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Alarmruf aus der Praxis: Prof. Dr. Theodor Klotz zur GKV-Reform

Weiden. Die geplante GKV-Reform soll das System stabilisieren – doch Experten sehen grundlegende Probleme ungelöst. Urologe Theodor Klotz warnt vor Folgen für Patienten, Ärzte und Kliniken. In einem Gastbeitrag für OberpfalzECHO zeigt er auf, was die Pläne für Patienten bedeuten.

Weiden. Die geplante GKV-Reform soll das System stabilisieren – doch Experten sehen grundlegende Probleme ungelöst. Urologe Theodor Klotz warnt vor Folgen für Patienten, Ärzte und Kliniken. In einem Gastbeitrag für OberpfalzECHO zeigt er auf, was die Pläne für Patienten bedeuten.
Prof. Dr. Theodor Klotz. Foto: privat

Alarmruf aus der Praxis: Prof. Dr. Theodor Klotz zur GKV-Reform

Von Prof. Dr. Theodor Klotz

Die Bundesregierung hat weitreichende Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt – noch kein Gesetz, aber mit spürbaren Folgen für Patienten, Ärzte und Kliniken. Kritiker sehen einen Systemfehler, der nicht gelöst wird.

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben eine Gemeinschaftskasse für Ihre Nachbarschaft. Alle zahlen ein, alle können entnehmen, wenn sie krank werden. Das funktioniert – solange genügend Nachbarn arbeiten und einzahlen. Doch Ihre Nachbarschaft altert. Immer mehr Rentner, immer weniger Berufstätige. Die Kosten steigen, die Einnahmen wachsen langsamer. Genau dieses Problem hat Deutschland – nur im großen Maßstab. Und genau darum geht es beim längsten Gesetzesnamen der Saison: dem GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Ein Defizit mit Ansage

Im Jahr 2024 schloss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit einem Defizit von knapp 10 Milliarden Euro ab. Der Zusatzbeitrag – jener Teil des Krankenkassenbeitrags, den jede Kasse individuell festlegt – stieg von 1,4 Prozent im Jahr 2022 auf 2,9 Prozent Anfang 2025. Ohne Gegensteuern könnte der Gesamtbeitragssatz bis 2030 auf fast 19,3 Prozent klettern. Das wäre eine erhebliche zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am 16. April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt: das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es ist noch kein Gesetz, soll aber noch im April vom Kabinett beschlossen und bis Herbst 2026 den Bundestag passieren. Eine zehnköpfige Finanzkommission hat dafür 66 Einzelmaßnahmen erarbeitet, die bis 2027 rund 20 Milliarden Euro einsparen und bis 2030 auf 42 Milliarden Euro anwachsen sollen.

Was sich für Patienten ändert

Das Krankengeld wird von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns gekürzt. Wer nach einer schweren Operation oder Krebstherapie längere Zeit ausfällt, bekommt weniger – und muss gleichzeitig höhere Zuzahlungen einkalkulieren: Diese werden erstmals seit über 20 Jahren angehoben und künftig jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Die Schutzregel bleibt: Niemand zahlt mehr als zwei Prozent seines Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent.

Wer seinen Ehegatten bisher beitragsfrei mitversichert hat, ohne Kinder unter sieben Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu haben, zahlt künftig einen Aufschlag von 3,5 Prozent der eigenen beitragspflichtigen Einnahmen. Die Mitversicherung von Kindern bleibt kostenfrei. Der Zahnersatz wird auf das für Härtefall-Patienten weiterhin vollständig übernommen; alle anderen müssen mehr selbst tragen, da die Festzuschüsse auf das Niveau vor 2020 zurückgesetzt werden.

WITRON – Nachmittag der Ausbildung
WITRON – Nachmittag der Ausbildung

Gestrichen wird die Erstattung von Homöopathie – ein längsüberfälliger Schritt, den die Wissenschaft seit Jahrzehnten fordert. Gleichzeitig soll das PSA-Screening zur Früherkennung von Prostatakrebs aus dem Erstattungskatalog gestrichen werden. Diese Entscheidung stößt in der Urologie und Onkologie auf erheblichen Widerspruch: Einem Teil der Männer wird durch frühzeitige PSA-Diagnostik nachweislich das Leben gerettet.

Was Ärzte und Krankenhäuser trifft

Das Kernprinzip des Entwurfs ist die sogenannte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik: Alle Vergütungen – für Kassenarztpraxen, Krankenhäuser, Heilmittelerbringer, Hebammen und Rettungsdienste – werden künftig an die Grundlohnrate gekoppelt. Das ist die jährliche Wachstumsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied. Also: Kein Wachstum in den beitragspflichtigen Einnahmen – kein Wachstum bei den Ausgaben – Demographie und medizinischer Fortschritt egal!

Die Fachverbände reagieren scharf. Der Hausarztverband nennt die Wachstumsbremse für Hausarztverträge „versorgungspolitischen Irrsinn“. KBV-Chef Dr. Gassen erinnert daran, dass Vertragsärzte zwischen 2019 und 2024 Leistungen im Wert von über elf Milliarden Euro erbracht haben, ohne Vergütung – weil Budgets ausgeschöpft waren. Rund 40 Millionen Facharzttermine bleiben pro Jahr unrealisiert. Das sind keine abstrakten Zahlen – das sind Patienten, die warten.

Das eigentliche Problem: Demographie und Fortschritt passen nicht zur Grundlohnrate

Hinter dem Reformpaket steckt ein Widerspruch, den der Entwurf nicht auflöst. Die Einnahmen der GKV hängen an der Lohnentwicklung der Erwerbstätigen. Das war solange kein Problem, wie Beschäftigung und Löhne wuchsen. Heute stoßen zwei gegenläufige Kräfte dagegen: Erstens altert Deutschland. Ältere, multimorbide Patienten erkranken häufiger, chronischer und teurer – das ist Epidemiologie, keine Meinung. Zweitens entwickelt sich die Medizin weiter. Neue Krebstherapien, robotische Chirurgie, molekulare Diagnostik: Das kostet mehr als frühere Behandlungen, und es kostet zu Recht mehr – weil es Patienten mehr nützt.

Zur Sache: Die wichtigsten Zahlen

• GKV-Defizit 2024: knapp 10 Milliarden Euro
• Zusatzbeitrag: von 1,4 % (2022) auf 2,9 % (2025)
• Drohender Gesamtbeitrag bis 2030: bis zu 19,3 %
• Einsparziel: ~20 Mrd. € (2027) / bis 42 Mrd. € (2030)
• Krankengeld: Absenkung von 70 auf 65 % des Bruttolohns
• Beitragszuschlag Ehegatte (ohne Kinder/Pflege): 3,5 %
• Nicht adressiert: ~10 Mrd. € jährliches Bürgergeld-Defizit
• Kabinett: Ende April 2026 geplant | Inkrafttreten: Herbst 2026

Die Folge ist eine Schere: Ausgaben wachsen strukturell um 7–8 Prozent jährlich, Einnahmen nur um 5 Prozent – und die Grundlohnrate wird künftig auf rund 3 Prozent geschätzt. Wenn alle Vergütungen an diese 3 Prozent gedeckelt werden, schließt sich die Lücke nicht. Sie wird in die Versorgung verlagert. Was die Politik „Effizienzgewinn“ nennt, heißt in der Praxis Rationierung: längere Wartezeiten, Budgets, die mitten im Quartal erschöpft sind, und Ärzte, die zwischen medizinisch Sinnvollem und kassenrechtlich Erstattungsfähigem abwägen müssen. Im Extremfall führt das zur Triage – und die findet bereits statt, still und unbemerkt, in tausenden Arztpraxen und Notaufnahmen.

Diese Last trägt nicht das Bundesfinanzministerium, das seine Darlehen gerade auf 2035 verschoben hat. Nicht die Krankenkassen, deren Verwaltungskosten lediglich in ihrem Wachstum begrenzt werden. Sondern die Ärzteschaft, die den Engpass vermittelt. Und die Patienten, die mehr selbst zahlen, mehr warten und weniger erstattet bekommen. Hinzu kommt ein Konstruktionsfehler, den der Entwurf bewusst ausspart: Die GKV trägt die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern, ohne dass der Bundeshaushalt die tatsächlichen Kosten deckt. Das Bundesgesundheitsministerium selbst beziffert diese jährliche Unterdeckung auf rund 10 Milliarden Euro. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gehört aus dem Beitragssystem heraus und in den Bundeshaushalt – dieser Schritt fehlt vollständig.

Was bleibt zu tun?

Das Paket ist notwendig, aber nicht ausreichend – darin sind sich Fachverbände und Gesundheitsökonomen einig. Die eigentliche Frage, die dieser Entwurf nicht beantwortet, lautet: Wie viel Gesundheitsversorgung kann eine alternde Gesellschaft kollektiv finanzieren, wenn die Einnahmen des Systems strukturell langsamer wachsen als der Bedarf? Diese Debatte erfordert mehr als 66 Sparmaßnahmen. Sie erfordert eine breitere Finanzierungsbasis, die Herauslösung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus dem Beitragssystem und den politischen Mut, über Priorisierung zu reden – offen, ehrlich und ohne das Wort Rationierung zu vermeiden.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt das Paket ausdrücklich einen ersten Schritt. Ende 2026 soll die Finanzkommission Strukturreformen vorschlagen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Reformen die Systemfrage stellen, die dieser Entwurf umgeht. Die Sommerpause kommt schnell. Und 2030 kommt schneller.

Prof. Dr. med. Theodor Klotz, MD, MPH

  • Hintergrund: Geboren 1962 in München, Studium der Medizin und Philosophie in Bochum und Köln.
  • Akademische Laufbahn: Promotion 1991; Master of Public Health (Bielefeld) 1997; seit 2007 APL-Professor an der Universität zu Köln.
  • Klinische Expertise: Facharzt für Urologie (FEBU) mit Zusatzqualifikationen in Andrologie, medikamentöser Tumortherapie und Palliativmedizin. Spezialist für Männergesundheit („Männerarzt cmi“).
  • Berufsweg: Nach Stationen in Köln, beim Militär und in der Schweiz von 2001 bis 2025 Chefarzt der Urologie am Klinikum Weiden; jetzt tätig im Urologiezentrum Schwandorf.
  • Wissenschaft: Autor von rund 100 Publikationen und 18 Büchern. Schwerpunkte: Prostatakarzinom, erektile Dysfunktion und Prävention.