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Bundespolizei entdeckt 40 Kilogramm Pyrotechnik und Waffen in Waldsassen

Waldsassen. Bundespolizisten der Inspektion Waidhaus haben am Grenzübergang Waldsassen ein Auto angehalten und bei der Kontrolle rund 40 Kilogramm verbotene Pyrotechnik sowie mehrere Waffen im Fahrzeug entdeckt

Waldsassen. Bundespolizisten der Inspektion Waidhaus haben am Grenzübergang Waldsassen ein Auto angehalten und bei der Kontrolle rund 40 Kilogramm verbotene Pyrotechnik sowie mehrere Waffen im Fahrzeug entdeckt
Foto: Bundespolizei

Bundespolizei entdeckt 40 Kilogramm Pyrotechnik und Waffen in Waldsassen

Die Beamten stoppten das Auto kurz nach dessen Grenzübertritt aus Tschechien und durchsuchten den Kofferraum. Dort fanden sie umfangreiche Feuerwerkskörper, darunter drei Kugelbomben der Kategorie F4. Diese Kugelbomben sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt; allein die drei Stück wiesen eine Nettosprengmasse von insgesamt etwa neun Kilogramm auf.

Außerdem entdeckten die Einsatzkräfte mehrere verbotene Waffen. Darunter waren ein Teleskopschlagstock, fünf Schlagringe und zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte.

Ermittlungsverfahren eingeleitet – Weiterfahrt ohne Feuerwerk

Der 25-jährige Niederländer räumte den Besitz und die Einfuhr der aufgefundenen Pyrotechnik sowie der verbotenen Waffen aus Tschechien ein. Er konnte keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis vorlegen. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz ein. Sämtliche aufgefundenen Gegenstände beschlagnahmten die Einsatzkräfte; sie ergänzen nun den Fundus der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Ohne Feuerwerk und nach Sicherstellung der verbotenen Waffen setzte der 25-Jährige seine Reise anschließend fort.

Warnhinweis der Bundespolizei

Die aufgefundene professionelle Pyrotechnik stellt bei unsachgemäßer Handhabung oder ungewollter Detonation eine akute Lebensgefahr dar. Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 ist nur mit einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben und zu bedienen. Die Bundespolizei warnt ausdrücklich davor, professionelle Spreng- oder Pyrotechnik ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis zu transportieren, zu benutzen oder weiterzugeben. Verstöße ziehen straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich und gefährden Leib und Leben.

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