Ärger möglich: Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer
Ärger möglich: Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer
Am Samstag gegen 10 Uhr stoppte die Polizei eine Fahrerin (19) bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Leimberger Straße. Es stellte sich heraus, dass der E-Scooter über kein Versicherungskennzeichen und keine Versicherung verfügte. Die 19-Jährige erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Bereits am Freitag, 12. Mai, hielt die Polizei gegen 15.20 Uhr in der Frauenrichter Straße einen Mann mit einem E-Scooter im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Der 59-Jährige war alkoholisiert. Wert: 0,8 Promille. Die Polizei unterband die Weiterfahrt und leitete ein Bußgeldverfahren ein. Der 59-Jährige musste zudem für einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest mit zur Dienststelle.
E-Scooter, E-Bikes & Co: Was ist erlaubt?
- Für E-Scooter bis zu 20 km/h gilt: Mindestalter 14 Jahre, kein Führerschein nötig, aber eine Versicherungsplakette.
- Achtung: E-Scooter über 20 km/h sind in Deutschland nicht zugelassen.
- Für normale E-Bikes (max. 25 km/h, Motorunterstützung) braucht man gar nichts.
- Für E-Bikes bis 25 km/h, die auf Knopfdruck auch ohne Muskelkraft fahren, sind ein Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen verpflichtend.
- Alles, was schneller ist, nennt sich Leichtkraftrad (Führerschein der Klasse AM nötig). So genannte S-Pedelecs fahren maximal 45 km/h und haben einen tretunabhängigen Motor.


