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Harmloser Unfall - und doch ist Frau (49) Führerschein los

Weiden. “An und für sich wäre der Verkehrsunfall relativ harmlos gewesen”, so der Polizeisprecher aus Weiden. Jedoch nahm das Blatt bei der Unfallaufnahme eine entscheidende Wendung.  Ein Weidener (75) war […]

Weiden. “An und für sich wäre der Verkehrsunfall relativ harmlos gewesen”, so der Polizeisprecher aus Weiden. Jedoch nahm das Blatt bei der Unfallaufnahme eine entscheidende Wendung.  Ein Weidener (75) war […]
Viel Sachschaden, wenig Einsicht: Die Polizei Weiden beschäftigte eine ganze Reihe Unfälle in Weiden.

Harmloser Unfall - und doch ist Frau (49) Führerschein los

Weiden. “An und für sich wäre der Verkehrsunfall relativ harmlos gewesen”, so der Polizeisprecher aus Weiden. Jedoch nahm das Blatt bei der Unfallaufnahme eine entscheidende Wendung. 

Polizei, Symbol, Polizeiauto
Harmloser Unfall mit überraschender Wendung: Eine 49-Jährige musste nach einem Unfall in Weiden ihren Führerschein abgeben (Symbolbild).

Ein Weidener (75) war gestern gegen 18:30 Uhr mit seinem Auto in Weiden im Bereich Weidingweg unterwegs. Aus bislang unerfindlichem Grund fuhr in einem langsamen Moment eine Autofahrerin (49) aus dem Raum Freihung mit ihrem Wagen auf das Auto des Weideners auf. Es entstand Blechschaden in Höhe von 5.000 Euro.

Autofahrerin ist Führerschein los

Doch bei der Unfallaufnahme wendete sich das Blatt für die 49-Jährige: Die Beamten stellten Alkoholgeruch fest. Ein noch vor Ort durchgeführter Alkoholtest erbrachte einen Wert von über 1,2 Promille. Vielleicht lag doch hierin der Grund für das “unerklärliche Auffahren”.

Die Dame durfte die Beamten laut Polizeiangaben ins Klinikum zur Blutentnahme begleiten. Den Führerschein der Frau stellten die Polizisten noch an Ort und Stelle sicher. “Diesen ist sie erst einmal los, weshalb ihr ab sofort das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Gefährten untersagt ist”, heißt es vonseiten der Polizei. Wenn das exakte Blutergebnis aus der Blutentnahme vorhanden ist, wird sich die 49-Jährige vor dem Staatsanwalt wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol verantworten dürfen.

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