Bundespolizei Waidhaus bittet neun gesuchte Straftäter zur Kasse
Bundespolizei Waidhaus bittet neun gesuchte Straftäter zur Kasse
Am Freitag gingen den Bundespolizeifahndern gleich vier Straftäter ins Netz. Ein Mann (36) hatte seine Justizschulden aus einem Bußgeldverfahren nicht bezahlt und erhielt als Quittung eine Fahndungsnotiz via Haftbefehl. Er überließ den Beamten 55 Euro und konnte weiterreisen.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde ein weiterer Mann (33) von der Staatsanwaltschaft Weiden per Haftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Weiden hatte ihn vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt, die er noch an der A6 in Waidhaus bezahlte. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen blieb ihm somit erspart.
Ein weiterer Schwarzfahrer (24) wurde nur kurze Zeit später erwischt. Das Amtsgericht Deggendorf verurteilte ihn 2021 zu einer Strafe in Höhe von 700 Euro. Auch er zückte seine Geldbörse und bezahlte bereitwillig. Er konnte somit der 28-tägigen Freiheitsstrafe entgehen und seine Reise fortsetzten.
Ein 46-Jähriger entging der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen, indem er seine offene Justizrechnung in Höhe von 300 Euro bezahlte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn wegen unerlaubter Einreise und erließ Haftbefehl gegen den 46-Jährigen.
Am Samstag gings munter weiter
Am Samstag lieferten die Grenzbeamten gleich zwei Straftäter in die Justizvollzugsanstalt nach Weiden ein. Ein junger Mann (21) wurde 2022 beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ertappt und durch das Amtsgericht Günzburg verurteilt. Da er seine Justizrechnung in Höhe von 750 Euro bisher nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Memmingen Haftbefehl. Da er sich auch dieses Mal wenig zahlungswillig zeigte, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Gesellschaft hierbei leistet ihm ein 32-Jähriger, der wegen Trunkenheit im Verkehr durch das Amtsgericht Kleve verurteilt wurde. Auch er konnte seine Justizschulden in Höhe von 2400 Euro nicht bezahlen und muss jetzt einen 60-tägigen Zwischenstopp im Gefängnis einlegen.
Kein “ruhiger” Sonntag
Am Sonntagvormittag ging der Haftbefehl-Marathon mit der Kontrolle eines 27-Jährigen weiter. Wegen Erschleichens von Leistungen verurteilte ihn das Amtsgericht Künzelsau im September 2019 zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Diese bezahlte er noch vor Ort und konnte somit weiterreisen.
Nur eine Stunde später zahlte ein Mann (29) seine offene Justizrechnung bei den Beamten ein und blieb deswegen auf freiem Fuß. Da er eine offene Ordnungswidrigkeit nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Haftbefehl gegen ihn. Auch er konnte im Anschluss seine Reise fortsetzen.
Gleich zwei Haftbefehle entdeckten die Grenzbeamten bei einem Mann (33) am Sonntagmittag. 2022 erhielt er wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz durch das Amtsgericht St. Ingbert eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro auferlegt. Auch das Amtsgericht Völklingen verurteilte ihn 2021 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Strafe von 450 Euro. Die in den Haftbefehlen angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 65 Tagen musste er aber nicht antreten. Er bezahlte seine Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion in Waidhaus und blieb in Freiheit.




