21-jährige Angeklagte: Psychoterror vom Ex

Weiden. Der erste Prozesstag im Verfahren gegen Steffi D., die ihr neugeborenes Kind auf einer Supermarkttoilette mit Papierhandtüchern erstickt haben soll, war für die Angeklagte nicht leicht. Mehrmals versagte ihr die Stimme, einmal musste die Verhandlung unterbrochen werden. Morgen geht die Verhandlung vor dem Schwurgericht weiter und wird sicherlich nicht leichter. Als Zeugen sind auch Verwandte von Steffi D. geladen.

Von Benedikt Grimm

Am ersten Prozesstag hatte die 21-Jährige bereits aus ihrem Familienleben erzählt. Mit ihren beiden unehelichen Kindern lebte sie in der Wohnung ihres Vaters. Der hatte ihr schon während der Schwangerschaft ihres zweiten Kindes klar gemacht:

Mit drei Kindern kannst Du Dir gleich einen Strick nehmen

Sie würde nicht mehr arbeiten können und mit Hartz IV enden. Die erneute Schwangerschaft, die sie erstmals Mitte Januar 2015 bemerkte, hatte sie vor ihrer Familie verheimlicht. Ein Schwangerschaftstest, den ihr ihre Oma gegeben hatte, fiel negativ aus. In der 32. Schwangerschaftswoche konsultierte sie den Frauenarzt und erlangte Gewissheit. Tante und Oma, die im Wartezimmer blieben, sagte sie davon aber nichts. Den größer werdenden Bauch erklärte sie mit einer Zyste, die im Mai operiert werden sollte.

Und der Vater des Kindes? Er hätte das Kind nie gewollt, hätte sie zur Abtreibung gedrängt, berichtet die Metzgereifachverkäuferin mit brüchiger Stimme vor den Richtern Walter Leupold, Dr. Marco Heß und Markus Fillinger. Für sie sei aber festgestanden:

Ich werde kein Kind mehr abtreiben

Schon einmal habe sie ein Kind in der 14. Schwangerschaftswoche abtreiben lassen. Sie hoffte, dass der Vater seine Meinung noch ändern würde. Sie habe gedacht, er würde sich schon noch auf das Kind freuen und dass seine Reaktion nur dem ersten “Schock” geschuldet sei. Den Schilderungen der 21-Jährigen zufolge trat das glatte Gegenteil ein. Ständig habe sie der Vater des Kindes angerufen und gefragt, ob sie denn endlich abgetrieben habe.

Das ist einfach nur noch ein Psychoterror gewesen, was der gemacht hat

Kaum noch eine Minute sei ohne einen Anruf vergangen. Hätte sie in der Arbeit nur kurz eine Pause gemacht, sei schon der nächste Anruf gekommen:

Hast Du jetzt schon eine Lösung für das Problem

Steffi D. bestritt am ersten Verhandlungstag vehement ihr Neugeborenes mit Papierhandtüchern erstickt zu haben. Oberstaatsanwalt Rainer Lehner und Vorsitzender Richter Walter Leupold machten ihr deutlich, dass alles auf sie als Täterin hindeute. Die Anklageschrift lautet auf Totschlag. Im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses hatte das Gericht aber auch auf eine mögliche Verurteilung wegen Mordes aufgrund der Grausamkeit der Tat hingewiesen. “Wir müssen versuchen ihre damalige psychische Situation nachzuvollziehen”, erklärte Leupold der Angeklagten. Am zweiten Verhandlungstag wird sich zeigen, ob die Zeugen zur Aufklärung beitragen können.

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Als Steffi D. am ersten Verhandlungstag den Schwurgerichtssaal über einen Nebeneingang betrat, verdeckte sie ihr Gesicht mit einem Blatt Papier. Bild: B. Grimm

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