Videospiele und Christchurch: So kam es zur Amoktat eines 14-Jährigen - Neuer Prozess

Videospiele und Christchurch: So kam es zur Amoktat eines 14-Jährigen - Neuer Prozess
Nach den Sommerferien wird gegen Dennis V. (inzwischen 17) aus dem Landkreis Neustadt/WN neu verhandelt. Der Teenager hatte 2023 im Alter von 14 Jahren im Bezirkskrankenhaus Regensburg ein siebenjähriges Kind erstochen. Das Landgericht Weiden verurteilte ihn deshalb Anfang 2025 zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Der Generalstaatsanwaltschaft ging das Urteil des Landgerichts Weiden nicht weit genug. So war der Angriff auf einen Pfleger nur als fahrlässige Körperverletzung verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte aber auf versuchten Mord plädiert.
Prozess noch in diesem Jahr
Der BGH gab der Revision nun statt. Das Urteil wurde teilweise aufgehoben. Geprüft werden soll auch die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung. Kurzum: Gegen den Jungen aus dem Landkreis Neustadt/WN muss noch einmal neu verhandelt werden, diesmal vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts. Der Prozess soll noch heuer, aber erst nach den Sommerferien beginnen.
Jetzt liegen die Gründe der BGH-Entscheidung schriftlich vor. Das hat einen Nebeneffekt: Plötzlich kommen die Details auf den Tisch. Der erste Prozess im Februar 2025 gegen den damals 15-Jährigen hatte unter strengster Nichtöffentlichkeit stattgefunden. Nicht ein Wort aus den Plädoyers und der Urteilsbegründung drang nach draußen. Wie es zu der Messerattacke im Bezirkskrankenhaus kam, was es für eine Vorgeschichte gab – all das blieb letztlich weitgehend im Dunkeln.
Hintergrund: Mobbing an Schule
Das hat sich mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundlegend geändert. Der für Weiden zuständige Senat in Leipzig hat das Urteil gekippt. Die Gründe hat der BGH öffentlich ins Netz gestellt, für jedermann abrufbar.
Zumindest jetzt weiß man, worum es sich hinter den verschlossenen Türen des Schwurgerichtssaals drehen wird. Und das ist starker Tobak. So habe sich der Angeklagte schon als Elfjähriger von seinen Mitschülern gehänselt und gemobbt gefühlt. Seine Freizeit verbrachte der Realschüler daher mit Videospielen und entwickelte ein Interesse an Waffen und Amoktaten.
Ab Sommer 2022 – also kurz nach seinem 13. Geburtstag – plante er aus Rache einen Amoklauf, so die Feststellungen der Richter am Landgericht Weiden. Dazu wollte er in einer ersten oder zweiten Stunde die Klassenzimmer seiner früheren Grundschule im östlichen Landkreis Neustadt/WN betreten und auf die Schüler mit einem Sturmgewehr AR15 oder einer Pistole vom Typ Glock 17 schießen.
Auf Minecraft die Grundschule nachgebaut
„Auf diese Weise sollten binnen weniger Minuten etwa 50 bis 70 Menschen sterben“, zitiert der BGH aus dem Weidener Urteil. Anschließend wollte er die Verletzten mit einer weiteren Schusswaffe töten. Zuletzt wollte er sich mit einer Schrotflinte selbst töten.
Der 13-Jährige sammelte im Internet Informationen über andere Amoktaten. Er war Mitglied einer WhatsApp-Gruppe, in der gewaltverherrlichende Videos über frühere Amokläufe ausgetauscht wurden. Auf der Internetplattform des Videospiels „Minecraft“ konzipierte der Realschüler virtuell die Räumlichkeiten seiner früheren Grundschule. Er veröffentlichte ein Video des rechtsextremistischen Terroranschlags in Christchurch (Neuseeland).
Mit diesen Internetposts fiel er polizeilich auf. Als er gegenüber der Polizei die Tötung von Menschen als seinen „größten Traum“ beschrieben hatte, kam er im Frühjahr 2023 wegen erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung in die geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg. Diagnostiziert wurden eine Störung des Sozialverhaltens mit depressiver Störung sowie eine schwere Persönlichkeitsentwicklung.
In Unterbringung „äußerst freundlich“
In der Unterbringung verhielt sich der Jugendliche äußerst freundlich und angepasst, wie im Prozess berichtet wurde. Nach erfolgreicher Erprobungszeit erlaubten die Ärzte den Schulbesuch in der Schule für psychisch kranke Kinder, die sich nebenan auf dem Gelände der medbo in Regensburg befindet.
Man ahnte nichts von den Tötungsphantasien, die das Denken des 14-Jährigen nach wie vor dominierten. Als sich die Hoffnung auf eine Wohngruppe außerhalb der geschlossenen Einrichtung zerschlug, soll der Jugendliche aus Rache und Menschenhass erneut den Entschluss zu einem Amoklauf gefasst haben. Überzeugung der Richter: „Er wollte sich damit für die von ihm krankheitsbedingt empfundenen Erniedrigungen rächen; tatsächlich war er weder gemobbt noch gehänselt worden.“
Messer auf Klinikgelände versteckt
Mangels Schusswaffen entschied er sich für Messer zur Tatausführung. Die Tat war lange im Voraus geplant. So ließ er sich von seiner Mutter in die Klinik – ohne deren Wissen um den Hintergrund – Kleidung für den Amoklauf mitbringen, etwa Lederhandschuhe und Tarnkleidung. Zudem nutzte er einen Ausgang am 22. Oktober 2023, um aus dem Haushalt der Eltern zwei Küchenmesser und ein Paar Springerstiefel mitzunehmen. Die Gegenstände versteckte er im Garten der Klinik und holte sie erst am Tag der Tat – dem 26. Oktober – aus dem Versteck.
Laut BGH-Zusammenfassung verließ der 14-Jährige am Morgen des 26. Oktober in dunklem Shirt und Tarnhosen seine Station. Am Versteck zog er die Springerstiefel an, die Messer packte er in den Schulrucksack. Er nahm am Unterricht teil, verließ diesen aber vorzeitig und bereitete sich in der Schultoilette weiter auf seine Tat vor.
„Revenge“: Vor der Tat auf Instagram gepostet
Es gibt ein Selfie, das er anfertigte und – für 80 Freunde sichtbar – auf Instagram postete. Darauf sieht man den Jungen mit Käppi und Messer in der Hand, betitelt mit „Revenge“ (Rache). Auf der Toilette vervollständigte er zudem handschriftlich ein 19-seitiges „Manifest“. Das kürzere der beiden Messer (eines mit 10, das andere mit 20 Zentimetern Klingenlänge) steckte der 14-Jährige in den Stiefelschaft.
Gegen 9.20 Uhr verließ er die Toilettenräume. Er sei dabei entschlossen gewesen, jede Person, die ihm begegnet, zu töten, insbesondere seinen behandelnden Arzt. Auf dem Flur stach er erst auf einen Lehrer ein, der im Gespräch mit einer Schülerin war. Er traf Kopf, Oberkörper und Oberschenkel. Als der Lehrer zu Boden ging, trat ihm der Angeklagte zweimal gegen die Schläfe. Der 63-Jährige erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen, konnte aber durch rasche notfallmedizinische Versorgung gerettet werden.
Auf seinem weiteren Weg stieß der Angeklagte in einem Aufenthaltsraum auf den spielenden Siebenjährigen. Er stach 17 Mal auf ihn ein. Ein Pfleger packte ihn schließlich von hinten und schlug ihm das Messer aus der Hand, wobei er mehrere Stichverletzungen erlitt. In diesem Moment soll der Angeklagte zum Messer im Stiefelschaft gegriffen haben, das er allerdings vorher verloren hatte. Er konnte überwältigt werden.
Nur Angriff auf Pfleger muss neu verhandelt werden
Nach Auffassung des BGH könnte dieser Griff zum Stiefelschaft auch als versuchter Mord gewertet werden. Der BGH hob das Urteil deshalb teilweise auf. Dieser Tatkomplex muss neu verhandelt werden. Da sich dies auf die Gesamtbewertung auswirken kann, wurden auch die verhängte Jugendstrafe und die Rechtsfolgen aufgehoben.
Bestand haben das Urteil hinsichtlich des Mordes an dem siebenjährigen Jungen sowie des versuchten Mordes am Lehrer.




