Millionenerbe im Visier: Prozess um mutmaßlich gefälschtes Testament in Weiden

Millionenerbe im Visier: Prozess um mutmaßlich gefälschtes Testament in Weiden
Um es vorwegzunehmen: Es läuft nicht gut für den Angeklagten. Noch vor der Mittagspause erlässt das Gericht Haftbefehl. Die Richter sehen Verdunkelungsgefahr: Der Angeklagte hat in den vergangenen Wochen mehrere Briefe an Prozessbeteiligte geschrieben. Den Rest des Prozesses wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung wird er in Untersuchungshaft verbringen.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft hat es in sich: Staatsanwalt Matthias Bauer wirft dem 61-Jährigen vor, nicht nur das Testament, sondern auch einen Abschiedsbrief der Partnerin selbst geschrieben zu haben. Darin wird er als Alleinerbe benannt. Zitat: „Es geht nicht mehr. Du erbst nun alles von mir. Ich existiere fort durch dich.“ Unterschrieben sind die Dokumente mit ihrem Namen.
Schon der Nachlasspfleger – ein pensionierter Oberstleutnant der Bundeswehr – hatte Zweifel. Ihm fiel die Ähnlichkeit der Schrift mit der des Angeklagten auf. Dazu kam ein markanter Fehler: Im Testament wird „Fürth“ wie „Fürht“ geschrieben; ebenso in einer E-Mail an den Nachlasspfleger. Drei voneinander unabhängige Graphologen bestätigen den Eindruck: Aus ihrer Sicht stammen diese Dokumente nicht von der Verstorbenen. Ausgewertet wurden 150 Schriftproben von ihr und 150 Schriftproben von ihm.
Haus, Pferd, Grund
Groß gewachsen, blonde Ringellöckchen, dazu ausgestattet mit reichlich Selbstbewusstsein. Der Landschaftsarchitekt präsentiert sich vor Gericht als weit gereister Schöngeist. 2014 hatte der Rheinländer die Oberpfälzerin über „Parship“ kennengelernt. Die alleinstehende Anwältin – verwöhnte Tochter aus gutem Hause – war vermögend. Sie hatte Pferd, Haus, Grund und ein millionenschweres Aktienpaket. Nachlasswert: über drei Millionen Euro.
Die Beziehung schildert der Angeklagte als toxisch: „Heftig. Intensiv. Eine Herausforderung.“ An einem Tag habe sie ihn aus dem Haus geworfen. Am anderen Tag habe sie ihn bei seinen Reisen in Äthiopien und Kolumbien angerufen und angefleht, zurückzukommen.
Er beschreibt sie als „Zombie“
Die einst brillante Wirtschaftsanwältin habe sich zum tablettensüchtigen „Zombie“ verwandelt. Sie habe an Depressionen gelitten, verstärkt durch den Tod ihrer Mutter, die 2013 nach einem Sturz verblutet auf der Treppe fand. Als sie Rezepte fälschte, verlor sie die Zulassung. Nach Aussage des Angeklagten verbrachte sie am Ende 22 von 24 Stunden des Tages im Bett.
Sein ganzer Lebensinhalt sei gewesen, sie aus dieser Situation zu holen: „Ich habe alles Mögliche versucht, um sie aus der Krise zu bekommen.“ Man sei viel verreist (bezahlt von ihr). 48 Stunden vor ihrem Suizid im Januar 2020 war das Paar noch in Gibraltar. Es gibt ein Selfie davon. Am 12. Januar 2020 soll sie sich mit Alkohol und Tabletten das Leben genommen haben; am 14. Januar 2020 war sie auf sein Betreiben hin schon eingeäschert.
Seit sechs Jahren Rechtsstreit ums Erbe
Sechs Jahre beschäftigt der Todesfall nun schon die Weidener Justiz. Als ihm das Amtsgericht den Erbschein verwehrte, zog der Landschaftsarchitekt bis vor das Oberlandesgericht. Er verlor in allen Instanzen. Als Erben wurden acht entfernte Verwandte eingesetzt. Im Zuhörerraum sitzen am Dienstag etliche Rechtspfleger und Justizbeamte des Nachlassgerichts. Viele von ihnen hatten schon seltsame Erlebnisse mit dem Angeklagten.
Gleich bei seinem ersten Besuch im Amt merkte er ungefragt an, zum Zeitpunkt des Suizids in einem Schwimmbad in Nürnberg gewesen zu sein; die Frau an der Kasse könne dies bestimmt bezeugen. „Das hat er von sich aus erzählt“, sagt die Justizbeamtin. Eine andere Rechtspflegerin ließ ihn nur noch in Anwesenheit von zwei Wachtmeistern herein: „Ich hatte immer Bammel, wenn er kam.“
Auch auf Nachfragen des Gerichts, beispielsweise nach einer Affäre in Nürnberg, reagiert der Landschaftsarchitekt gereizt. „Das ist hier nicht relevant. Sie können mich hier nicht so behandeln.“ Er schüttelt auch unwirsch den Lockenkopf, als eine Reitstallbesitzerin in den Zeugenstand tritt. Die 75-Jährige kannte die Tote von klein auf. Laut ihrer Aussage war die Verstorbene nicht glücklich mit dem Angeklagten: „Sie sagte: Ich mag ihn eigentlich gar nicht mehr, aber ich bringe ihn nicht los.“
Fortsetzung ist am 15. April und 7. Mai, jeweils 9 Uhr.









