Champagner-Prozess: Landgericht Weiden entlässt Niederländer aus U-Haft

Champagner-Prozess: Landgericht Weiden entlässt Niederländer aus U-Haft
Richter Peter Werner hob den Haftbefehl auf. Die Gründe: Nach der bisherigen Beweisaufnahme besteht kein dringender Tatverdacht mehr. Am Wahrheitsgehalt der Aussage des einzigen Belastungszeugen bestehe erheblicher Zweifel. Jacek G. konsumiere Drogen und sei in Drogengeschäfte verwickelt. Der Pole sei mehrfach vorbestraft und war zeitweise selbst dringend verdächtig. Er saß deshalb in U-Haft, was ein mögliches Motiv gewesen sein könnte, Theo G. zu belasten.
Bei der Vernehmung am Freitag hätten sich weitere Widersprüche ergeben. Ohnehin: Im Rahmen der gesamten, umfangreichen Beweisaufnahme hätten sich nicht genügend Beweise ergeben, dass der Angeklagte tatsächlich für die Flasche verantwortlich sei, die in Weiden zum Tod eines Restaurant-Gasts führte. Es habe laut Richter Werner noch nicht einmal geklärt werden könne, ob die Flaschen tatsächlich in dem Lager in Arnheim bzw. im Besitz von Theo G. gewesen seien.
Es stünden zwar noch Aussagen aus: eventuell eine weitere Aussage von Jacek G. und eine Aussage des Lagerverwalters Patrick B. am nächsten Donnerstag. Aber das wolle man nicht abwarten: Der Haftbefehl wurde sofort aufgehoben. Richter Werner: „Ich bitte die Polizeibeamten, die Fußfesseln zu lösen.“ Während die Schlösser an den Ketten aufgesperrt werden, fließen im Publikum Tränen. Mehrere Angehörige aus den Niederlanden waren zum Prozesstag am Freitag nach Weiden angereist.
Theo G.: „Morgen gibt es Schnitzel“
Der erste Kommentar des Angeklagte Theo G. zu seiner Freilassung war scherzhaft gemeint: „Das geht nicht. Morgen gibt es Schnitzel in der JVA.“ Außerdem wolle er doch noch die nächste Folge von „Germanys Next Topmodel“ sehen. Spaß beiseite: Die Erleichterung war nach eineinhalb Jahren Untersuchungshaft deutlich spürbar.
Die Entlassung hatte sich abgezeichnet. Der Hauptbelastungszeuge, Jacek G. aus Polen, war zunächst im Januar überhaupt nicht zur Vernehmung erschienen. Am Freitag wurde er per Videoschalte in einem polnischen Amtsgericht vernommen. Jacek G. hatte gegenüber den Ermittlern des Zolls Theo G. als Besitzer der Flaschen genannt.
Von belastender Aussage bleibt nicht viel übrig
Die mit flüssigem MDMA gefüllten Flaschen waren in einem Lager in Arnheim gelagert. Sie wurden gestohlen und – im irrtümlichen Glauben, es sei Champagner – im Internet verhökert. Bei einer früheren Vernehmung hatte Jacek G. den 45-jährigen Theo G. ganz klar als Besitzer benannt: Nach dem Diebstahl habe Theo G. die Flaschen wie wild gesucht, dabei sogar Türen aufgebrochen.
Am Freitag blieb davon nichts übrig. Vage beschrieb der Pole ein Gespräch, bei dem ihm der 45-Jährige vom Diebstahl berichtet habe. Auch sonst verstrickt er sich in Widersprüchen.
Ausführlicher Bericht folgt.






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