Champagner-Prozess: Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft, Verteidigung will Freispruch – Updates

Champagner-Prozess: Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft, Verteidigung will Freispruch – Updates
Die Staatsanwaltschaft hatte den Niederländer als mutmaßlichen Besitzer der Flasche wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in sieben Fällen angeklagt. Allerdings gab der Hauptbelastungszeuge im Prozess keine gute Figur ab. Die 1. große Strafkammer hatte den Angeklagten Theo G. im Februar auf freien Fuß gesetzt, weil „kein hinreichender Tatverdacht“ mehr bestehe. Es wird daher am heutigen Montag mit einem Freispruch gerechnet. OberpfalzECHO informiert in regelmäßigen Updates.
[Montag, 13.03 Uhr] Richter Peter Werner verkündet den Freispruch. Für die erlittene U-Haft wird Theo G. entschädigt. Werner „Man kann es nicht oft genug betonen: Nicht der Angeklagte ist es, der im Strafprozess lückenlos seine Unschuld beweisen muss.“ Die Ermittlungsbehörden sind es und zuletzt das Gericht, die dem Angeklagten eine Tat nachweisen müssen. Dieser Nachweis ist im vorliegenden Verfahren auch nicht annähernd gelungen.
Was sind die Fakten? Ein Toter, mehrere Schwerverletzte, vergiftet durch flüssiges MDMA aus einer Champagnerflasche, an diesem verhängnisvollen Februar-Samstag 2022. Als Herkunftsort war schnell das Lager Multi Storage ermittelt. Der dortige Lagerverwalter Frank B., der die Flaschen wahrscheinlich gutgläubig weiterverkauft hat. Wer die Flaschen vor ihm in Besitz hatte, wissen wir bisher nicht. Insofern hat auch dieser Prozess nicht für Klarheit sorgen können.
Der Staatsanwalt meint, Theo G. war es, der Chef-Logistiker. Diese These hat sich nicht erhärtet. „Wir wissen nach der Beweisausnahme nicht einmal, ob diese Flasche je im besagten Lager in Arnheim gelagert war.“
Hauptbelastungszeuge ein „geschmeidiger Lügner“
Der einzige Hinweis auf die Täterschaft sei Jacek G., der per Video eingehend vernommen wurde. Der Zeuge Jacek G. ist allerdings – „und das wurde der Kammer erst im Laufe dieses Prozesses bekannt“ – erheblich vorbestraft, nicht zuletzt wegen Behinderung der Justiz. Er konsumiert Drogen. Vor allem hat er im Rahmen der Ermittlungen drei unterschiedliche Versionen seiner Geschichte geliefert. Zwei noch als Beschuldigter, eine dritte hier im Verfahren. Jacek G. habe bewiesen, „wie geschmeidig er lügen kann“.
Auf die derart widersprüchlichen Angaben des offensichtlich wenig wahrheitsliebenden Zeugen kann eine Verurteilung keinesfalls gestützt werden, so Richter Werner. Die Zoll-Ermittler hätten seine Aussagen nie mehr hinterfragt. „Diese möglicherweise etwas verengte Sichtweise mag mit dem Ermittlungsdruck zusammenhängen, nachdem schon zweimal der falsche Täter in Untersuchungshaft genommen worden war.“ Aus Sicht des Gerichts gebe es nicht den kleinsten Anhaltspunkt, dass Theo G. Logistiker einer solchen Bande gewesen sei.
Der angeblich „sagenhafte Wohlstand“ des Angeklagten sei im Rahmen der Beweisaufnahme auf ein paar Kurzreisen und einen gebrauchten Porsche zusammengeschrumpft. Nichts, was sich ein Festival-Organisator, Coffee-Shop-Betreiber und Eisverkäufer nicht auch legal leisten könnte.
Als Unschuldiger in U-Haft
Man könne sich fragen: Wie kann es sein, dass ein Unschuldiger anderthalb Jahre in Untersuchungshaft sitzt? Richter Werner versucht es zu erklären. Die Fluchtgefahr sei bei dem ledigen kinderlosen Angeklagten mit Thailand-Bezug leicht zu bejahen gewesen. Die 1. Strafkammer selbst – also seine Kammer – sei für die Verlängerung der Haft verantwortlich gewesen. Das Oberlandesgericht habe die Entscheidung damals bestätigt.
Dass im Prozess bis zur Aufhebung des Haftbefehls so viel Zeit verstrichen ist, sei der großen Zahl von Auslandzeugen geschuldet. Gerade die wichtigsten Zeugen erklärten sich dann aber nicht bereit, vor Gericht zu erscheinen. Sie mussten in einem langwierigen Prozess zu Videovernehmungen geladen werden. Dies bedürfe eines Vorlaufs von mindestens einem Monat. „Das alles braucht Zeit.“ Zeit, die der Angeklagte in U‑Haft verbringen musste, „was ich persönlich sehr bedauere“.
Das Bedürfnis der Nebenkläger, einen Schuldigen zu haben, sei gut nachvollziehbar. „Wenn der Angeklagte freigesprochen wurde, heißt das nicht, dass das Gericht den Schmerz und das Leid der Nebenkläger nicht ernst nimmt. Es beruht einzig darauf, dass dem Angeschuldigten eine Täterschaft nicht nachgewiesen werden konnte. Es kann nicht im Interesse der Nebenkläger sein, dass jemand verurteilt wird, der die Straftat sehr wahrscheinlich nicht begangen hat.“
Richter Werner schließt mit den Worten: „Ich wünsche Ihnen, Herr G., alles Gute für die Zukunft.“
[Montag, 12.05 Uhr] Vorsitzender Richter Peter Werner kündigt für 13 Uhr die Urteilsverkündung an.
[Montag, 12.02 Uhr] Der Angeklagte hat das letzte Wort. Theo G. überlegt kurz, dann steht er doch auf und greift zum Mikrofon. Er spricht Niederländisch. Die Übersetzerin dolmetscht: „Das Einzige, was mich stört am Schlussantrag des Staatsanwalts, dass er sagt, er habe schon gemerkt, dass mich das Schicksal der Opfer berührt.“ Das sei natürlich so. Es sei dramatisch, was hier passiert sei. Mehr will er nicht sagen.
[Montag, 12 Uhr] Stevens beschließt sein Plädoyer: Ein Freispruch sei zwingend. „Die einzige Brücke zwischen Theo und den MDMA-Flaschen ist Jacek, ein ehemaliger Mitbeschuldigter.“ Seine Schilderungen seien widersprüchlich. Es gäbe keine anderen gewichtigen Gründe, keine Spuren, die Theo G. belasten würden, keine Chats, keine Geldflüsse. Auf Basis eines einzelnen, interessensgeleiteten Zeugen könne Theo G. nicht verurteilt werden. Stevens beantragt Freispruch und eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.
[Montag, 11.30 Uhr] Stevens nimmt den Hauptbelastungszeugen Jacek G. unter die Lupe. Erst stand sein Bruder, dann er im Verdacht. Ein halbes Jahr später liefert er über die Kronzeugenregelung ein alternatives Narrativ und bringt Theo G. ins Spiel. „Jacek G. ist der Prototyp des belastenden Beschuldigten.“
Die Anklage baut auf einem Treffen der beiden Männer auf, in dem Theo G. gegenüber Jacek G. von „seinem“ verschwundenen Champagner gesprochen habe. Diese Aussage sei von Jacek G. mehrfach korrigiert, geändert und ausgebaut worden. Immer wenn es in Vernehmungen unbequem wurde, habe er sich auf Gedächtnislücken wegen Cannabis-Konsums berufen. Über 15 Minuten lang nimmt Stevens den Polen auseinander, erinnert an dessen Vergangenheit auf einem Kokain-Dampfer.
[Montag, 11.20 Uhr] Welche Verbindung gibt es überhaupt zum Lager in Arnheim? Theo G. hatte zu einem „völlig anderen Zeitpunkt“ eine Lagerbox für Festival-Equipment gebucht. In der Nähe befand sich ein Festivalgelände. Vor der Untersuchungshaft verdiente er 50.000 Euro netto im Jahr, hatte 3000 Euro auf dem Konto und einen auf Kredit finanzierten Porsche. „Wie plausibel scheint es, dass dieser Mann der zentrale Logistiker eines industriellen MDMA-Labors gewesen sein soll?“
[Montag, 11.15 Uhr] Stevens richtet sich an das Gericht: „Wer ist der Mann, über dessen Freizeit, über seine letzten Lebensjahre, Sie heute entscheiden müssen?“ Theo G. sei in der Gastronomie groß geworden, habe dann Eisdielen betrieben, Festivals organisiert. „Er war ein klassischer Event-Mensch.“ Mit Corona brach die Veranstaltungsbranche ein. Zuletzt beriet und betrieb er legale Cannabis-Projekte in den Niederlanden und in Thailand.
[Montag, 11.10 Uhr] Die Ermittler hätten die Anklage letztlich um den halbseidenen Zeugen Jacek G. gestrickt: einen Kronzeugen aus dem Drogenmilieu. „Warum sitzt hier nicht der Lagerverwalter (Anm. d. Red.: Verkäufer der Flaschen) auf der Anklagebank? Warum sitzt nicht der Gastronom auf der Anklagebank?“
Für ihn stelle sich die Frage der Kausalität. Die Familie des Toten und der Verletzten hätten ein Anrecht auf Antworten. Der Lagerverwalter verkaufte etwa 20 dieser Flaschen als vermeintlichen Champagner, bekam aber sofort Reklamationen von Kunden. Er hätte diese Hinweise nicht ignorieren dürfen. Noch näher an dieser Tat stehe der Gaststättenbetreiber: Die Flasche wurde von einem privaten Champagner-Sammler an das Lokal verkauft und gewerblich ausgeschenkt. „Er ist Lebensmittelunternehmer.“ Er trage die Verantwortung. „Er darf nicht einfach Ware aus Wohnzimmern einkaufen und seinen Gästen servieren.“
Psychologen sprächen laut Stevens vom „Ankereffekt“, Scheuklappen und Tunnelblick: Die Kausalitätskette sei ganz weit nach hinten gezogen worden; naheliegende Verantwortliche seien nicht beachtet worden.
[Montag, 11 Uhr] Verteidiger Dr. Alexander Stevens startet sein Plädoyer. „Der Tod des Herrn Z. allen voran ist sinnlos und zutiefst tragisch. Gleiches gilt selbstverständlich für die überlebenden Geschädigten.“ Ihr Leid berühre ihn, seinen Kollegen, aber auch insbesondere seinen Mandanten Theo G. Niemand wünsche einem anderen Schicksalsschläge dieser Art. „Was geschehen ist, tut uns leid.“
Aber: „So sehr dieser Tod und die Schicksale bewegen, darf das nicht dazu führen, dass reflexartig irgendjemand verantwortlich gemacht wird, weil wir intuitiv einen Schuldigen suchen.“ Man darf an die Stelle eines Täters niemanden setzen, nur weil er ins Bild passt.
Theo G. saß 18 Monate in Untersuchungshaft, er hat Familie und eine schwer kranke Mutter. Der Angeklagte ringe jetzt selbst mit einer Diagnose, die ihm selbst bei Chemotherapie zwei Jahre nur Lebenserwartung gebe. Die zentrale Frage für Stevens ist: Hätte man ihn überhaupt vor Gericht stellen dürfen? Es gibt keinerlei Sachbeweise, nicht einmal einen Indizienring.
Keine DNA, keine Fingerabdrücke, keine Chats, kein Vermögen.
Man habe das Foto eines geleasten Porsches genutzt, um vermeintlichen Reichtum nachzuweisen. Es gab nicht einmal eine Verbindung zu dieser Lagerbox im fraglichen Zeitpunkt. „Wir können noch nicht einmal mit Sicherheit sagen, ob die inkriminierten Flaschen überhaupt je in dem Lager waren.“
Stevens blickt auf die Ermittlungsarbeit zurück und benennt die Zeugen aus dem Lagerumfeld. Der Lagerverwalter hatte zunächst den Mieter der Lagerbox, den Bruder des späteren Hauptbelastungszeugen, benannt. Zunächst stand dieser in Verdacht, dann rückte der Bruder, Jacek G., ins Visier der Ermittler des Zollfahndungsamtes. Gegen beide erging Haftbefehl. „Über ein halbes Jahr später fiel dem Jacek G. ein Gespräch mit Theo G. ein, in dem es um den Champagner ging.“ Daraufhin konzentrierten sich die Ermittlungen auf den Niederländer Theo G. „Nicht auszumalen, wie lang die Kette der Verdächtigen geworden wäre, wenn auch Theo einen Verdächtigen aus dem Hut gezaubert hätte.“
[Montag, 10.40 Uhr] Die Plädoyers der Verteidigung beginnen mit Anwalt Philip Müller. Er zitiert einen „sehr interessanten Satz“ des Staatsanwalts („Ich denke, man kann den Schluss ziehen, der Hauptbelastungszeuge habe die Wahrheit gesagt.“). Müller dazu: „Man kann alle möglichen Schlüsse ziehen, aber nicht immer tragfähige.“ Der Münchner Verteidiger wundert sich auch, dass der Cannabis-Handel des Angeklagten herangezogen wird – „in Holland ist man da im Bereich der Ordnungswidrigkeiten“.
Müller benennt auch die Schwierigkeit in diesem Verfahren, herauszufinden, wer denn lügt. Jede Partei glaubt einem anderen. Eines ist aus seiner Sicht aber glasklar: Glaubwürdig sei der Hauptbelastungszeuge nicht. Natürlich könne ein notorischer Lügner auch einmal die Wahrheit sagen. „Ansonsten könnte man in bestimmten Milieus überhaupt keine Zeugen heranziehen.“ Aber die Glaubhaftigkeit der Aussage müsse „zumindest ein bisschen“ passen: logische Konsistenz, Detailreichtum, Interaktionsschilderung, originäre Reproduktion.
[Montag, 10.30 Uhr] Kaffeepause vor den Plädoyers der Verteidigung. Der Angeklagte Theo G. berichtet von seinem Krebsbefund. Schon in der Untersuchungshaft hatte er Beschwerden und suchte einen Arzt auf. Aber er habe das Ganze nicht mit großem Nachdruck verfolgt, auch, weil er immer von einer baldigen Freilassung ausgegangen sei. Insgesamt saß der Niederländer 18 Monate in Untersuchungshaft in der Oberpfalz. Er spricht inzwischen fast fließend Deutsch: „Das habe ich im Gefängnis gelernt.“ Seit Februar ist er auf freiem Fuß. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht mehr sah. Seither reist der 46-Jährige zu den Prozesstagen aus Arnheim an. Er sei überrascht von Weiden: „Schön hier!“
[Montag, 10.15 Uhr] Nebenklagevertreterin Dr. Simone Bayer bedankt sich bei der Staatsanwaltschaft „ausdrücklich für die umfangreiche Ermittlungsarbeit“. Den Ausführungen der Kollegen sei nichts hinzuzufügen.
[Montag, 10 Uhr] Nebenklagevertreter Hans-Wolfgang Schnupfhagn plädiert für die Witwe des verstorbenen Harald Z. Er hangelt sich noch einmal die Verkaufskette des tödlichen Champagners entlang: Über ein halbes Dutzend Zwischenkäufer liegen zwischen dem Lager in Arnheim und dem „La Vita“. Er geht auch auf die professionelle Vorgehensweise ein: Die Drei-Liter-Flasche war am Boden aufgebohrt, entleert und mit flüssigem MDMA befüllt worden – dem Rohstoff für Ecstasy-Tabletten.
Harald Z. hat den Abend nicht überlebt. Er starb etwa zwei Stunden nach dem Schluck „Champagner“ im Klinikum Weiden. Sein viel zu früher Tod habe größtes Leid bei der Familie, insbesondere der Ehefrau, ausgelöst. „Wer trägt die Verantwortung?“ Der Anwalt honoriert die Mühe, die sich die Staatsanwaltschaft Weiden bei den Ermittlungen gemacht habe.
Leider habe die Vernehmung der Zeugen wenig Erhellung gebracht. Zeugen aus dem Umfeld des Lagers, frühere Mitarbeiter und Verwalter, konnten sich an den Angeklagten teils gar nicht erinnern. Schnupfhagn erinnert an die Aussage des Lagerverwalters Frank B., der aus seiner Sicht das Gericht „nicht mit der Wahrheit bedient“ habe. Der Lagerverwalter ist der Mann, der die Flaschen aus der Lagerbox klaute und letztlich auf eBay vertickte.
Für glaubwürdig hält der Nebenklagevertreter – wie der Staatsanwalt – den Hauptbelastungszeugen Jacek G. Seine Version könne man sich nicht ausdenken. Lücken seien mit der verstrichenen Zeit und den kognitiven Fähigkeiten des Polen zu erklären. Schnupfhagn geht daher davon aus, dass Theo G. die Verantwortung für den Tod von Harald Z. trägt. Auch er fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
[Montag, 9.50 Uhr] Anwalt Mattes plädiert für eine Nebenklägerin aus Weiden. Er schildert den Abend noch einmal, die heitere Stimmung. Die fröhliche Runde der Freunde. Das Anstoßen mit dem Champagner. Die Flasche war nicht durchsichtig, die Gläser waren blickdicht. Der Inhalt war von außen nicht sichtbar. Am Ende des Abends stand ihr Leben auf dem Spiel: Sie nahm das 8,8-fache einer tödlichen Dosis von MDMA zu sich.
Sie leide bis heute an Muskelzuckungen, Missempfinden an Gliedmaßen, einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Angststörung, Sprech- und Sprachstörungen. „Die Tat hat meiner Mandantin nicht nur ihre Gesundheit genommen, sondern ihr teils die berufliche und soziale Existenz genommen.“ Sie war 43 Jahre alt, als Kommunikationscoach tätig, sie war kerngesund. Heute könne sie ihren Beruf nicht mehr ausüben, sei berufsunfähig. „Für sie bedeutet das den Verlust von Identität und Lebensplanung.“
Der Nebenklagevertreter hält den Hauptbelastungszeugen für glaubwürdig. Dieser habe das entscheidende Gespräch mit Theo G. detailreich geschildert, sogar die Tasse Tee erwähnt, die man damals getrunken hatte. Mattes plädiert auf schuldig.
[Montag, 9.45 Uhr] Nebenklagevertreter Oliver Mattes verliest einen Brief einer Geschädigten, die bis heute an den Folgen der schweren Vergiftung leidet: „Hohes Gericht, ich spreche heute nicht nur als Beteiligte des Verfahrens, sondern als Mensch, der etwas durchlebt hat, was kaum in Worte zu fassen ist.“ Sie sei vorher „voller Leben gewesen“, danach habe ihr Leben am seidenen Faden gehangen.
Sie habe von der Erkrankung des Angeklagten erfahren: „Ich wünsche ihm aus ganzem Herzen alles Gute und viel Kraft für das, was vor ihm liegt.“ Sie wünsche sich jetzt vor allem: Wahrheit und Aufrichtigkeit. „Ich bitte das Gericht, diese Möglichkeit noch zuzulassen.“
[Montag, 9.40 Uhr] Staatsanwalt May plädiert für eine Verurteilung. Theo G. ist für ihn schuldig des bandenmäßigen Handeltreibens und der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. „Er hat einen Zustand geschaffen, der hochgefährlich ist: indem er nicht erkennbares MDMA an einem Ort eingelagert hat, an dem es nichts zu suchen hatte.“ Er habe damit rechnen müssen, dass diese in Verkehr geraten. „Dafür hat diese Person einzustehen.“
Er rechnet ihm an, dass er nicht völlig kalt geblieben sei, was das Schicksal der Opfer betraf. Zudem sei Theo G. inzwischen selbst von einem schweren Schicksalsschlag heimgesucht worden (eine Krebsdiagnose). Das müsse beim Strafmaß berücksichtigt werden.
[Montag, 9.35 Uhr] Staatsanwalt May beleuchtet den Angeklagten und den Hauptbelastungszeugen. Beide haben Kontakt zum Drogenhandel: Belastungszeuge Jacek G. gehörte zur Besatzung eines Schiffs („Bounty II“), das in der Vergangenheit Kokain von Afrika nach Belgien brachte. Theo G. wiederum betrieb Marihuana-Plantagen sowie einen legalen Cannabis-Handel. Bei der Festnahme wurden 17 Kilogramm Cannabis und 4.000 Joints gefunden. Das ist in Weiden aber nicht Teil der Anklage.
Der Angeklagte ist aus Sicht des Staatsanwalts in jedem Fall „ein Rauschgifthändler“: „Er hat Betäubungsmittel verkauft, wenn auch in einem anderen Rahmen.“ Die internationalen Kontakte seien also da. Der Angeklagte habe zudem Zugang zu Kryptowährung, auch wenn er von einer Fehlbuchung spricht.
[Montag, 9.06 Uhr] Start der Plädoyers. Staatsanwalt Christoph-Alexander May beginnt. Die Staatsanwaltschaft unterliege keinen Illusionen mehr, wie das Verfahren enden werde. Im Kern bleibe eine Frage übrig: die „Glaubhaftigkeit einer Unterredung zweier Personen im Frühjahr 2020“. Da soll Theo G. dem Hauptbelastungszeugen Jacek G. von „seinem“ Champagner erzählt haben.
May rekapituliert die Vorgeschichte: Ein bereits verstorbener Niederländer erwarb die Originalflaschen 2018. Der Staatsanwalt benennt einen Verbindungsmann zwischen dem Verstorbenen und Theo G. In der Folge wurden die Flaschen durch ein Loch im Boden entleert und mit MDMA in flüssiger Form befüllt.
Die präparierten Flaschen wurden in einer Box in dem Lager in Arnheim gelagert. Sie sollten im internationalen Drogenhandel verkauft werden. Kurz vor dem Jahreswechsel 2019/2020 entnahm der unbeteiligte Lagerverwalter die Flaschen und verkaufte diese im niederländischen eBay. Er glaubte, dass es sich um echten Champagner handelt und wollte ein paar Euros verdienen. Über eine Verkaufskette mehrerer Zwischenkäufer landete eine Flasche im „La Vita“ in Weiden.
Zentrale Frage: Ist der Angeklagte der ursprüngliche Besitzer der Flasche? May: „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dies erwiesen.“ Es stehe Aussage gegen Aussage. Für May gibt es weitere Indizien.
Der Angeklagte sage selbst: Ja, er habe damals mit Jacek G. eine Unterredung gehabt. „Diese Unterhaltung ist also nicht erfunden.“ Es sei auch nicht so, wie von den Verteidigern dargestellt, dass Jacek G. den Niederländer Theo erst dann belastete, als er und sein Bruder selbst unter Verdacht gerieten. Schon viel früher habe er den Angeklagten kontaktiert und ihm vorgeworfen, doch zu wissen, wem die Flaschen gehören.
[Montag, 8.55 Uhr] Der Gerichtssaal füllt sich. Nebenkläger sind vor Ort, die Verteidiger Alexander Stevens und Philip Müller. Der Angeklagte Theo G. kommt als freier Mann, seit im Februar der Haftbefehl aufgehoben wurde. Man rechnet mit einem Freispruch.
Die Vorgeschichte
Im Februar 2022 starb in Weiden ein Gast des Restaurants „La Vita“, sieben weitere wurden vergiftet. Sie hatten flüssiges MDMA getrunken, das in eine Champagnerflasche gefüllt war. Die Flasche war Tarnung für den Drogenhandel. Sie geriet versehentlich in den Verkauf und über den Internethandel nach Weiden.
Die Spur der Flasche konnte in ein Lager im niederländischen Arnheim zurückverfolgt werden. Der Hauptbelastungszeuge Jacek G. hatte dort gearbeitet. Er benannte Theo G., Eisdielen- und Cannabis-Shop-Betreiber, als Besitzer der Flaschen. Theo G. hatte in dem Lager zeitweise Equipment für Musikfestivals eingelagert.
Anderthalb Jahre saß der Niederländer in Untersuchungshaft. Als Nebenkläger treten im Prozess Opfer auf, die schwerste Vergiftungen erlitten und teils berufsunfähig sind. Darunter ist eine Krankenschwester, die zufällig am Nebentisch saß und höflichkeitshalber ein angebotenes Glas nahm und daran nippte.
Im Februar 2026 hob die Strafkammer den Haftbefehl gegen Theo G. auf. Begründung: Nach der bisherigen Beweisaufnahme liege kein dringender Verdacht mehr vor. Es bestünden erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des einzigen Belastungszeugen Jacek G.
Die wichtigsten Prozesstage im Überblick
Der erste Prozesstag im Dezember:

Erster Prozesstag: Theo G. beschreibt sich als party guy
“I’m a party guy!” Zum Prozessauftakt wegen des tödlichen “Champagners” hat der Angeklagte aus seinem Leben erzählt. Es geht sehr viel um Partys, Festivals und Drogen. Einen Bezug zu der Flasche streitet er ab.




