Mutmaßlicher Testament-Fälscher: Bizarres Verhalten nach dem Tod der Partnerin
Mutmaßlicher Testament-Fälscher: Bizarres Verhalten nach dem Tod der Partnerin
Zweiter Tag im Prozess gegen einen mutmaßlichen Testament-Fälscher (61). Zeugin ist eine Psychologin einer psychiatrischen Klinik in Franken. Dort war die Verstorbene mehrmals in Behandlung, zur Entgiftung und Psychotherapie. Beim letzten Aufenthalt 2019 auf der Privatstation war auch der Lebensgefährte häufig vor Ort. Der Eindruck der Psychologin: „Zeitweise sehr dominant und bestimmend, aber auch freundlich und zugewandt.“
Beziehung mit „manipulativ-erpresserischen Anteilen“
An die Stationsregeln (An- und Abmelden, Besuchszeiten) habe er sich nicht immer gehalten. In der Vernehmung beschrieb ihn die Psychologin als „starr und unflexibel“: „Als Beispiel möchte ich anführen: Wenn ein Weg geradeaus läuft und fünf Personen den Weg gerade laufen, dann wäre er der Meinung, dass diese Fünf als Geisterfahrer unterwegs sind und nur er den Weg korrekt benützt.“
Die Beziehung sei gekennzeichnet gewesen von wechselseitiger Abhängigkeit und gegenseitigen Entwertungen. „Es hatte auch manipulativ-erpresserische Anteile von beiden Seiten.“
Angeklagter seit erstem Prozesstag in Haft
Auch die Psychologin hat vor wenigen Tagen einen Brief von dem Angeklagten bekommen, wie auch andere Verfahrensbeteiligte. Diese Briefe waren Auslöser der Festnahme des 61-Jährigen am ersten Prozesstag. Das Landgericht sieht Verdunkelungsgefahr. Der Angeklagte befindet sich jetzt in Untersuchungshaft. Zum zweiten Verhandlungstag wird er in Fuß- und Handfesseln plus Bauchgurt vorgeführt.
Zweite Zeugin am Mittwoch ist die Oberärztin der psychiatrischen Klinik: Sie hatte auf Basis der Krankenunterlagen die Testierfähigkeit der Verstorbenen begutachtet. Trotz eines „sehr reduzierten Zustands“ sei diese immer in der Lage gewesen, ihren Willen zu bekunden. Die Anwältin litt an Depressionen und war medikamentenabhängig.
Klinik von heute auf morgen verlassen
Der letzte Klinikaufenthalt endete abrupt: Ende Juli 2019 verließ die Patientin die Klinik in Begleitung ihres Lebensgefährten, ohne sich abzumelden. Sie kehrte nicht zurück. Ihr Leben endete am 11. Januar 2020 mit einem mutmaßlichen Suizid mittels einer Überdosis. Bereits am 14. Januar 2020 hatte ihr Partner sie einäschern und die Urne in die Schweiz überführen lassen. Dort steht die Urne bis heute in einem Institut und ist noch nicht bestattet.
Interessante Randnotiz: Bei einer Durchsuchung des Hauses fand der Nachlasspfleger des Gerichts im Wohnzimmerschrank weitere zwei Urnen. Sie enthielten die Asche ihrer verstorbenen Eltern. Die Urnen wurden zu einem Bestattungsinstitut nach Weiden gebracht. Von dort ließ sie der Angeklagte ebenfalls in die Schweiz bringen, ohne Absprache und sehr zum Ärger des Nachlasspflegers.
Bizarres Verhalten – Kripo schloss anfangs Tötungsdelikt nicht aus
Anfangs schloss die Kripo ein Tötungsdelikt nicht aus. Als letzter Zeuge wird am Mittwoch ein Kommissar des Kriminaldauerdienstes angehört. Am Todestag hatte der Angeklagte gegen 21.15 Uhr einen Notruf abgesetzt. Polizei und BRK trafen ein und fanden die leblose 51-Jährige vor. Den Kommissar irritierte, wie der Angeklagte sofort und ungefragt sein Alibi dargelegt habe. Und zwar nicht nur ihm, sondern schon dem Notruf-Disponenten, dem Sanitäter und dem ersten Polizeibeamten. „Er hatte einen sehr starken Rededrang. Ungefragt rechtfertigte er, wie sein Tagesablauf war und warum er kein Täter sein könne. Sinngemäß: Er sei im Schwimmbad in Nürnberg gewesen, die Frau an der Kasse könne dies bestimmt bestätigen.
Das Haus wurde versiegelt. Der Angeklagte habe die Schlüssel abgeben müssen und durfte nur das Nötigste mitnehmen. Das steht in krassem Widerspruch zur Aussage des Angeklagten. Er behauptet, anderthalb Kubikmeter Arbeitsmaterial in seinen Jeep geschafft zu haben. Darunter befanden sich „hunderte Klarsichthüllen mit Dokumenten“, darunter – angeblich ohne sein Wissen – der handschriftliche Abschiedsbrief der Lebensgefährtin.
Angeklagter empört: „Das ist unverschämt“
Der Kommissar schließt das kategorisch aus: Es sei unmöglich, dass ohne Wissen der Kripo hunderte Klarsichthüllen mit Dokumenten entfernt wurden – „von einem möglichen Tatort! Ausgeschlossen.“
Der Angeklagte reagiert darauf so unwirsch, wie er schon am ersten Prozesstag agierte. „Das ist unverschämt“, erregt sich der 61-Jährige. „Ich muss seine Aussage scharf kritisieren.“ Es sei ihm sehr wohl erlaubt worden, seine Unterlagen ins Auto zu schaffen. Vorsitzender Richter Markus Fillinger ruft ihn mehrmals zur Ordnung.
Über Verteidiger Dominic Kriegel lässt er zudem einen Beweisantrag stellen: Er will einen eigenen Graphologen aus Westfalen als Zeugen hören. Dieser komme zu einem anderen Schluss, als die vom Gericht bestellten Sachverständigen: Das Testament könne demnach durchaus von der Verstorbenen stammen. Die Schrift eines Menschen werde durch den Gesundheitszustand beeinflusst.
Zur Ergänzung: Der Verdacht auf ein Tötungsdelikt wurde letztlich von der Kripo verworfen. Das Alibi wurde überprüft und erwies sich im Wortsinne als „wasserdicht“: Der Angeklagte besuchte ein Schwimmbad sowie seine langjährige Geliebte in Nürnberg. Auch die Todesursache bei der Lebensgefährtin – ein tödlicher Medikamenten-Cocktail – bestätigte sich. Die Leiche wurde freigegeben.
Der Prozess wird am 7. Mai, 9 Uhr, fortgeführt.

Millionenerbe im Visier: Prozess um mutmaßlich gefälschtes Testament in Weiden
Weiden. Hat dieser Mann ein Testament gefälscht, um an das Millionenvermögen seiner verstorbenen Partnerin zu kommen? Seit Dienstag muss sich ein 61-Jähriger vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Weiden verantworten.




