Acht Straftäter aus dem Verkehr gezogen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Acht Straftäter aus dem Verkehr gezogen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Die offenen Justizschulden in Höhe von 10.000 Euro wurden fast ausnahmslos beglichen. Für einen Gesuchten endete die Reise jedoch in der Justizvollzugsanstalt.
Die Waidhauser Bundespolizisten begannen das fahndungsreiche Wochenende mit der Kontrolle eines Rumänen (37) am Freitagvormittag. Das Amtsgericht Germersheim verurteilte den Verkehrssünder im April 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zuzüglich 300 Euro Kosten. Da ein Bekannter die Justizschulden seines Freundes bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen einbezahlt hatte, blieb dem die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen erspart.
Weniger liquide zeigte sich ein Rumäne (27) in der Nacht auf Samstag. Wegen Gefährdung im Straßenverkehr verhängte das Amtsgericht Heilbronn im November 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro. Da er diese nicht beglichen hatte, erfolgte eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Heilbronn mit Haftbefehl. Auch dieses Mal ließ der Mann seine Justizrechnung offen und muss nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Doch das war nicht der einzige Fahndungserfolg der Grenzbeamten am Samstag. Am Nachmitttag erwischten sie drei weitere gesuchte Straftäter. Darunter einen Verkehrssünder, der 800 Euro bezahlte, einen gesuchten Dieb, der seine Justizrechnung über 200 Euro beglich und einen Moldauer (31) der wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten 500 Euro aus der Geldbörse zog und den Bundespolizisten übergab. Alle Festgenommenen konnten ihre Reise fortsetzten.
“Haftbefehl-Hattrick” am Sonntag
In der Nacht auf Sonntag ging ihnen ein gesuchter Schwarzfahrer ins Fahndungsnetz. Er wurde 2021 durch das Amtsgericht Rastatt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden quittierte die nicht vorhandene Zahlungsmoral mit einem Haftbefehl. Er bezahlte dieses Mal seine Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus und konnte somit weiterreisen.
Nur wenige Stunden später vollstreckten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ein wegen Diebstahls verurteilter Mann (22) hat es einem Freund in Rüsselsheim zu verdanken, dass er auf freiem Fuß bleiben konnte. Er bezahlte die Justizschulden in Höhe von 300 Euro bei der Polizeiinspektion Rüsselsheim ein.
Das Amtsgericht Böblingen kann nun ein weiteres Strafverfahren ad acta legen. Im Dezember 2022 erwischten Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen Slowaken (34) mit 1,77 Gramm Marihuana und 1,1 Gramm Amphetamin im Gepäck. Das Amtsgericht Weiden verurteilte ihn daraufhin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im März 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro. Dieser bezahlte seine Justizschulden bis dato nicht und erhielt als Quittung eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Weiden. Da er seine offene Rechnung mit der deutschen Justiz dieses Mal bereitwillig beglichen hatte, konnte er weiterhin die Freiheit genießen und der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen entgehen.




