Bundespolizei kontrolliert an Grenze: 18 Kilogramm Pyrotechnik und Waffen

Bundespolizei kontrolliert an Grenze: 18 Kilogramm Pyrotechnik und Waffen
Im Zeitraum vom 23. bis 28. Dezember 2025 führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen und der regulären Fahndungsmaßnahmen zahlreiche Kontrollen im Grenzraum zur Tschechischen Republik durch. Dabei wurden unter anderem erhebliche Mengen verbotener Pyrotechnik, mehrere Waffen sowie Betäubungsmittel sichergestellt. Zudem konnten zwei bestehende Haftbefehle vollstreckt werden.
Verbotene Pyrotechnik im Fokus
Insgesamt beschlagnahmten die Einsatzkräfte nach Auskunft von Sprecher Johann Miesbeck Pyrotechnik mit einer Netto-Explosivmasse von 18.130 Gramm. Dabei handelte es sich überwiegend um in Deutschland nicht zugelassene und besonders gefährliche Böller und Feuerwerkskörper der Kategorien drei und vier.
Ein herausragender Aufgriff gelang den Beamtinnen und Beamten in Waldsassen: Sechs deutsche Staatsangehörige im Alter von 18 bis 20 Jahren waren zuvor zu einem illegalen Großeinkauf auf einen Asiamarkt im tschechischen Eger (Cheb) gefahren. Bei der Kontrolle entdeckte die Bundespolizei unter anderem verbotene Pyrotechnik mit 830 Gramm Netto-Explosivmasse, 6,7 Gramm Marihuana, zwei Schlagringe, einen Teleskopschlagstock sowie ein Elektroimpulsgerät.
Weitere Funde und Strafanzeigen
Darüber hinaus stellten die Beamten in weiteren Einzelkontrollen drei Springmesser bei Reisenden fest. Alle Waffen, Betäubungsmittel und die Pyrotechnik wurden sichergestellt. Gegen die Beschuldigten leitete die Bundespolizei Strafanzeigen unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz, das Konsumcannabisgesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz ein.
Zwei Haftbefehle vollstreckt
Im Laufe der Kontrolltage konnten die Bundespolizeifahnder zudem zwei gesuchte Personen am Parkplatz Ulrichsberg Nord (Autobahn 6) festnehmen:
Bei einer 38-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, die als Mitfahrerin in einem Kleintransporter unterwegs war, ergab die fahndungsmäßige Überprüfung einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betrugs. Die Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung von 1.994,37 Euro abwenden; offene Verfahrenskosten blieben bestehen.
Bei der Kontrolle eines FlixBus-Reisenden (37, polnischer Staatsangehöriger) wurden gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle festgestellt – wegen Diebstahls sowie wegen Trunkenheit im Verkehr. Da der Mann die geforderten Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die JVA Weiden eingeliefert.




