Hakenkreuz im WhatsApp-Status: 22-Jährige landet vor dem Jugendrichter

Hakenkreuz im WhatsApp-Status: 22-Jährige landet vor dem Jugendrichter
Der Vorfall ereignete sich an einem Abend im Oktober 2024. Zwei Bekannte – eine Frau, ein Mann – waren am Fenster der Angeklagten in Weiden vorbeikommen. Man rauchte Zigaretten. Auf der Straße zeigte die Bekannte mit dem rechten Arm den Hitlergruß. Der Mann hielt dabei eine 1 mal 1 Meter große Fahne mit einem Hakenkreuz hoch.
Die Angeklagte machte ein Foto von der Szene und stellte das Bild in ihren WhatsApp-Status. Laut Staatsanwaltschaft waren die verfassungswidrigen Symbole für ihre Kontakte von Mitternacht bis zum nächsten Mittag zu sehen. Warum der Mann eine solche Fahne dabei hatte, bleibt in der Verhandlung unklar.
Keine weiteren Nazi-Inhalte gefunden
Anzeige erstattete eine Unbeteiligte, die das Bild auf dem Handy ihres damaligen Partners entdeckte. Nach Rücksprache mit ihrer Mutter entschloss sie sich, zur Polizei zu gehen.
Die Polizei versuchte mehrfach, die Angeklagte an ihrer Wohnadresse anzutreffen. Erst beim vierten Versuch konnte die Verkäuferin schließlich an ihrem Arbeitsplatz erreicht werden. Das Smartphone wurde beschlagnahmt und ausgewertet. Weitere relevante Inhalte mit Bezug zum Nationalsozialismus wurden auf dem Gerät nicht festgestellt.
Aussage vor Gericht
“Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll”, antwortet die Angeklagte auf die Frage von Richter Wolfgang Höreth, ob sie sich dazu äußern möchte. Sie habe gewusst, dass es sich um eine Grußformel bzw. um ein Zeichen der ehemaligen NSDAP handelt. Höreth weist mehrmals darauf hin, dass im Nationalsozialismus Millionen unschuldiger Menschen ermordet wurden.
Auf die Frage, ob sie sich mit nationalsozialistischem Gedankengut identifiziere, antwortet die Frau mit einem schüchternen “Nein”. Die Staatsanwaltschaft bewertet ihre Aussage als glaubwürdig. Trotzdem habe sie das Bild bewusst fotografiert und mit mindestens 41 Kontakten geteilt.
Vorstrafe: Mit Softair-Waffe auf Kinder geschossen
Bereits in der Vergangenheit stand die Angeklagte vor Gericht. Damals hatte sie mit einer Softair-Waffe (Druckluftpistole) auf Kinder am Spielplatz geschossen, weil sie sich gestört fühlte. In diesem Verfahren war sie wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden.
Für das jetzige Urteil wendet der Richter das Jugendstrafrecht an. Zur Tatzeit war sie 21 Jahre alt. Höreth verurteilt die Weidenerin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sie muss eine Geldauflage von 1.500 Euro an eine Einrichtung zur Suchthilfe zahlen. Laut Höreth stehe sie “an der Schwelle zum Jugendarrest”.
Belehrung mit digitalen Inhalten
Höreth ermahnt sie, künftig mit mehr Bedacht zu handeln. Auch die Realschüler einer 9. Klasse aus Neustadt/WN, die als Zuhörer im Gerichtssaal sind, erinnert der Richter, sorgfältig damit umzugehen, was sie filmen und teilen.




