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Betrugswarnung: Falsche Bußgeldbescheide und Rechnungen

Sulzbach-Rosenberg. Eine 65-Jährige entging knapp einem Betrug durch einen gefälschten Bußgeldbescheid per E-Mail, ein Unternehmen erlitt einen Schaden von 83.000 Euro durch eine gefälschte Rechnung.

Sulzbach-Rosenberg. Eine 65-Jährige entging knapp einem Betrug durch einen gefälschten Bußgeldbescheid per E-Mail, ein Unternehmen erlitt einen Schaden von 83.000 Euro durch eine gefälschte Rechnung.
Foto: Bundespolizei

Betrugswarnung: Falsche Bußgeldbescheide und Rechnungen

Eine 65-jährige Frau aus Sulzbach-Rosenberg wäre beinahe Opfer einer Betrugsmasche geworden. Sie erhielt per E-Mail einen gefälschten Bußgeldbescheid über 158 Euro wegen eines angeblichen Verkehrsverstoßes. Die E-Mail forderte sie auf, den Betrag über einen Link zu bezahlen. Dies kam der Frau verdächtig vor, woraufhin sie sich an die Polizei wandte. Ein Sachbearbeiter klärte sie auf, dass es sich um eine bekannte Betrugsmethode handelt. Er betonte, dass die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach Bußgeldbescheide immer postalisch versendet und zur Überweisung auffordert. Er riet, jede Bußgeldforderung kritisch zu prüfen und mit dem eigenen Gewissen abzugleichen, um nicht auf Betrüger hereinzufallen.

Betrugsschaden in Sulzbach-Rosenberg

In einem weiteren Fall wurde ein Unternehmen in Sulzbach-Rosenberg Opfer eines Betrugs, der einen Schaden von 83.000 Euro verursachte. Betrüger hatten sich Zugang zur IT-Infrastruktur eines Handwerksbetriebs verschafft und eine versandfertige Rechnung manipuliert. Die Kontodaten wurden ausgetauscht und die gefälschte Rechnung an das Sulzbach-Rosenberger Unternehmen gesendet. Ohne eine interne Überprüfung der Kontodaten zu machen, überwies das Unternehmen den Betrag auf das falsche Konto. Der Betrug wurde erst bemerkt, als der Handwerksbetrieb keinen Geldeingang feststellen konnte. Die Kriminalpolizei Amberg hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft derzeit, ob das Geld zurückgeholt werden kann.

Diese Vorfälle zeigen, wie wichtig es ist, bei finanziellen Transaktionen, insbesondere bei Zahlungsaufforderungen per E-Mail, vorsichtig zu sein. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollten Zahlungsaufforderungen stets kritisch hinterfragen und die Echtheit der Forderungen überprüfen, um nicht Opfer von Betrug zu werden.

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