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Taxi-Zentrale Weiden
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Verbraucherzentrale: Was ändert sich 2023 im Energiebereich?

Nordoberpfalz. Viele neue Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem Jahreswechsel vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen. Im Fokus steht, den Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien zu stärken. Wie das gelingen kann, darüber informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Weiden.

Verbraucherzentrale: Was ändert sich 2023 im Energiebereich?

Symbolbild: Pixabay

Zur Entlastung von Haushalten ist geplant, die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben zu begrenzen. Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise. Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.

Förderung von Sonnenstrom wird deutlich verbessert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wird zum Jahreswechsel geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Fotovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Fotovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer zu befreien.

Energiesparinvestitionen werden zielgenauer gefördert

Heizungen werden ab 2023 vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Bauliche Energiesparmaßnahmen werden auch dann gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden.

Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schadstoffemissionen erfüllen. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten

Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhauses 55 liegen. Strom aus Fotovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt.

Weitere Informationen

Bei Fragen zu den veränderten Regeln in Bereich Energie und Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Weidener Verbraucherzentrale. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt.

Nützliche Informationen und Online-Vorträge zu Energiethemen erhalten Verbraucher hier.


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