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Lebensgefährlich: Polizei warnt vor Gleisüberschreitung wegen Sperrung

Weiden. Die Bundespolizei warnt davor einfach über Bahngleise zu laufen. Vor allem im Hinblick auf die Sperrung der Fußgängerunterführung in der Dr.-Kilian-Straße in Weiden.  In Zusammenhang mit der Sperrung der […]

Weiden. Die Bundespolizei warnt davor einfach über Bahngleise zu laufen. Vor allem im Hinblick auf die Sperrung der Fußgängerunterführung in der Dr.-Kilian-Straße in Weiden.  In Zusammenhang mit der Sperrung der […]
Die Lokführer haben offenbar Fehler gemacht. Der Zug konnte aber zum Glück doch noch gestoppt werden.

Lebensgefährlich: Polizei warnt vor Gleisüberschreitung wegen Sperrung

Weiden. Die Bundespolizei warnt davor einfach über Bahngleise zu laufen. Vor allem im Hinblick auf die Sperrung der Fußgängerunterführung in der Dr.-Kilian-Straße in Weiden. 

In Zusammenhang mit der Sperrung der Weidener Fußgängerunterführung in der Dr.-Kilian-Str. / Ulmenweg wurden der Polizei schon mehrere Fälle unerlaubter Gleisüberschreitungen gemeldet. Die Bundespolizei weist eindrücklich darauf hin, dass das Überqueren der Gleise nicht nur an dieser Stelle eine immense Gefahr für Leib oder Leben darstellt.

Moderne Züge sind leise, werden oft nicht bemerkt oder deren Geschwindigkeit unterschätzt. Der Bremsweg eines Zuges ist im Gegensatz zum Auto sehr lang. Aus einer Geschwindigkeit von 160 km/h hat ein Zug einen Bremsweg von bis zu 1.000 Metern! Auch bereits der Sog eines vorbeifahrenden Zuges kann Personen unter den Zug reißen.

Bis zu 5.000 Euro Strafe

“Benutzen Sie also in jedem Fall die offiziellen Wege bzw. die ausgeschilderten Umleitungen sofern vorhanden”, rät ein Sprecher der Bundespolizei. Das schone auch den Geldbeutel. “Die Bundespolizei wird jede Überschreitung oder deren Versuch mit 25 Euro Verwarngeld ahnden. Der gesetzliche Bußgeldrahmen nach § 28 Allgemeines Eisenbahngesetz beträgt dabei bis zu 5.000 Euro”, so die Polizei.

Müsse wegen einer unerlaubten Gleisüberschreitung ein Zug eine Schnellbremsung hinlegen, begehe die Person einen Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Diese Straftat könne mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Darüber hinaus erwachsen Schadensersatzansprüche der DB AG. “In diesem Sinn: Kommen Sie gesund an Ihr Ziel.”

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