Ermittlungsverfahren gegen Teemu Pulkkinen nach Spiel in Düsseldorf eingestellt

Ermittlungsverfahren gegen Teemu Pulkkinen nach Spiel in Düsseldorf eingestellt
Die DEL2 stellt das nachträgliche Ermittlungsverfahren gegen den Lizenzspieler Teemu Pulkkinen ein. In dem Verfahren D2 5G/2526 fasst die ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH KG (Ligagesellschaft) gemäß § 6 Abs. 1 der Disziplinarordnung den entsprechenden Beschluss.
Ermittlungsverfahren und Auslöser
Die DEL2 leitete das Verfahren nach dem Meisterschaftsspiel Düsseldorf gegen Rosenheim am 4. Januar 2026 ein. Anlass bildete ein Wortgefecht in der 39. Minute, das den Verdacht auf ein strafwürdiges Verhalten des Lizenzspielers aufkommen ließ.
Die Ligagesellschaft stützte die Prüfung auf mehrere Belege. Dazu zählten Videoaufnahmen zum Spiel vom 4. Januar 2026, die Stellungnahme des Auswärtsclubs vom 5. Januar 2026, die Stellungnahmen des Gegenspielers vom 5. und 7. Januar 2026 sowie die Stellungnahmen der Hauptschiedsrichter und Linienrichter vom 5. und 8. Januar 2026. Zudem ging am 7. Januar 2026 eine Stellungnahme von Pulkkinen ein.
Begründung und Rechtsgrundlagen
Nach Würdigung aller Unterlagen sah die Ligagesellschaft nicht mit der erforderlichen Gewissheit belegt, dass sich der Spieler in der Auseinandersetzung strafwürdig verhalten hat. Folglich beendet die DEL2 das Verfahren auf Grundlage der §§ 1 Abs. 1 und 5 Abs. 2 der Disziplinarordnung.
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Für Teemu Pulkkinen hat der Beschluss zur Folge, dass keine weiteren disziplinarischen Maßnahmen durch die Liga erfolgen. Die DEL2 betont zugleich, dass sie bei Spielen und in den Stadien der Liga keinerlei Form von Rassismus duldet.
Hinweis der Liga
Die DEL2 verweist zur Einleitung des Verfahrens auf § 1 Abs. 1 der Disziplinarordnung und zur Entscheidung auf § 6 Abs. 1. Die Entscheidung bezieht sich auf das Verfahren D2 5G/2526 und folgt den genannten Paragraphen der Disziplinarordnung.




