Haftbefehle wegen Schwarzfahrens und Unfallflucht
Haftbefehle wegen Schwarzfahrens und Unfallflucht
Beim Beifahrer (47) des Fahrzeugs stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg fest. Zugrunde liegt ein Strafbefehl des Amtsgerichts Neumarkt. Demzufolge war der Mann vor einem Jahr nicht nur ohne Führerschein unterwegs, sondern touchierte bei der Auffahrt auf die A3 einen LKW und entfernte sich dann vom Unfallort. Die fälligen 520 Euro aus dem Strafbefehl wurden nie eingezahlt. Jetzt bewies der Rumäne Zahlkraft und verhinderte damit, dass er für 40 Tage Freiheitsstrafe hinter Gitter muss.
Der Fahrer des Fahrzeuges besaß zwar einen Führerschein, war aber im vergangenen Jahr ebenfalls der Polizei wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgefallen. Daher suchte ihn die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit Vollstreckungs-Haftbefehl. Die 750 Euro Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Westerstede wegen der Unfallflucht konnte der Mann (40) bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus nun endlich einzahlen und durfte seine Fahrt fortsetzen. Beide Haftbefehle wurden gelöscht.


