Grenzkontrollen an der Autobahn A6 bei Waidhaus fassen vier Gesuchte

Grenzkontrollen an der Autobahn A6 bei Waidhaus fassen vier Gesuchte
Am vergangenen Wochenende (9. bis 11. Januar) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen. In allen Fällen lagen Haftbefehle und Fahndungsausschreibungen vor.
Vier gesuchte Straftäter bei Grenzkontrollen gefasst
Am Freitagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten an der Autobahn A6 einen 44-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden fest. Das Amtsgericht Weiden hatte den Mann im Februar 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro verurteilt. Da er seine Justizschulden bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Der 44-Jährige zahlte den offenen Betrag noch vor Ort bei der Bundespolizei und konnte dadurch die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von mehreren Monaten abwenden. Anschließend setzte er seine Reise fort.
Am Samstagvormittag überprüften Einsatzkräfte einen 41-jährigen Slowaken, der als Insasse eines Fernreisebusses auf der Strecke Prag–Den Haag unterwegs war. Die Fahndungsabfrage ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Grundlage war eine Verurteilung des Amtsgerichts Osnabrück aus dem Mai 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr. Der Mann musste eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro begleichen oder ersatzweise mehrere Wochen Freiheitsstrafe verbüßen. Nach Zahlung der Summe durfte auch er weiterreisen.
Zwei Festnahmen am Sonntag
Am Sonntag stellten die Bundespolizisten zwei weitere Haftbefehle fest. Am frühen Morgen nahmen sie einen 33-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen fest, gegen den seit Juli 2024 ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bochum bestand. Der Mann war wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 1.100 Euro verurteilt worden. Da er den Betrag nicht bezahlen konnte, lieferten die Beamten ihn zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Am späten Sonntagnachmittag schauten die Bundespolizisten bei einem 38-jährigen polnischen Staatsangehörigen genauer hin und entdeckten ein Fahndungsersuchen der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte den Mann zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Grundlage war eine Verurteilung des Amtsgerichts Hersbruck aus dem Januar 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der 38-Jährige, Mitfahrer eines Fernreisebusses auf dem Weg nach Frankreich, zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte danach seine Reise fortsetzen.


