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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf Autobahn A6 bei Waidhaus

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen auf der A6 vollstreckte die Bundespolizei einen Haftbefehl gegen einen 23-jährigen syrischen Asylbewerber. Er war zuletzt einen Monat in Syrien, 900 Euro wurden bezahlt. Das BAMF prüft Folgen.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen auf der A6 vollstreckte die Bundespolizei einen Haftbefehl gegen einen 23-jährigen syrischen Asylbewerber. Er war zuletzt einen Monat in Syrien, 900 Euro wurden bezahlt. Das BAMF prüft Folgen.
Foto: Bundespolizei

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf Autobahn A6 bei Waidhaus

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (26. Februar) bei Grenzkontrollen an der A6 einen per Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Die Polizisten kontrollierten einen 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen und stellten dabei fest, dass er sich kürzlich für etwa einen Monat in Syrien aufgehalten hatte. Die Bundespolizei leitete die Hinweise zur weiteren Prüfung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter.

Kontrolle im Fernreisebus auf der A6

Die Kontrolle fand in einem Fernreisebus auf der Strecke von Prag nach Amsterdam statt. Der 23-Jährige wies sich mit einem gültigen syrischen Reisepass sowie einer deutschen Bescheinigung über die Stellung eines Asylantrags aus. Bei der Überprüfung seiner Personalien verzeichneten die Beamten einen Fahndungstreffer. Er gab auf Nachfrage an, seine Eltern in Syrien besucht zu haben.

Haftbefehl nach Verurteilung wegen Waffengesetz-Verstoß

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ gegen den Mann einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung. Grundlage bildete eine Verurteilung durch das Amtsgericht Nürnberg im Mai 2025 wegen eines Verstoßes gegen § 52 des Waffengesetzes. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro, ersatzweise mehrere Wochen Freiheitsstrafe. Da der Betroffene die Geldstrafe nicht bezahlt hatte, schrieben die Behörden ihn zur Fahndung aus. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest.

Hinweise auf Syrienreise – Prüfung durch das BAMF

Bei der Durchsicht des Reisepasses stellten die Beamten mehrere aktuelle Ein- und Ausreisestempel fest. Daraus ergab sich ein Aufenthalt in Syrien über einen Zeitraum von etwa einem Monat. Die Bundespolizei übermittelte diese Erkenntnisse an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort prüft die Behörde mögliche ausländer- beziehungsweise asylrechtliche Konsequenzen.

Geldstrafe beglichen – Reise fortgesetzt

Ein Bekannter des 23-Jährigen zahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 900 Euro bei der Bundespolizei. Damit verhinderte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe. Nach der Zahlung setzte er seine Reise im Fernreisebus fort.

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