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In illegale Machenschaften verstrickt – Finanzkontrolle deckt Betrug auf

Tirschenreuth. Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts wurde ein im Landkreis ansässiger Mediziner zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt.

In illegale Machenschaften verstrickt – Finanzkontrolle deckt Betrug auf

Zoll Kontrolle Symbol Symbolbild
Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Für den Ausbau eines Ladenlokals beauftragte der Arzt vier illegal nach Deutschland eingereiste Arbeiter mit der Ausführung verschiedener Gewerke. Im Rahmen einer Baustellenkontrolle unterbreitete der Bauherr den Zöllnerinnen und Zöllner einen Mietvertrag, der die Arbeiter als vermeintliche Mieter des künftigen Ladenlokals auswies.

Ein Scheinvertrag

Die weiteren Ermittlungen erhärteten jedoch den Verdacht, dass der Vertrag nur zum Schein verfasst wurde. Durch diese Vorgehensweise sollte die Beschäftigung der vier Männer als billige Arbeitskräfte verschleiert werden. Die vier Arbeiter wurden jeweils zu Geldstrafen im mittleren dreistelligen Eurobereich verurteilt. Gegen den vermeintlichen Arbeitgeber mit Sitz in Osteuropa wird weiterhin ermittelt.

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