OTH Amberg-Weiden
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Ärger möglich: Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer

Weiden. Die Polizeiinspektion Weiden hat am Wochenende zwei E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Gegen beide wurden Verfahren eingeleitet.

Ärger möglich: Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer

Am Samstag gegen 10 Uhr stoppte die Polizei eine Fahrerin (19) bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Leimberger Straße. Es stellte sich heraus, dass der E-Scooter über kein Versicherungskennzeichen und keine Versicherung verfügte. Die 19-Jährige erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Bereits am Freitag, 12. Mai, hielt die Polizei gegen 15.20 Uhr in der Frauenrichter Straße einen Mann mit einem E-Scooter im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Der 59-Jährige war alkoholisiert. Wert: 0,8 Promille. Die Polizei unterband die Weiterfahrt und leitete ein Bußgeldverfahren ein. Der 59-Jährige musste zudem für einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest mit zur Dienststelle.

E-Scooter, E-Bikes & Co: Was ist erlaubt?

  • Für E-Scooter bis zu 20 km/h gilt: Mindestalter 14 Jahre, kein Führerschein nötig, aber eine Versicherungsplakette.
  • Achtung: E-Scooter über 20 km/h sind in Deutschland nicht zugelassen.
  • Für normale E-Bikes (max. 25 km/h, Motorunterstützung) braucht man gar nichts.
  • Für E-Bikes bis 25 km/h, die auf Knopfdruck auch ohne Muskelkraft fahren, sind ein Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen verpflichtend.
  • Alles, was schneller ist, nennt sich Leichtkraftrad (Führerschein der Klasse AM nötig). So genannte S-Pedelecs fahren maximal 45 km/h und haben einen tretunabhängigen Motor.
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