Jetzt Tickets für die kommenden Jahn-Spiele sichern!
OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden

Volles Haus beim Haus- Grundgrundbesitzerverein: Jahreshauptversammlung 2026

Weiden. Ein beinahe bis auf den letzten Platz gefüllter Gustl-Lang-Saal in der Max-Reger-Halle: Für Lutz Freiherr von Hirschberg, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Weiden und Umgebung, war dies bei der Jahreshauptversammlung 2026 ein sichtbares Zeichen für das große Interesse der Eigentümer an ihrem Verein. Neben dem Rückblick auf das Geschäftsjahr 2025 stand vor allem ein Thema im Mittelpunkt, das gerne verdrängt wird: Was geschieht mit Haus und Vermögen nach dem Tod?

Volles Haus beim Haus- Grundgrundbesitzerverein: Jahreshauptversammlung 2026

Jahreshauptversammlung 2025
Der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins Lutz Freiherr von Hirschberg berichtet im Gustl-Lang-Saal der Max-Reger-Halle über das Geschäftsjahr 2025. Foto: Martin Stangl

Bei der Jahreshauptversammlung 2026 des Haus- und Grundbesitzervereins zeigte sich der Vorsitzende Lutz Freiherr von Hirschberg mit der Entwicklung des Vereins sehr zufrieden. Im Jahr 2025 verzeichnete der Verein 166 Eintritte bei 142 Austritten. Inzwischen zählt der Verein 4.288 Mitglieder und ist damit einer der größten Vereine der nördlichen Oberpfalz.

Wie intensiv die Angebote genutzt werden, zeigt auch die Beratungsstatistik. Im Berichtszeitraum 2025 wurden insgesamt 1.341 Beratungen durchgeführt. Das Spektrum reicht von Rechts- und Steuerfragen über Themen rund ums Haus bis hin zu technischen Bau- und Renovierungsfragen. Allein 102 Beratungen entfielen auf das Erbrecht.

Nach dem Totengedenken richtete von Hirschberg an das Team des Vereins seinen Dank. Die Zusammenarbeit zwischen Sekretariat, Fachberatern und Vorstand funktioniere hervorragend. Das Mitteilungsblatt unter Federführung von Barbara Kick fand besondere Zufriedenheit.
Darüber hinaus warb der Vorsitzende dafür, weitere Eigentümer für eine Mitgliedschaft zu gewinnen – etwa innerhalb der Familie oder im Bekannten- und Nachbarschaftskreis.

Haus- und Grundbesitzerverein befragte OB-Kandidaten

Eine besondere Aktivität des Vereins war im vergangenen Jahr die Befragung aller Oberbürgermeisterkandidaten zu Themen rund um Bauen, Immobilien und Vermietung. Der zweite Vorsitzende Norbert Ziegler hatte dazu einen detaillierten Fragenkatalog an die Kandidaten verschickt. Einen Schwerpunkt bildeten Fragen zur Grundsteuer. Die Antworten wurden anschließend veröffentlicht und sollten den Mitgliedern einen Überblick über die Positionen der Bewerber geben.

Warnung vor Rechtsberatung allein durch KI

Freiherr von Hirschberg ging auch auf ein relativ neues Phänomen ein: Immer häufiger würden Eigentümer versuchen, Rechtsfragen rund um Haus und Grund mithilfe Künstlicher Intelligenz zu beantworten. Zwar könnten die verschiedenen KI-Systeme schnell Texte und Antworten liefern. Gerade im Miet- und Immobilienrecht komme es jedoch auf den konkreten Einzelfall an.
Als Beispiel nannte der Rechtsanwalt die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses. Ein allgemein formuliertes Musterschreiben könne wesentliche Besonderheiten eines konkreten Mietvertrags übersehen. Fehler könnten später kostspielige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

„Wir sehen uns jeden Einzelfall genau an und geben in unserer Geschäftsstelle rechtssichere Auskünfte.“

Freiherr von Hirschberg,  1. Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Weiden und Umgebung e. V.

Jahreshauptversammlung 2026: Finanzen des Vereins bleiben solide

Schatzmeister Michael Hösl legte der Versammlung das Zahlenwerk für das Geschäftsjahr 2025 vor. Demnach erwirtschaftete der Verein einen Überschuss von knapp 14.000 Euro. Die Finanzlage sei weiterhin sehr gut. Eine Beitragserhöhung stehe deshalb kurzfristig nicht zur Debatte.
Die Kassenprüfer Dipl.-Ing. Alfred Würfl und Benedikt Rager konnten aus beruflichen Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen. Steuerberater Norbert Ziegler verlas deshalb den schriftlichen Revisionsbericht. Die Prüfer bestätigten eine ordnungsgemäße Buchführung. Anschließend entlasteten die Mitglieder den Vorstand einstimmig.

Witron – Koch und Servicekraft gesucht
Witron – Koch und Servicekraft gesucht

„Erbrecht ist ein Minenfeld“

Das Hauptthema des Abends leitete von Hirschberg mit einer deutlichen Warnung ein. Viele Menschen verdrängten den eigenen Tod – und damit auch die Frage, was anschließend mit Immobilien und anderem Vermögen geschehen solle.
Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Doch diese entspricht keineswegs immer den persönlichen Vorstellungen des Erblassers. Ein Testament kann beispielsweise Erben bestimmen, einzelne Vermächtnisse vorsehen, Auflagen festlegen oder Regelungen zur Testamentsvollstreckung treffen.
Von Hirschberg riet insbesondere bei Immobilienvermögen zu fachkundiger Unterstützung. Schon ein einzelnes ungenau verwendetes Wort könne später erhebliche Schwierigkeiten verursachen.

„Erbrecht ist ein Minenfeld. Nehmen Sie deshalb Beratung in Anspruch!“

Lutz Freiherr von Hirschberg

Die Kosten einer rechtssicheren Testamentsgestaltung seien überschaubar – ein späterer Erbstreit könne dagegen sehr teuer werden.

Notar Markus Pflieger erklärt bei der Jahreshauptversammlung 2026 Testament und Erbfolge

Notar Markus Pflieger erläuterte anschließend die Grundzüge des gesetzlichen Erbrechts und zeigte anhand konkreter Familienkonstellationen, wer ohne Testament erbt. Dabei ging es auch um Erbengemeinschaften, Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche sowie die Unterschiede zwischen eigenhändigen und notariellen Testamenten.

Grundsätzlich gilt: Ein persönliches Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Pflieger machte auf mögliche Nachteile eines nicht von Juristen errichteten Testaments aufmerksam: Unklare Formulierungen können Rechtsunsicherheit schaffen, und ein nicht amtlich hinterlegtes Testament kann verloren gehen. Ein notarielles Testament bietet dagegen Beratung und eine rechtssichere Formulierung und wird amtlich verwahrt.
In seinem äußerst kurzweilig gestalteten Vortrag ging er zunächst vom einfachsten Fall aus. Sollte kein Testament vorhanden sein, regelt das BGB den Nachlass.
Stirbt also jemand ohne Testament, richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1922 ff. BGB).
Mit einem individuellen Testament kann der Erblasser dagegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst bestimmen, wer sein Vermögen erhalten soll. Zu beachten sind dabei unter anderem die Pflichtteilsrechte naher Angehöriger (§§ 2303 ff. BGB).
Interessant wurde es bei den Spezialfällen, die im Testament enthalten sein könnten. Trotz anschaulicher Darstellung wurde schnell klar, dass bei ganz speziellen Verfügungen ein Jurist zu Rate gezogen werden sollte.

Fragen zu Testament und Erbfolge

Nach dem Vortrag nutzten einige Besucher die Möglichkeit, dem Notar Fragen zu stellen. Besonders interessierten die Kosten einer Testamentserstellung. Markus Pflieger verwies darauf, dass notarielle Gebühren gesetzlich geregelt und damit transparent seien. Sein Vortrag machte deutlich: Wer frühzeitig und eindeutig regelt, was mit seinem Vermögen geschehen soll, kann seinen Angehörigen später Unsicherheit und mögliche Auseinandersetzungen ersparen.

Die Jahreshauptversammlung schloss mit dem Tagesordnungspunkt „Fragen-Anträge-Wünsche“, was aber aufgrund der umfassenden Informationen während des Abends nicht in Anspruch genommen wurde.