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Kugelbombe statt Osterei: Bundespolizei stoppt Feuerwerksfund an der Grenze

Waidhaus. Bei Kontrollen an der A6 stoppte die Bundespolizei am 27. März einen 54-jährigen Mann mit verbotenen Feuerwerkskörpern der Kategorie F4. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eröffnet.

Waidhaus. Bei Kontrollen an der A6 stoppte die Bundespolizei am 27. März einen 54-jährigen Mann mit verbotenen Feuerwerkskörpern der Kategorie F4. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eröffnet.
Foto: Bundespolizei

Kugelbombe statt Osterei: Bundespolizei stoppt Feuerwerksfund an der Grenze

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Freitag, 27. März, bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 bei Waldsassen einen 54-Jährigen gestoppt, der aus Tschechien eingereist war und verbotene Feuerwerkskörper der Kategorie F4 mitführte.

Am Grenzübergang Waldsassen (B299) befragten die Einsatzkräfte den Mann zu mitgeführten Gegenständen, wobei er zunächst ausweichend reagierte. Anschließend durchsuchten die Beamten das Fahrzeug und entdeckten auf der Rücksitzbank in einer schwarzen Plastiktüte mehrere pyrotechnische Gegenstände; bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie F4 handelte. Der 54-Jährige räumte ein, die Gegenstände in Tschechien erworben und nach Deutschland eingeführt zu haben, konnte jedoch keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis vorweisen. Die Bundespolizei stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Gefährdungsstufe und rechtliche Hinweise

Bei der Einordnung nennt die Information, dass Kategorie F4 Großfeuerwerk beziehungsweise Profi-Feuerwerk umfasst. Kategorie F4 weist sehr hohe Gefahr auf und nennt Kugelbomben als Beispiel für diese Einstufung. Das Sprengstoffgesetz verbietet solche Feuerwerkskörper Privatpersonen ohne spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Außerdem stellt die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 und F4 ohne entsprechende Erlaubnis in Deutschland eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar, sodass auch der Erwerb im Ausland rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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