JVA-Beamtin in Regensburg wegen Bestechungsverdachts in Untersuchungshaft

JVA-Beamtin in Regensburg wegen Bestechungsverdachts in Untersuchungshaft
Gegen eine 38-jährige Justizvollzugsbeamtin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Regensburg ist am 29. Dezember 2025 Untersuchungshaft angeordnet worden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gemeinsam mit der Kriminalpolizei seit Ende Oktober wegen des dringenden Verdachts der Bestechlichkeit sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dies teilte Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Dienstag mit.
Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Drogenhandel
Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Beamtin in mehreren Fällen Mobiltelefone und Drogen gegen Bezahlung in die JVA Regensburg eingeschleust haben. Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg erließ deshalb einen Haftbefehl, der inzwischen vollzogen wurde.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige der Leiterin der JVA Regensburg im Oktober 2025. Diese hatte die Staatsanwaltschaft informiert, nachdem Hinweise auf einen Handel mit Betäubungsmitteln und Mobiltelefonen innerhalb der Anstalt bekannt geworden waren. Die verbotenen Gegenstände sollen demnach über Pakete in die JVA gelangt und dort von Gefangenen weiterverkauft worden sein.
Neun Beschuldigte im Fokus der Ermittlungen
Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen neun Beschuldigte. Neben der inhaftierten Beamtin stehen zwei weitere Beschäftigte der JVA im Verdacht, die Verteilung der eingeschleusten Gegenstände begünstigt zu haben. Gegen sie besteht derzeit jedoch kein dringender Tatverdacht. Fünf weitere Beschuldigte sollen als Inhaftierte die illegalen Lieferungen bestellt und die Beamtin bestochen haben. Ein weiterer Mann soll die Bestellungen außerhalb der Anstalt organisiert haben.
Am 28. Dezember durchsuchten Ermittler auf richterliche Anordnung das Auto und die Wohnung der beschuldigten Beamtin. Dabei stellten sie unter anderem ein Paket mit 24 Mobiltelefonen samt SIM-Karten sowie verschiedene Betäubungsmittel im unteren einstelligen Grammbereich sicher.
Beamtin schweigt
Gegen einen weiteren 55-jährigen Beschuldigten wurde ebenfalls ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, der jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Die beschuldigte Justizvollzugsbeamtin machte bei der Eröffnung des Haftbefehls von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen leitete die Leitung der JVA Regensburg dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die betroffenen Beschäftigten ein. Dazu zählen unter anderem ein Betretungsverbot für das Anstaltsgelände sowie ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Zudem werden disziplinarrechtliche Schritte geprüft.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei betonten, dass Vorwürfe gegen Beamte konsequent verfolgt würden, und dankten der Anstaltsleitung für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass für alle Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.




