Opfer der Messerattacke von Pressath sagt aus
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Opfer der Messerattacke von Pressath sagt aus
Weiden. „Ich habe gedacht, mir platzt der Kopf.“ Das inzwischen 26-jährige Opfer bleibt bei ihrer Aussage erstaunlich gefasst. Nur selten muss sie unterbrechen, hat sich aber schnell wieder gefangen und berichtet weiter von der brutalen Messerattacke in der Nacht auf den 23. Mai 2015. Die abgebrochene Spitze des Fleischermessers steckte so fest in ihrem Schädelknochen, dass sie der behandelnde Neurochirurg mit einer kleinen Fräse entfernen musste.
Von Benedikt Grimm
Die Altenpflegerin beginnt auf Bitte von Vorsitzendem Richter Walter Leupold mit ihren Schilderungen am Abend vor der Tat. Gegen zehn oder elf Uhr war sie von einer Freundin zurück nach Hause gekommen. In die Wohnung in der Pressather Bachstraße war sie erst wenige Tage zuvor eigezogen. Der Hausstand war teils noch in Umzugskartons verpackt. Gegen ein Uhr nachts geht sie für eine halbe Stunde spazieren, da sie nicht einschlafen kann. Danach macht sie es sich mit ihrem Yorkshire-Terrier auf dem Sofa bequem. Der Fernseher läuft. Dass etwas nicht stimmt, merkt sie erst, als das Licht im Gang durch den Bewegungsmelder ausgelöst wird. Bevor sie aufsteht um nachzusehen, schaut sie noch ihr Hündchen an, das offenbar ebenfalls nichts bemerkt hat.
Als sie durch die halbgeöffnete Tür zum Gang blickt, sieht sie einen Mann mit dunkler Gesichtsfarbe im Badezimmer vor dem Waschbecken stehen.
So schnell konnte ich gar nicht schauen, dann bin ich schon am Boden gelegen
erinnert sich die großgewachsene Frau. Sie muss abbrechen. „Es geht schon“, sagt sie auf Nachfrage von Leupold und erzählt weiter. „Ich habe dann versucht zu schreien und jedes Mal, wenn ich geschrien habe, hat er mir einen weiteren Schlag versetzt.“ Dass der Angreifer mit einem Messer auf sie einstach, hatte sie zunächst gar nicht gemerkt. Angefühlt habe es sich wie Faustschläge. Die Wucht der Schläge ist so groß, dass die am Bauch liegende 25-Jährige immer wieder mit dem Gesicht auf dem Boden aufschlägt. Irgendwann merkt sie, dass die Attacken nachlassen.
Reflexartig reagiert
Der Angreifer versucht ihr Hose und Slip vom Leib zu reißen. Sie will die Kleidung festhalten. Der Täter schlägt aber erneut auf sie ein, bis sie loslässt. Sie habe das Glied des Angreifers zwischen ihren Pobacken gespürt. Die Vergewaltigung konnte er wegen eines Erektionsproblems offenbar aber nicht ausführen. Sie spürte etwas Scharfes am Hals. „Dann sind bei mir alle Alarmglocken losgegangen. Ich habe so Panik, so Angst bekommen.“ Reflexartig habe sie versucht mit der linken Hand ihren Hals zu schützen. Da habe sie zum ersten Mal gemerkt, dass der Angreifer ein Messer hatte.
Ted T. sitzt während den Schilderungen des Opfers fast regungslos zwischen seinem Verteidiger und der Dolmetscherin. Seinen Oberkörper hat er weit nach vorne geneigt, seine Unterarme auf den Oberschenkeln abgestützt. Den Kopf hält er stets nach vorne gesenkt. Nur mit den Füßen wippt er leicht, sodass die Kette der Fußfesseln fast immer leicht in Bewegung ist.
Nur noch verschwommen gesehen
Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung tauscht das Opfer zusammen mit ihrem Anwalt Dr. Heiko Übler die Sitzposition, sodass sie dem Angeklagten nicht mehr im Blickfeld hat. Irgendwie habe sie es dann geschafft sich umzudrehen und habe mit den Beinen nach dem Angreifer getreten. Am zweiten Verhandlungstag berichtete der Angeklagte über einen Tritt in die Geniatlien. Sie weiß nicht, ob sie ihn getroffen hat. Sie habe gemerkt, dass sie ihre Kraft verlässt, habe wegen des vielen Blutes nur noch verschwommen gesehen.
Als der Angreifer die Wohnung verlassen hat, sucht sie vergeblich nach ihrem Handy. Mit letzter Kraft zieht sie sich auf dem Sofa sitzend wieder ihre Hose an, will aufstehen, bricht aber wieder zusammen. Auf allen Vieren gelangt sie über das Treppenhaus nach draußen, kann einmal laut nach Hilfe schreien und bricht dann zusammen. An das Geschehen danach erinnert sie sich nur noch bruchstückhaft: Eine Frau, die sich über sie gebeugt hatte, Schmerzen am Kopf, die immer schlimmer werden, ein Sanitäter, der neben ihr steht. Dann erst wieder die grün gekleideten OP-Schwestern in der Regensburger Uniklinik.
Sieben Zentimeter langer Schnitt
Nach der notfallärztlichen Versorgung im Sanitätswagen und ersten Untersuchungen im Weidner Klinikum wird die Schwerverletzte in Regensburg operiert. Sie hatte viel Blut verloren, ihre Körpertemperatur lag bei nur noch 35,4 Grad. Ein Neurochirurg berichtet von der Operation. Neben ihm haben sich Spezialisten der Handchirurgie um die linke Hand der 25-Jährigen gekümmert. Hals-Nasen-Ohren-Ärzte nahmen sich der teilweise abgetrennt Ohrmuschel an. Die Wunden reichen von leichten Kratzern bis hin zu tiefen Schnitten, die bis auf den Schädelknochen reichen. Die Kopfhaut ist dem Arzt zufolge zwischen 0,5 und einem Zentimeter dick. Der längste Schnitt im Nacken ist sieben Zentimeter lang.
Kein Therapieplatz
Ihre psychische Verfassung sei wechselhaft. Nach der Tat hatte sie von der ambulanten Psychiatrie am Bezirksklinikum in Wöllershof Beruhigungsmittel verschrieben bekommen. Eine weitere Therapie sei ihr dort mangels freier Termine nicht ermöglicht worden. Therapieplätze bei anderen Psychiatern? Keine Chance. Sie versucht sich über ihre Arbeit – seit September ist sie wieder als Altenpflegerin tätig – eine eigene Therapie aufzubauen. Die Arbeit tue ihr gut. Die Nebenklägerin kann nicht mehr alleine in einer Wohnung sein oder spazieren gehen. Nur im Auto fühle sie sich sicher. Wenn sie zu Fuß unterwegs ist, muss immer jemand dabei sein. Gelegentlich träume sie auch noch von der Tat, von dem Bild, als sie den Einbrecher in ihrem Bad stehen sah, von dem vielen Blut auf dem Boden.
Ted T. will eine Erklärung abgeben:
I’d like to apologize. Every day I pray for you from the bottom of my heart.
Die Dolmetscherin übersetzt. „Ich möchte mich bei dem Opfer entschuldigen. Ich kann nur sagen: Was damals passiert ist, hätte nicht sein müssen. Ich kann nur hoffen, dass Sie mir irgendwie verzeihen können.“
Leupold weist auf die Diskrepanz zur Erklärung des Angeklagten am Vortag hin. Da hatte T. den Vergewaltigungsversuch noch vehement bestritten. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger Tobias Konze folgt eine Ergänzung. Sein Mandant lasse ausdrücklich darauf hinweisen, dass seine Erinnerung an die Tat nicht mehr klar sei. Er sei sicher auch nicht in der einfachsten Situation gewesen, auch wenn ihm klar sei, dass er der Aggressor war. Er sei sich sicher, dass die Geschädigte keine „Story“ auftische. Er könne nicht ausschließen, dass es sich mit dem Vergewaltigungsversuch so zugetragen habe.
Bilder: B. Grimm




