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Champagner-Prozess: Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft – Updates

Weiden. Nach aktuellem Stand geht der Champagner-Prozess in Weiden noch heute zu Ende. Staatsanwalt Christoph-Alexander May hat am Vormittag plädiert. Er fordert zehn Jahre Haft. Aktuell sprechen die Nebenklagevertreter, dann folgt die Verteidigung.

Weiden. Nach aktuellem Stand geht der Champagner-Prozess in Weiden noch heute zu Ende. Staatsanwalt Christoph-Alexander May hat am Vormittag plädiert. Er fordert zehn Jahre Haft. Aktuell sprechen die Nebenklagevertreter, dann folgt die Verteidigung.
In der ersten Reihe der Angeklagte Theo G. mit seinen Verteidigern Alexander Stevens und Philip Müller sowie einer Übersetzerin. Dahinter die Nebenklagevertreter Oliver Mattes und Hans-Wolfgang Schnupfhagn (von rechts) sowie Simone Bayer mit der geschädigten Franziska Voigt. Foto: Christine Ascherl

Champagner-Prozess: Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft – Updates

Die Staatsanwaltschaft hatte den Niederländer als mutmaßlichen Besitzer der Flasche wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in sieben Fällen angeklagt. Allerdings gab der Hauptbelastungszeuge im Prozess keine gute Figur ab. Die 1. große Strafkammer hatte den Angeklagten Theo G. im Februar auf freien Fuß gesetzt, weil „kein hinreichender Tatverdacht“ mehr bestehe. Es wird daher am heutigen Montag mit einem Freispruch gerechnet. OberpfalzECHO informiert in regelmäßigen Updates.

[Montag, 10.40 Uhr] Die Plädoyers der Verteidigung beginnen mit Anwalt Philip Müller. Er zitiert einen „sehr interessanten Satz“ des Staatsanwalts („Ich denke, man kann den Schluss ziehen, der Hauptbelastungszeuge habe die Wahrheit gesagt.“). Müller dazu: „Man kann alle möglichen Schlüsse ziehen, aber nicht immer tragfähige.“ Der Münchner Verteidiger wundert sich auch, dass der Cannabis-Handel des Angeklagten herangezogen wird – „in Holland im Bereich der Ordnungswidrigkeiten“.

[Montag, 10.30 Uhr] Kaffeepause vor den Plädoyers der Verteidigung. Der Angeklagte Theo G. berichtet von seinem Krebsbefund. Schon in der Untersuchungshaft hatte er Beschwerden und suchte einen Arzt auf. Aber er habe das Ganze nicht mit großem Nachdruck verfolgt, auch, weil er immer von einer baldigen Freilassung ausgegangen sei. Insgesamt saß der Niederländer 18 Monate in Untersuchungshaft in der Oberpfalz. Er spricht inzwischen fast fließend Deutsch: „Das habe ich im Gefängnis gelernt.“ Seit Februar ist er auf freiem Fuß. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht mehr sah. Seither reist der 46-Jährige zu den Prozesstagen aus Arnheim an. Er sei überrascht von Weiden: „Schön hier!“

[Montag, 10.15 Uhr] Nebenklagevertreterin Dr. Simone Bayer bedankt sich bei der Staatsanwaltschaft „ausdrücklich für die umfangreiche Ermittlungsarbeit“. Den Ausführungen der Kollegen sei nichts hinzuzufügen.

[Montag, 10 Uhr] Nebenklagevertreter Hans-Wolfgang Schnupfhagn plädiert für die Witwe des verstorbenen Harald Z. Er hangelt sich noch einmal die Verkaufskette des tödlichen Champagners entlang: Über ein halbes Dutzend Zwischenkäufer liegen zwischen dem Lager in Arnheim und dem „La Vita“. Er geht auch auf die professionelle Vorgehensweise ein: Die Drei-Liter-Flasche war am Boden aufgebohrt, entleert und mit flüssigem MDMA befüllt worden – dem Rohstoff für Ecstasy-Tabletten.

Harald Z. hat den Abend nicht überlebt. Er starb etwa zwei Stunden nach dem Schluck „Champagner“ im Klinikum Weiden. Sein viel zu früher Tod habe größtes Leid bei der Familie, insbesondere der Ehefrau, ausgelöst. „Wer trägt die Verantwortung?“ Der Anwalt honoriert die Mühe, die sich die Staatsanwaltschaft Weiden bei den Ermittlungen gemacht habe.

WITRON – Nachmittag der Ausbildung
WITRON – Nachmittag der Ausbildung

Leider habe die Vernehmung der Zeugen wenig Erhellung gebracht. Zeugen aus dem Umfeld des Lagers, frühere Mitarbeiter und Verwalter, konnten sich an den Angeklagten teils gar nicht erinnern. Schnupfhagn erinnert an die Aussage des Lagerverwalters Frank B., der aus seiner Sicht das Gericht „nicht mit der Wahrheit bedient“ habe. Der Lagerverwalter ist der Mann, der die Flaschen aus der Lagerbox klaute und letztlich auf Ebay vertickte.

Für glaubwürdig hält der Nebenklagevertreter – wie der Staatsanwalt – den Hauptbelastungszeugen Jacek G. Seine Version könne man sich nicht ausdenken. Lücken seien mit der verstrichenen Zeit und den kognitiven Fähigkeiten des Polen zu erklären. Schnupfhagn geht daher davon aus, dass Theo G. die Verantwortung für den Tod von Harald Z. trägt. Auch er fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

[Montag, 9.50 Uhr] Anwalt Mattes plädiert für eine Nebenklägerin aus Weiden. Er schildert den Abend noch einmal, die heitere Stimmung. Die fröhliche Runde der Freunde. Das Anstoßen mit dem Champagner. Die Flasche war nicht durchsichtig, die Gläser waren blickdicht. Der Inhalt war von außen nicht sichtbar. Am Ende des Abends stand ihr Leben auf dem Spiel: Sie nahm das 8,8-fache einer tödlichen Dosis von MDMA zu sich.

Sie leide bis heute an Muskelzuckungen, Missempfinden an Gliedmaßen, einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Angststörung, Sprech- und Sprachstörungen. „Die Tat hat meiner Mandantin nicht nur ihre Gesundheit genommen, sondern ihr teils die berufliche und soziale Existenz genommen.“ Sie war 43 Jahre alt, als Kommunikationscoach tätig, sie war kerngesund. Heute könne sie ihren Beruf nicht mehr ausüben, sei berufsunfähig. „Für sie bedeutet das den Verlust von Identität und Lebensplanung.“

Der Nebenklagevertreter hält den Hauptbelastungszeugen für glaubwürdig. Dieser habe das entscheidende Gespräch mit Theo G. detailreich geschildert, sogar die Tasse Tee erwähnt, die man damals getrunken hatte. Mattes plädiert auf schuldig.

[Montag, 9.45 Uhr] Nebenklagevertreter Oliver Mattes verliest einen Brief einer Geschädigten, die bis heute an den Folgen der schweren Vergiftung leidet: „Hohes Gericht, ich spreche heute nicht nur als Beteiligte des Verfahrens, sondern als Mensch, der etwas durchlebt hat, was kaum in Worte zu fassen ist.“ Sie sei vorher „voller Leben gewesen“, danach habe ihr Leben am seidenen Faden gehangen.

Sie habe von der Erkrankung des Angeklagten erfahren: „Ich wünsche ihm aus ganzem Herzen alles Gute und viel Kraft für das, was vor ihm liegt.“ Sie wünsche sich jetzt vor allem: Wahrheit und Aufrichtigkeit. „Ich bitte das Gericht, diese Möglichkeit noch zuzulassen.“

[Montag, 9.40 Uhr] Staatsanwalt May plädiert für eine Verurteilung. Theo G. ist für ihn schuldig des bandenmäßigen Handeltreibens und der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. „Er hat einen Zustand geschaffen, der hochgefährlich ist: indem er nicht erkennbares MDMA an einem Ort eingelagert hat, an dem es nichts zu suchen hatte.“ Er habe damit rechnen müssen, dass diese in Verkehr geraten. „Dafür hat diese Person einzustehen.“

Er rechnet ihm an, dass er nicht völlig kalt geblieben sei, was das Schicksal der Opfer betraf. Zudem sei Theo G. inzwischen selbst von einem schweren Schicksalsschlag heimgesucht worden (eine Krebsdiagnose). Das müsse beim Strafmaß berücksichtigt werden.

[Montag, 9.35 Uhr] Staatsanwalt May beleuchtet den Angeklagten und den Hauptbelastungszeugen. Beide haben Kontakt zum Drogenhandel: Belastungszeuge Jacek G. gehörte zur Besatzung eines Schiffs („Bounty II“), das in der Vergangenheit Kokain von Afrika nach Belgien brachte. Theo G. wiederum betrieb Marihuana-Plantagen sowie einen legalen Cannabis-Handel. Bei der Festnahme wurden 17 Kilogramm Cannabis und 4.000 Joints gefunden. Das ist in Weiden aber nicht Teil der Anklage.

Der Angeklagte ist aus Sicht des Staatsanwalts in jedem Fall „ein Rauschgifthändler“: „Er hat Betäubungsmittel verkauft, wenn auch in einem anderen Rahmen.“ Die internationalen Kontakte seien also da. Der Angeklagte habe zudem Zugang zu Crypto-Währung, auch wenn er von einer Fehlbuchung spricht.

[Montag, 9.06 Uhr] Start der Plädoyers. Staatsanwalt Christoph-Alexander May beginnt. Die Staatsanwaltschaft unterliege keinen Illusionen mehr, wie das Verfahren enden werde. Im Kern bleibe eine Frage übrig: die „Glaubhaftigkeit einer Unterredung zweier Personen im Frühjahr 2020“. Da soll Theo G. dem Hauptbelastungszeugen Jacek G. von „seinem“ Champagner erzählt haben.  

May rekapituliert die Vorgeschichte: Ein bereits verstorbener Niederländer erwarb die Originalflaschen 2018. Der Staatsanwalt benennt einen Verbindungsmann zwischen dem Verstorbenen und Theo G. In der Folge wurden die Flaschen durch ein Loch im Boden entleert und mit MDMA in flüssiger Form befüllt. 

Die präparierten Flaschen wurden in einer Box in dem Lager in Arnheim gelagert. Sie sollten im internationalen Drogenhandel verkauft werden. Kurz vor dem Jahreswechsel 2019/2020 entnahm der unbeteiligte Lagerverwalter die Flaschen und verkaufte diese im niederländischen eBay. Er glaubte, dass es sich um echten Champagner handelt und wollte ein paar Euros verdienen. Über eine Verkaufskette mehrerer Zwischenkäufer landete eine Flasche im „La Vita“ in Weiden. 

Zentrale Frage: Ist der Angeklagte der ursprüngliche Besitzer der Flasche? May: „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dies erwiesen.“ Es stehe Aussage gegen Aussage. Für May gibt es weitere Indizien.  

Der Angeklagte sage selbst: Ja, er habe damals mit Jacek G. eine Unterredung gehabt. „Diese Unterhaltung ist also nicht erfunden.“ Es sei auch nicht so, wie von den Verteidigern dargestellt, dass Jacek G. den Niederländer Theo erst dann belastete, als er und sein Bruder selbst unter Verdacht gerieten. Schon viel früher habe er den Angeklagten kontaktiert und ihm vorgeworfen, doch zu wissen, wem die Flaschen gehören. 

Der Angeklagte Theo G. betritt mit seinen Verteidigern Alexander Stevens (rechts) und Philip Müller den Gerichtssaal. Foto: Christine Ascherl

[Montag, 8.55 Uhr] Der Gerichtssaal füllt sich. Nebenkläger sind vor Ort, die Verteidiger Alexander Stevens und Philip Müller. Der Angeklagte Theo G. kommt als freier Mann, seit im Februar der Haftbefehl aufgehoben wurde. Man rechnet mit einem Freispruch.

Die Vorgeschichte

Im Februar 2022 starb in Weiden ein Gast des Restaurants „La Vita“, sieben weitere wurden vergiftet. Sie hatten flüssiges MDMA getrunken, das in eine Champagnerflasche gefüllt war. Die Flasche war Tarnung für den Drogenhandel. Sie geriet versehentlich in den Verkauf und über den Internethandel nach Weiden.

Die Spur der Flasche konnte in ein Lager im niederländischen Arnheim zurückverfolgt werden. Der Hauptbelastungszeuge Jacek G. hatte dort gearbeitet. Er benannte Theo G., Eisdielen- und Cannabis-Shop-Betreiber, als Besitzer der Flaschen. Theo G. hatte in dem Lager zeitweise Equipment für Musikfestivals eingelagert.

Anderthalb Jahre saß der Niederländer in Untersuchungshaft. Als Nebenkläger treten im Prozess Opfer auf, die schwerste Vergiftungen erlitten und teils berufsunfähig sind. Darunter ist eine Krankenschwester, die zufällig am Nebentisch saß und höflichkeitshalber ein angebotenes Glas nahm und daran nippte.

Im Februar 2026 hob die Strafkammer den Haftbefehl gegen Theo G. auf. Begründung: Nach der bisherigen Beweisaufnahme liege kein dringender Verdacht mehr vor. Es bestünden erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des einzigen Belastungszeugen Jacek G.

Der Blick des Vorsitzenden Richter in den
Im sanierten Schwurgerichtssaal fällt diese Woche das Urteil im Champagner-Prozess. Foto: Christine Ascherl