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Paket aus Russland interessiert den Zoll

Waidhaus/Weiden. Das Paket kam dem Beschäftigten eines Logistikunternehmens komisch vor. Er verständigte den Zoll.

Paket aus Russland interessiert den Zoll

Das Paket enthielt mehr als 500 nicht einfuhrfähige Tabletten. Foto: Hauptzollamt


Im Rahmen der Postabfertigung wurde in den vergangenen Tagen vom Zollamt Weiden-Waidhaus ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt. Bei einem Paket aus Russland wurden Unregelmäßigkeiten entdeckt. Im Beisein eines Zollbeamten wurde es durch einen Beschäftigten eines Logistikunternehmens geöffnet.

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Bei der Überprüfung des Paketinhalts kamen insgesamt 528 Stück verschiedene
Tabletten zum Vorschein. Daraufhin wurde vom Zollamt die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde über die Einfuhr unterrichtet. In den folgenden Prüfverfahren stellte die einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz fest und erklärte die Tabletten für nicht einfuhrfähig.

Tabletten wurden vernichtet

Daraufhin wurde die Vernichtung der Arzneimittel angeordnet. Das an eine Privatperson adressierte Paket war auch von einer Privatperson in Russland abgeschickt worden.

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