Getunte E-Scooter von Jugendlichen in Burglengenfeld sichergestellt

Getunte E-Scooter von Jugendlichen in Burglengenfeld sichergestellt
Beamte der Polizeiinspektion Burglengenfeld stellten am Freitag in Burglengenfeld und Maxhütte-Haidhof zwei E‑Scooter sicher, weil die Fahrzeuge offenbar deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen konnten als erlaubt. Bei einer Kontrolle im Naabtalpark ergab sich, dass ein 13-jähriger Schüler mit dem E‑Scooter eines 14-jährigen Schulfreundes unterwegs war und das Gefährt Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen kann. Die Polizei fand am selben Abend in Maxhütte-Haidhof ein weiteres manipuliertes Fahrzeug, nachdem sich ein 16-jähriger Jugendlicher einer Kontrolle durch Flucht entziehen wollte.
Sichergestellte getunte E‑Scooter und Ermittlungen
In Im Naabtalpark kontrollierten Beamte den 13-jährigen Fahrer um 13 Uhr und stellten das deutlich überhöhte Tempo des E‑Scooters fest. Die Streifenbesatzung entdeckte den zweiten Fall gegen 20.50 Uhr im Stadtpark von Maxhütte-Haidhof, nachdem der 16-jährige Fahrzeugnutzer sich unweit des Fundorts in einem Gebüsch versteckt hatte und dort aufgegriffen wurde. Erste Ermittlungen ergaben für dieses Fahrzeug eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h, weshalb die Beamten auch dieses Elektrofahrzeug sicherstellten.
Beide sichergestellten E‑Scooter übergaben die Ermittler einem Sachverständigen zur Begutachtung, um die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit und den Umfang der Manipulationen zu klären. Wer mit einem zu schnellen oder getunten E‑Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Behörden richten die Ermittlungen in solchen Fällen zudem gegen die Fahrzeughalter, zum Beispiel wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zudem überprüften Einsatzkräfte am Montagnachmittag an der Regensburger-Straße in Burglengenfeld eine 40-jährige E‑Scooter-Fahrerin im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Während der Kontrolle ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Elektro-Kleinstfahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert sein könnte, weshalb die Beamten ein Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz einleiteten. Die Folge der laufenden Prüfungen kann unter anderem eine Anzeige gegen die Nutzerin sein, sofern sich der Verdacht bestätigt.
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