windkraftgegner. Uns geht es um den konkreten Standort und um die wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Folgen des geplanten Projekts in Parkstein.

Der Regionalplan sieht an diesem Standort bereits zwei Windenergieanlagen vor. Die entscheidende Frage ist daher nicht mehr, ob Windkraft grundsätzlich zulässig sein kann, sondern ob dieses konkrete Vorhaben unter den örtlichen Bedingungen wirtschaftlich, ökologisch und finanziell verantwortbar ist.

Nach den uns vorliegenden Informationen liegt die tatsächliche durchschnittliche Windgeschwindigkeit am Standort bei etwa 5,7 m/s.

Zusätzlich sind die geplanten Anlagen mit einer Gesamthöhe von rund 250 Metern erheblich. Hinzu kommen mögliche Einschränkungen durch Natur- und Artenschutz, insbesondere durch Brut- und Abschaltzeiten.

Witron Zoiglbrotzeit
Witron Zoiglbrotzeit

All diese Faktoren können die erzielbare Strommenge und damit die Wirtschaftlichkeit wesentlich beeinflussen.

Wir halten es deshalb für erforderlich, dass die zugrunde gelegten Windgutachten, Ertragsprognosen, Abschaltannahmen, Finanzierungsmodelle und Wirtschaftlichkeitsberechnungen vollständig und unabhängig überprüft werden. Es geht nicht darum, die Energiewende zu verhindern, sondern darum, einen ungeeigneten oder wirtschaftlich nicht tragfähigen Standort nicht mit öffentlichen Mitteln zu erzwingen.

Sehen Sie eine Alternative? Die Regionalplanung macht die Ablehnung von Windrädern innerhalb der Vorranggebiete praktisch unmöglich.

Die Ausweisung als Vorranggebiet bedeutet nicht automatisch, dass an diesem Standort zwingend Windenergieanlagen errichtet werden müssen. Sie schafft grundsätzlich die planungsrechtliche Möglichkeit, ersetzt aber weder die erforderlichen Genehmigungen noch den Nachweis, dass das Projekt technisch, wirtschaftlich und finanziell tragfähig ist.

Nach unserer Auffassung sind insbesondere Fragen des Immissionsschutzes, des Natur- und Artenschutzes, der Erschließung, der Standsicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Auch eine Genehmigung würde nicht bedeuten, dass die Gemeinde sich finanziell beteiligen muss.

Eine sinnvolle Alternative besteht daher zunächst darin, die Gemeinde nicht zu weiteren Investitionen zu verpflichten, solange kein belastbarer Finanzierungs- und Wirtschaftsplan vorliegt. Außerdem sollte geprüft werden, ob eine interkommunale Zusammenarbeit möglich ist. Durch die gemeinsame Nutzung geeigneter Standorte, Leitungsinfrastruktur und Flächen könnten Synergieeffekte entstehen, der Flächenverbrauch könnte reduziert und die Kosten könnten besser verteilt werden. Eine solche Win-win-Lösung ist in der Wirtschaft üblich.

Nach unserem Eindruck wird eine interkommunale Lösung bislang nicht ausreichend verfolgt. Stattdessen soll das Projekt möglichst als eigenes Parksteiner Vorhaben umgesetzt werden. Für uns ist aber nicht entscheidend, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat, sondern ob das Projekt für die Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich und finanziell sinnvoll ist.

Was spricht gegen das Argument, Windräder lieber in kommunaler Hand zu bauen, als das Feld einem privaten Investor zu überlassen?

Kommunale oder regionale Beteiligung kann grundsätzlich Vorteile haben. Sie ist aber nicht automatisch wirtschaftlicher und beseitigt auch nicht die unternehmerischen Risiken.

Wenn ein privater Investor ein Projekt übernimmt, trägt er grundsätzlich auch das wirtschaftliche Risiko. Bei einer kommunalen Beteiligung besteht dagegen die Gefahr, dass Verluste mittelbar bei der Gemeinde und damit bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Deshalb muss vor einer Beteiligung klar sein, wer das Eigenkapital bereitstellt, wie die Finanzierung strukturiert ist, welche Erträge realistisch sind und wer bei Kostensteigerungen, Verzögerungen oder einer Insolvenz haftet.

Die BEP hatte nach unserer Auffassung mehrere Jahre Zeit, einen belastbaren Investor und eine tragfähige Finanzierung zu finden. Dennoch ist uns bis heute kein Investor bekannt, der das Projekt mit einem wesentlichen eigenen Kapitalanteil absichert. Die bloße Aussage, man befinde sich in Verhandlungen oder hoffe auf weitere Investoren, ersetzt keinen unterschriebenen Finanzierungsplan.

Es stellt sich daher umgekehrt die Frage: Wenn das Projekt wirtschaftlich so überzeugend ist, warum konnte bislang kein unabhängiger Investor gefunden werden?

Nach Aussagen von drei regionalen Unternehmen aus dem Bereich Photovoltaik und Windenergie bestehen zudem erhebliche Zweifel, ob Windenergieanlagen an diesem Standort rentabel betrieben werden können. Genannt wurden dabei Windgeschwindigkeiten von etwa 6,8 bis 7,4 m/s als deutlich günstigere Voraussetzungen. Diese Einschätzungen ersetzen kein unabhängiges Gutachten, müssen bei einer sachgerechten Prüfung aber berücksichtigt werden.

Die Gemeinde sollte nicht deshalb als Investor einspringen, weil andere Kapitalgeber das Risiko offenbar nicht übernehmen wollen. Kommunale Mittel dürfen nicht zur Auffanglösung für ein Projekt werden, dessen Wirtschaftlichkeit am Markt nicht ausreichend bestätigt ist.

Bürgerentscheid in Parkstein

Wann?
Sonntag, 20. September 2026

Worum geht es?
Zwei der drei geplanten Windräder sind bereits genehmigt. Der Bürgerentscheid entscheidet daher nicht darüber, ob an dem Standort grundsätzlich Windräder gebaut werden dürfen. Es geht um die weitere finanzielle Beteiligung des Marktes Parkstein an der Bürgerenergie Parkstein.

Die Fragestellung:
„Soll der Markt Parkstein keine weiteren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Bürgerenergie eingehen und seine Mitgliedschaft und Beteiligung – soweit rechtlich möglich – beenden?“

Hintergrund:
Das Bürgerbegehren wurde von der „Bürgerinitiative Windparkfreie Heimat Parkstein“ auf den Weg gebracht. Der Marktgemeinderat erklärte es am 27. Juli für zulässig.

Das Bürgerbegehren enthält als zweiten Teil die Frage, ob die Gemeinde ihre Beteiligung an der Bürgerenergie beenden soll. Die Genossenschaft sagt, das würde das Ende bedeuten, auch für die Solarparks. Warum dieser zweite Teil der Frage?

Dieser zweite Teil richtet sich nicht gegen bestehende Solarparks und auch nicht gegen die Genossenschaft als solche. Er betrifft die grundsätzliche Frage, ob die Gemeindekasse künftig weiterhin als wesentlicher Kapitalgeber für weitere Energieprojekte eingesetzt werden soll.

Die Aussage, ein JA bedeute das Ende der Bürgerenergie und auch der Solarparks, wirkt aus unserer Sicht geeignet, die Bürgerinnen und Bürger unter Entscheidungsdruck zu setzen. Ob dies beabsichtigt ist, können und wollen wir nicht beurteilen. Sachlich richtig ist jedoch: Die Beendigung oder Begrenzung einer kommunalen Beteiligung bedeutet nicht automatisch, dass bestehende Solarparks stillgelegt werden müssen. Diese können weiterbetrieben, wirtschaftlich getrennt betrachtet oder gegebenenfalls durch die Genossenschaft eigenständig weitergeführt werden.

Der bestehende Solarpark erzeugt nach unserer Kenntnis ein Mehrfaches des Strombedarfs von Parkstein. Das bewerten wir grundsätzlich positiv.

Gerade deshalb sollte die Genossenschaft aus unserer Sicht wirtschaftlich und finanziell unabhängiger von der Gemeinde aufgestellt werden. Die Gemeindekasse darf nicht dauerhaft als wichtigste Kapitalquelle und als Risikoträger dienen.

Die BEP sagt, alles wäre transparent. Bei der Versammlung letztens wurden genannt: Gesamtkosten: rund 24 Millionen Euro, 25 Prozent Eigenkapital, Rest Finanzierung über die UmweltBank. Man hoffe auf acht Millionen von der Gemeinde und auf weitere mittlere Investoren im Bereich 1 oder 2 Millionen. Außerdem verhandle man mit Neue Energien West. Was vermissen Sie an Informationen?

Ob diese Finanzierung tatsächlich gesichert ist, ist für uns bisher nicht nachvollziehbar.

Bei rund 140 Mitgliedern der BEP stellt sich die Frage, wie ein Eigenkapitalanteil dieser Größenordnung tatsächlich aufgebracht werden soll und welche Rolle dabei die Gemeinde übernehmen müsste.

Entscheidend ist nicht, welche Summe bereits ausgegeben wurde, sondern welche weiteren finanziellen Verpflichtungen künftig entstehen können.

Transparenz bedeutet für uns nicht nur, Gesamtkosten und einzelne Finanzierungsbausteine zu nennen. Erforderlich wären insbesondere:

  • ein verbindlich gesicherter Finanzierungsplan,
  • die Benennung der tatsächlichen Investoren und ihrer Kapitalzusagen,
  • eine genaue Darstellung des kommunalen Eigenkapitalanteils,
  • vollständige Ertragsberechnungen einschließlich Windgutachten,
  • Angaben zu Volllaststunden, Abschaltzeiten und erwarteter Stromproduktion,
  • eine Berechnung nach Finanzierungskosten, Wartung, Rückstellungen, Versicherungen, Steuern und Rückbaukosten,
  • eine klare Definition der genannten Rendite von etwa 3,5 bis 6 Prozent,
  • eine Darstellung der Haftungs- und Insolvenzrisiken,
  • Angaben dazu, wer Kostensteigerungen und Nachfinanzierungen trägt,
  • sowie eine unabhängige technische und wirtschaftliche Prüfung.

Vor allem muss zwischen bereits ausgegebenen Mitteln und künftig erforderlichen Investitionen unterschieden werden. Für den Bürgerentscheid ist maßgeblich, welche Risiken und Zahlungsverpflichtungen künftig noch auf die Gemeinde zukommen.

Unsere Position lautet daher: Wir sind nicht gegen erneuerbare Energien und nicht gegen regionale Wertschöpfung. Wir sind gegen eine weitere Belastung der Gemeindekasse, solange die Finanzierung, die technische Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Haftungsfragen nicht zweifelsfrei und unabhängig nachvollziehbar belegt sind. Entscheidend sind nicht die Vergangenheitswerte, sondern die zukünftigen Investitionen und Risiken.