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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle nach Diebstahl mit Waffen in Waidhaus

Waidhaus. Bundespolizisten vollstreckten Haftbefehle und nahmen mehrere Verdächtige fest. Ein 38‑jähriger Rumäne muss wegen Diebstahls mit Waffen in die JVA Weiden; drei weitere zahlten 1200 und 3700 €.

Waidhaus. Bundespolizisten vollstreckten Haftbefehle und nahmen mehrere Verdächtige fest. Ein 38‑jähriger Rumäne muss wegen Diebstahls mit Waffen in die JVA Weiden; drei weitere zahlten 1200 und 3700 €.
Foto: Bundespolizei

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle nach Diebstahl mit Waffen in Waidhaus

Bei Grenzkontrollen auf der A6 in Waidhaus vollstreckten Einsatzkräfte am Wochenende 20. und 21. Juni mehrere Haftbefehle. Die Beamten nahmen einen Gesuchten fest und setzten außerdem drei weitere Haftbefehle durch. Ein Festgenommener musste in die Justizvollzugsanstalt Weiden, während andere Beschuldigte durch Zahlung der geforderten Geldstrafen die Haft abwendeten und weiterreisen durften.

Festnahme und Vollstreckung offener Haftbefehle

Am Samstag kontrollierten Bundespolizisten einen 38-jährigen Rumänen, der als Insasse eines internationalen Linienbusses zur Einreise nach Deutschland kam. Der Mann führte bei der Überprüfung seiner Personalien einen nationalen Haftbefehl mit sich. Das Amtsgericht Ehingen (Donau) hatte ihn im März des vergangenen Jahres wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 € oder ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann die Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte und sein Aufenthaltsort als unbekannt galt, erließ die Staatsanwaltschaft Ulm einen Vollstreckungshaftbefehl. Er konnte die geforderte Summe vor Ort nicht begleichen, sodass die Einsatzkräfte ihn festnahmen und in die Justizvollzugsanstalt Weiden einlieferten, wo er die Ersatzfreiheitsstrafe in den kommenden Wochen verbüßen muss.

Bei einer Kontrolle am Sonntag stellten die Beamten bei einem slowakischen Staatsangehörigen einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau fest. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 € nicht bezahlt; die Strafe resultierte aus einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe sowie zusätzlicher Kosten in Höhe von 82 € vermied er die Ersatzfreiheitsstrafe und durfte seine Reise fortsetzen.

Nur wenig später gerieten zwei weitere Gesuchte bei den Kontrollen ins Visier der Einsatzkräfte. Ein 41-jähriger slowakischer Staatsangehöriger beglich noch vor Ort seine Justizschulden aus einem Strafverfahren beim Amtsgericht Ludwigsburg aus dem Jahr 2025 wegen Diebstahls mit Waffen. Der Mann hatte den Haftbefehl bereits dabei und zahlte per Kartenterminal; dabei hinterließ er den Beamten knapp 3.700 € mit einer Debitkarte und konnte weiterreisen. Auch ein 42-jähriger tschechischer Staatsangehöriger zahlte per Kartenterminal und vermied so die Vollstreckungshaft; er beglich eine Geldstrafe in Höhe von 800 € sowie Verfahrenskosten in Höhe von 86 €. Das Amtsgericht Weiden hatte ihn im September 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.

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