30 Jahre Haft: US-Militärgericht Vilseck verurteilt Soldat (27) wegen Vergewaltigung

30 Jahre Haft: US-Militärgericht Vilseck verurteilt Soldat (27) wegen Vergewaltigung
Verurteilt wurde ein 27-jähriger Fernmeldesoldat. Er wurde zudem unehrenhaft aus der Armee entlassen. Der Mann hat nach Überzeugung der Jury ein minderjähriges Familienmitglied vergewaltigt und missbraucht. Tatzeit: Herbst 2023, Tatort: sein damaliger Wohnort Grafenwöhr. Laut „Stars & Strips“ lautete das Urteil auf Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Das Mädchen hatte sich Angehörigen anvertraut, die daraufhin zunächst die Polizei Eschenbach informierten. Da es sich beim Täter um einen US-Soldaten handelt, übernahm die Kriminalpolizei des US-Heeres (CID, Criminal Investigation Division) die Ermittlungen. Staatsanwalt Major Zach Ray lobt in einer Pressemeldung die gute Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden.
Aktuell in US-Militärgefängnis in Kaiserslautern
„Der Mut des Opfers, sich zu melden, seine Geschichte zu erzählen und sein schreckliches Martyrium erneut zu durchleben, ist von unschätzbarem Wert“, wird zudem Sonderagent Steven Ausfeldt zitiert, Leiter des Europa-Büros der Kriminalpolizei der US-Armee. Kein Urteil könne den angerichteten Schaden ungeschehen machen. Aber es zeige die Entschlossenheit der Kriminalpolizei der US-Armee, schnell und entschieden gegen jeden vorzugehen, der für solche „abscheulichen Taten“ verantwortlich sei.
Der Verurteilte wird zunächst im Gefängnis der Sembach-Kaserne untergebracht und wartet dort auf die Anweisung zur Verlegung in eine militärische Justizvollzugsanstalt in den Vereinigten Staaten. Nach seiner Entlassung muss er sich als Sexualstraftäter registrieren lassen und unterliegt den bundesstaatlichen und einzelstaatlichen Registrierungspflichten für Sexualstraftäter.
Prozesse in Vilseck
Im März 2024 sorgte der Prozess gegen einen Soldaten nach dem Tod eines Babys für Aufmerksamkeit. Hier der Link zu den Artikeln – bis zum überraschenden Urteil.
Warum stehen US-Soldaten nicht vor deutschen Gerichten?
Straffällige US-Soldaten sind in der Regel immer Sache der US-Militärbehörden. Sie ermitteln, klagen an und richten. Nur in absoluten Ausnahmefällen können die deutschen Behörden auf einer eigenen Bearbeitung bestehen.
Anders ist das bei Angehörigen der US-Soldaten oder zivilen Amerikanern, die in Deutschland stationiert sind. Auch sie fallen unter das NATO-Truppenstatut. Darin ist geregelt, in welchen Fällen die deutsche Gerichtsbarkeit zuständig ist und in welchen die amerikanische.
Ist die Straftat nach deutschem und nach amerikanischen Recht strafbar, liegt eine “konkurrierende Gerichtsbarkeit” vor. Bevorrechtigt sind die deutschen Behörden, die auf Ersuchen der US-Behörden verzichten können. Die US-Militärbehörden haben nur das Vorrecht, wenn sich die strafbaren Handlungen ausschließlich gegen die USA richten oder sich im Dienst ergeben haben (beispielsweise Spionage, Hochverrat, Diebstahl von Army-Eigentum).


