Landgericht Weiden verhängt 13 Jahre Haft: Crystal-Dealer handelt im Knast weiter

Landgericht Weiden verhängt 13 Jahre Haft: Crystal-Dealer handelt im Knast weiter
Marco H. (32) hat bereits sein halbes Leben hinter Gittern verbracht. Seit 2013 sitzt er mehr oder weniger durchgängig im Gefängnis oder Maßregelvollzug. Das wird so bleiben: Erst nach seinem 60. Geburtstag könnte er aller Voraussicht nach wieder in Freiheit sein. Denn neben den jetzt verhängten 13 Jahren sind noch sechs Jahre aus einer früheren Verurteilung offen. Obendrauf ordnete die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Fillinger die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Er sei jetzt „deutlich über 20 Jahre“ Richter, sagte Fillinger: „Aber an so was kann sich hier keiner erinnern, was Sie in Ihrem Leben zusammenbekommen haben.“ Der 32-Jährige hat vor nordbayerischen Gerichten schon 17 Strafen kassiert – und keine davon habe etwas an seinem Verhalten geändert. Das begann mit massiven Jugendstrafen mit bis zu fünf Jahren. Seither 2013 saß der Angeklagte beinahe durchgehend ein. Die letzte Verurteilung lautete 2021 auf 6,5 Jahre wegen Drogenhandels mit Waffen. „Und dann handeln Sie aus der Unterbringung, aus dem Gefängnis heraus, weiter mit Betäubungsmitteln.“
Gründe für Sicherungsverwahrung: Waffenbezug, Bedrohung
Dass er sich nun als Opfer der Hells Angels darstelle, nahm ihm die 1. Strafkammer nicht ab. „Die Hells Angels sind von Ihnen immer instrumentalisiert worden“, so Fillinger. Mehrmals hatte der Angeklagte im Prozess vorgebracht, von „Hells Angels“ unter Druck gesetzt worden zu sein, weil er eine Tätowierung (ein One-Percenter-Tattoo am Hals) angeblich zu Unrecht trage.
Die Sicherungsverwahrung begründete Richter Fillinger damit, dass zwar jetzt „nur“ BtM-Delikte verhandelt wurden, in der Vergangenheit aber auch Gewalttaten. Dreimal gab es Vorverurteilungen mit Bezug zu Waffen. Aus Chats weiß man: Zuletzt im Knast wollte der Angeklagte „eine 9 mm“; zur Eintreibung von Schulden kündigte er die „Hells Angels“ an. Dazu kam die massive Bedrohung eines Polizeibeamten im Besucherraum, im Beisein der Lebensgefährtin und deren minderjährigen Kindes.
Auch hohe Strafen für Mittäter
Auch zwei der Mittäter, ein Bauzeichner (31) aus dem Landkreis Neustadt/WN und eine Bürokauffrau (35) aus Franken, wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt: zu 8,5 und 7 Jahren Haft wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Zugleich wurde die Unterbringung angeordnet. Sprich: Nach mehreren Jahren im Vorwegvollzug im Gefängnis werden sie in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
Der Bauzeichner bekam damit eine zweite Chance, auch wenn er bei seiner letzten Unterbringung die jetzt verurteilten Taten beging. Hintergrund der Entscheidung: Der Bauzeichner war schon als Jugendlicher in die Heroinabhängigkeit geschlittert. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Wenske hatte im Prozess erklärt, dass eine Suchttherapie bei Heroin selten im ersten Anlauf gelinge. Beim ersten Anlauf war es vielversprechend gelaufen: Der Bauzeichner war schon in einer hohen Lockerungsstufe und stand kurz vor dem Architekturstudium in Österreich – als es zum Rückfall kam.
Der Bürokauffrau rechnete das Gericht ihr Geständnis und ihre Aufklärungshilfe an. Die Kronzeugenregelung habe sie vor einer zweistelligen Haftstrafe bewahrt. Ein vierter Angeklagter kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Er hatte – verliebt in die 35-Jährige – Drogen aufbewahrt.
Staatsanwalt fordert 14 Jahre
Das Landgericht blieb damit innerhalb der im Rahmen einer Verständigung vereinbarten Strafrahmen. Staatsanwalt Christoph-Alexander May hatte auf die jeweilige Obergrenze plädiert, also im Fall von Marco H. auf 14 Jahre plus Sicherungsverwahrung. Im Fall der weiblichen Angeklagten plädierte der Staatsanwalt auf siebeneinhalb Jahre und bei dem Bauzeichner auf achteinhalb Jahre.
Im aktuellen Prozess ging es vor allem um zwölf Kilogramm Crystal, die unter der Regie von Marco H. unters Volk gebracht wurden. Der mitangeklagte Bauzeichner vermittelte einen Teil an den Nürnberger Bahnhof. Zitat aus einer Chatnachricht: „Die fressen es uns aus der Hand.“
Marco H. ist aus Sicht des Staatsanwalts der „Spiritus Rector“ der Drogengeschäfte. Er habe die Fäden in der Hand gehalten, Käufer und Verkäufer zusammengeführt. Die Mitangeklagten übernahmen den Vertrieb.
Jahresumsatz von 80 bis 90 Kilo Crystal
Die Angeklagten waren weitgehend geständig, nur die zwölf Kilo bestritt Marco H. Er sprach von fünf Kilo. „Es waren immer Kilos, egal, was er anfasste“, sagte Staatsanwalt May im Plädoyer. Er hielt an den zwölf Kilo fest – das Gericht sah das im Urteil letztlich anders und ging von fünf Kilo aus. Beide Mengen sind möglich. In Chats und abgehörten Telefonaten beziffert Marco H. seinen Jahresumsatz auf 80 bis 90 Kilogramm Crystal.
Den Ermittlungserfolg kann sich die Kriminalpolizei Weiden anrechnen. Sie hatte nach einer Durchsuchung und einem Drogenfund mehrere Telefonüberwachungen geschaltet. Die Ermittler stellten verblüfft fest: Der Großdealer sitzt im Bezirkskrankenhaus Regensburg und telefoniert teilweise vom Stationstelefon des Maßregelvollzugs aus. Selbst nach dem Abbruch der Therapie und der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Straubing liefen die Geschäfte weiter. Marco H. hatte ruckzuck ein illegales Handy und startete einen Spice-Handel (Spice ist mit synthetischen Cannabinoiden getränktes Papier).
Verteidigerin: „In Strukturen gefangen“
Seine Verteidigerin Prabhlin K. Sidhu wollte seine Taten „erst gar nicht schönreden“. Aber sie wollte berücksichtigt wissen, welchen persönlichen Hintergrund der Angeklagte habe. Er wurde ins Rockermilieu hineingeboren. „Es hat einen Hintergrund, warum er so ist, wie er ist.“ Er sei in Strukturen gefangen, die immer wieder zu Straftaten führten. Sidhu plädierte auf zehn Jahre Haft.
Wenn er die Strafen abgesessen habe, sei er um die 50 Jahre alt. Ob dann noch Gefährlichkeit von ihm ausgehe? Die Verteidigerin zitierte den psychiatrischen Sachverständigen: Ab 60 werde man statistisch ruhiger. Sie plädierte für Paragraf 66a des Strafgesetzbuches, die vorbehaltene Sicherungsverwahrung – am Ende vergeblich.
Es sind noch Rechtsmittel möglich.




