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Bundespolizei stellt Rechnungen: Einmal Fingerabdrücke - 64 Euro

Weiden/Waidhaus. Am Rande einer Schleuser-Verhandlung wird bekannt: Die Bundespolizei stellt Rechnungen. 64 Euro zahlte ein serbischer Schleuser für das Abnehmen der Fingerabdrücke. Seine Anwältin ist sauer.

Bundespolizei stellt Rechnungen: Einmal Fingerabdrücke - 64 Euro

Fingerabdrücke. Symbolfoto: pexels

Das Geld wurde während der Untersuchungshaft von seinem Gefängnis-Konto eingezogen. “Das ist nicht richtig. So geht’s nicht”, protestierte Rechtsanwältin Martina Fuchs-Andonie. Doch, das geht. Die 64 Euro seien die übliche Pauschale für erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Prävention, informiert Tobias Pfeiffer, Sprecher der Bundespolizei Waidhaus auf Nachfrage. Präventiv deshalb, weil bei einem Schleuser nicht auszuschließen sei, dass er es wieder versuche.

Bei Abschiebung vierstellige Rechnungen

“Für vieles werden Polizeikosten erhoben”, erklärt Pfeiffer, beispielsweise auch für “aufenthaltsbeendende Maßnahmen”. “Das kostet ja alles Geld.” Bei einer Abschiebung – beispielsweise eines Moldawiers in sein sicher eingestuftes Heimatland Moldawien – kommen “schnell mehrere tausend Euro zusammen”: die Fahrt zum Flughafen, die Personalkosten durch Beamte, Dolmetscher, die Haft, der Flug. Im Falle von Moldawien koste der einfache Flug günstigenfalls 500 Euro.

Wird das denn auch bezahlt? In die tatsächliche Vollstreckung hat der Bundespolizeisprecher keinen Einblick. Das hänge stark davon ab, ob derjenige irgendwann wieder in die Bundesrepublik einreisen oder ein Visum stellen möchte. “Dann fällt ihm eine unbezahlte Rechnung auf die Füße.”

Ausländerrecht ist kompliziert

Wann wird abgeschoben? Und wann wird nach Tschechien zurückgeschoben? Pfeiffer erklärt es am Beispiel einer Schleusung vom Samstag, 7. Oktober 2023: Ein Schleuser wurde von der Bundespolizei Waidhaus mit einer irakischen Mutter mit drei Kindern sowie einem Türken (20) erwischt. Die Iraker wollten Asylantrag stellen und wurden folgerichtig in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Regensburg weitergeleitet. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes kann jeder, der nicht aus der EU oder einem sicheren Drittstaat einreist, Asyl beantragen. Dieser Antrag muss dann vom Bundesamt für Migration geprüft werden.

Der türkische Geschleuste wiederum wurde von der Bundespolizei nach Tschechien zurückgeschoben, weil er nachweislich von dort eingereist war und keinen Asylantrag stellte. Die tschechischen Behörden holten ihn ab.

Schwieriger wird es mit diesem Nachweis, wenn Geschleuste erst im Landesinneren aufgegriffen werden. Beispiel Erbendorf, wo an der Bundesstraße B22 am Montag, 9. Oktober, drei türkische Familie mit 18 Angehörigen und ein Afghane angetroffen wurden. In diesem Fall erübrigte sich die Frage nach einer Zurückschiebung nach Tschechien aber ohnehin: Alle 19 stellten Asylanträge.

OTH Amberg-Weiden
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Amtsgericht Weiden: 766 Fälle um Zurückschiebehaft

766 Mal befasste sich das Amtsgericht Weiden im letzten Jahr mit Zurückschiebehaft.

Auch dazu ein Beispiel aus der Praxis: Ein irakischer Staatsangehöriger reiste 2020 über die Balkan-Route nach Deutschland ein. Bei Waidhaus wurde er von der Bundespolizei in einem Schleuser-Lkw aufgegriffen. Eine Recherche bei “Eurodac” ergab, dass der Mann schon in Rumänien einen Asylantrag gestellt hatte, aber weitergereist war.

Die Bundespolizei beantragte in diesem Fall die Zurückschiebehaft mit Fluchtgefahr. Das Amtsgericht Weiden gab dem Antrag statt, da die Haftdauer bis zur Zurückschiebung nach dem Dublin-Verfahren in der Regel nicht länger als sechs Wochen dauere. Diese Zeit wird für die Kontaktaufnahme mit dem EU-Mitgliedsstaat und die Organisation der Reise benötigt. Bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus gibt es dafür ein “Teilsachgebiet Rückführung”.