Urteil im Champagner-Prozess am Landgericht Weiden: Freispruch für Niederländer Theo G.

Urteil im Champagner-Prozess am Landgericht Weiden: Freispruch für Niederländer Theo G.
Er wird für seine lange Untersuchungshaft (18 Monate) entschädigt. Für den Vorsitzenden Richter Peter Werner steht fest: „Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern Staat und Gericht müssen die Schuld nachweisen.“ Dies sei hier „auch nicht annähernd gelungen“.
Die Tat erschütterte im Februar 2022 die Stadt: Flüssiges MDMA in einer Champagnerflasche führte zu einer tödlichen Vergiftung und sechs Verletzten. Als möglicher Ausgangspunkt wurde ein Lager in Arnheim identifiziert. Doch schon hier beginnt die Unsicherheit: Zwar verkaufte der Lagerverwalter die Flaschen wohl gutgläubig weiter, doch wem sie zuvor gehörten, ist bis heute ungeklärt. „Wir wissen nach der Beweisaufnahme noch nicht einmal, ob diese Flasche je im besagten Lager in Arnheim gelagert war.“
Belastungszeuge ein „geschmeidiger Lügner“
Die Ermittler glaubten im Wesentlichen einem einzigen Belastungszeugen – mit fatalen Schwächen. Jacek G., per Video vernommen, erwies sich als hochgradig unglaubwürdig. Erst im Laufe des Prozesses habe die Strafkammer von seinen erheblichen Vorstrafen, unter anderem wegen Behinderung der Justiz, erfahren. Mit drei verschiedenen Versionen seiner Geschichte habe Jacek G. dann gezeigt, „wie geschmeidig er lügen kann“. Für eine Verurteilung reiche das nicht annähernd, so Richter Werner.
Die Aussagen des Belastungszeugen seien von den Ermittlern nie hinterfragt worden. Richter Werner erklärt sich das mit dem Ermittlungsdruck, nachdem schon zweimal der falsche Täter in Untersuchungshaft genommen worden war. Auch der angebliche „sagenhafte Wohlstand“ des Angeklagten sei vor Gericht auf ein paar Kurzreisen und einen gebrauchten Porsche zusammengeschrumpft. „Nichts, was sich ein Festival-Organisator, Eisverkäufer und Coffee-Shop-Betreiber nicht auch legal leisten könne.
Richter: „Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft“
Bleibt die Frage, wie ein Unschuldiger anderthalb Jahre in Haft sitzen kann. Das Gericht verweist auf angenommene Fluchtgefahr. Diese sei bei einem kinderlosen, ledigen Angeklagten mit Thailand-Bezug leicht zu bejahen gewesen. Und während des Prozesses habe sich eine Freilassung weiter verzögert: Zahlreiche Zeugen befanden sich im Ausland und mussten zu Videovernehmungen geladen werden. Vorlauf: ein Monat. „Das alles braucht Zeit“, so Werner – Zeit, die Theo G. hinter Gittern verbringen musste, „was ich persönlich sehr bedauere“.
Der Freispruch bedeute nicht, dass das Gericht den Schmerz und das Leid der Opfer nicht ernst nehme. Aber es könne nicht im Interesse der Nebenkläger sein, dass jemand verurteilt wird, der die Tat sehr wahrscheinlich nicht begangen hat.
Richter Werner schließt mit den Worten: „Ich wünsche Ihnen, Herr G., alles Gute für die Zukunft.“
Angeklagter hat Krebs im fortgeschrittenen Stadium
Am Ende bleibt ein schales Gefühl. Die Opfer des Champagner-Vorfalls stehen ohne Schuldigen da. Glück empfindet aber auch der freigesprochene Theo G. (46) nicht. Sein Kampf gilt in den nächsten Monaten dem Krebs. „I have a bigger fish to fry“, sagt er in einem ersten Interview. Er habe nun Wichtigeres zu tun.
Für die 18 Monate Untersuchungshaft erhält er Entschädigung. 75 Euro pro Tag. Theo G. winkt ab. Das interessiert ihn nicht. Alles dreht sich um seine Erkrankung, er wirkt tatsächlich schmaler als noch im Dezember. Er berichtet, dass er schon in der Haft Bauchschmerzen hatte und zum Arzt ging. Aber mit großem Druck habe er das nicht verfolgt, sagt Theo. Er habe immer gedacht, er komme ja ohnehin bald frei und könne in Arnheim zum Arzt gehen. Die Verteidigung hat vor zwei Wochen das Attest niederländischer Fachärzte vorgelegt: Selbst mit Chemotherapie gibt man Theo G. nur gut zwei Jahre.
Im Interview nach dem Freispruch spricht Theo G. von einem viel größeren Kampf, der ihm jetzt bevorsteht. Natürlich sei er „happy“ über das Urteil. Es sei bitter, dass es so lange gedauert habe. Er habe von Beginn an nicht verstanden, warum er überhaupt in Haft gekommen sei. Er bedauere im Sinne der Opfer, dass ihnen auch deshalb keine Gerechtigkeit widerfahre. Er wirft den Ermittlern einen unerklärlichen Tunnelblick vor und glaubt, dass das in den Niederlanden nicht möglich gewesen wäre.
Der immer fröhliche Festival-Betreiber
Und trotzdem ist der Niederländer am letzten Verhandlungstag so, wie man ihn seit Dezember an 21 Prozesstagen erlebt hat. Offen, freundlich, kommunikativ. In Haft hat er gut Deutsch gelernt. Opfer, die als Zeugen aussagten, fanden seine Heiterkeit phasenweise befremdlich. Immerhin ist im Februar 2022 in Weiden ein Mann gestorben, Harald Z. (52) aus Pfreimd. Die Freunde feierten an diesem Abend im „La Vita“ den Fernsehauftritt eines Spezls.
Am liebsten trank die Clique den süßen „Moet & Chandon Ice Imperial“, serviert in blickdichten Acrygläsern in Pink und Silber. Ein Mitarbeiter brachte die 3-Liter-Flasche ins „La Vita“. Auch die Flasche ist mit weißer Folie überzogen. Niemand sah, dass hier kein Sekt perlte, sondern bräunliche Brühe floss. Die Freunde luden die Nachbartische zum Anstoßen ein. Um kurz nach 1 Uhr änderte sich mit einem Schluck das Leben aller Beteiligten.
Im Zeugenstand berichten die sieben Vergiftungsopfer von ihren Horrortrips. Aus fröhlich Feiernden wurden „Zombies“ mit Schaum vor dem Mund, die zu Boden sanken. „Es war wie ein schlechter Horrorfilm“, sagt ein Augenzeuge vor Gericht. Ein Rechtsmediziner staunt vor Gericht, dass es so viele Überlebende gab. Ab 1.000 Nanogramm ist MDMA tödlich. Im Blut der Weidener Gäste fanden sich bis zu 21.000 Nanogramm pro Milliliter.
Schwerste Folgen für die Opfer
Bis heute leiden mindestens zwei Frauen an neurologischen Schäden. Eine zweifache Mutter, früher Krankenschwester von Beruf, war an dem Abend nüchtern geblieben. Nur aus Höflichkeit hatte sie angestoßen und genippt. Heute kann sie nicht mehr arbeiten und geht an Stöcken.
Nebenklagevertreter Oliver Mattes verliest am Montag den Brief einer weiteren Geschädigten, die zuvor als Kommunikationscoach gearbeitet hatte: „Hohes Gericht, ich spreche heute nicht nur als Beteiligte des Verfahrens, sondern als Mensch, der etwas durchlebt hat, was kaum in Worte zu fassen ist.“ Sie sei vorher „voller Leben gewesen“, danach hing ihr Leben am seidenen Faden. Heute ist sie berufsunfähig und an Multipler Sklerose erkrankt.
Am Montag um 12.05 Uhr hat der Angeklagte das letzte Wort. Theo G. überlegt kurz, dann steht er doch auf und greift zum Mikrofon. Er spricht Niederländisch. Die Übersetzerin dolmetscht: „Das Einzige, was mich stört am Schlussantrag des Staatsanwalts, dass er sagt, er habe schon gemerkt, dass mich das Schicksal der Opfer berührt.“ Natürlich sei das so. „Es ist dramatisch, was hier passiert ist.“
Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft
Der Freispruch überrascht am Montag keinen. Auch Staatsanwalt Christoph-Alexander May nicht, obwohl er im Plädoyer noch zehn Jahre Haft fordert. Unbeirrt beharrt er auf einem Schuldspruch: „Er hat einen Zustand geschaffen, der hochgefährlich ist: indem er nicht erkennbares MDMA an einem Ort eingelagert hat, an dem es nichts zu suchen hatte.“ Er habe damit rechnen müssen, dass diese in Verkehr geraten. „Dafür hat diese Person einzustehen.“
Die Anklage hatte sich schwerpunktmäßig auf den Belastungszeugen Jacek G. gestützt, der einst in dieser Sache selbst in Haft war. Der polnische Mitarbeiter des Lagers in Arnheim bezeichnete Theo G. als Besitzer der Flasche. Im Februar hatte ihn das Gericht per Video in seinem Heimatland vernommen. Diese Aussage führte zur Entlassung von Theo G. aus der Haft. Der Kronzeuge war – schlicht gesagt – einfach windig.
Immerhin: Ermittler ziehen Flaschen aus dem Verkehr
Für die Ermittler mag der Freispruch ein GAU sein. Nebenklagevertreterin Dr. Simone Bayer bedankt sich trotzdem „ausdrücklich“ für ihre Arbeit. Fest steht: Ohne ihre Recherchen wären heute noch über ein Dutzend Flaschen mit tödlichem Inhalt im Umlauf. Insgesamt waren es 20 Stück, wie das Zollfahndungsamt herausgefunden hat. Die Story ist bekannt: Der Lagerverwalter klaute die Palette 2020 aus einer Mietbox in einem Arnheimer Lager. Er hielt die Flaschen für echten Champagner und verhökerte sie für ein paar hundert Euro. Über mehrere Zwischenkäufer gelangte eine Flasche in die Oberpfalz.
Aus Sicht von Verteidiger Alexander Stevens hätten sich dieser Lagerverwalter oder auch der Gastronom aus Weiden auf die Anklagebank gehört. Die Flasche wurde von einem privaten Champagner-Sammler aus dem Altlandkreis Vohenstrauß an das Lokal verkauft und gewerblich ausgeschenkt. „Er ist Lebensmittelunternehmer.“ Der Gastwirt trage aus seiner Sicht Verantwortung. „Er darf nicht einfach Ware aus Wohnzimmern einkaufen und seinen Gästen servieren.“










