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OTH Amberg-Weiden
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Sechsjähriger im Naturbad Schnaittenbach tödlich verunglückt

Schnaittenbach. Im Naturbad ertrank ein sechsjähriger Junge, der nicht schwimmen konnte. Trotz schneller Bergung, Reanimation vor Ort und Transport mit Rettungshubschrauber verstarb das Kind später im Krankenhaus.

Schnaittenbach. Im Naturbad ertrank ein sechsjähriger Junge, der nicht schwimmen konnte. Trotz schneller Bergung, Reanimation vor Ort und Transport mit Rettungshubschrauber verstarb das Kind später im Krankenhaus.
Symbolfoto: OberpfalzECHO/David Trott

Sechsjähriger im Naturbad Schnaittenbach tödlich verunglückt

Am Samstag, 27. Juni, ertrank ein sechsjähriger Junge im Naturbad Schnaittenbach im Landkreis Amberg-Sulzbach. Nach ersten Erkenntnissen ging das Kind, das nicht schwimmen konnte, unbeaufsichtigt ins Wasser.

Ein Bademeister barg das Kind aus dem Wasser, woraufhin ein zufällig anwesender Arzt und weitere Ersthelfer sofort Reanimationsmaßnahmen einleiteten. Der Rettungshubschrauber flog den Jungen in ein Krankenhaus, wo er trotz weiterer Wiederbelebungsversuche verstarb.

Einsatz und Zeugensuche

Die Kriminalpolizei Amberg bittet Zeugen, die in Zusammenhang mit dem Badeunfall Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 09621/890-0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Insbesondere werden die Ersthelfer sowie zwei circa sechs- bis siebenjährige Kinder, die den Jungen bewegungslos im Wasser entdeckt hatten, gebeten, sich mit ihren Eltern bei der Polizei zu melden. Konkrete Angaben zu Zeitpunkt, Beobachtungen und möglichen weiteren Beteiligten können den Ermittlungen helfen.

Verhaltensregeln für einen sicheren Badeausflug

Die Polizei weist für einen sicheren Badeausflug auf mehrere Verhaltensregeln hin. Sie empfiehlt, Schwimmkenntnisse vorab zu prüfen und niemals ins Wasser zu gehen, wenn man sich nicht absolut sicher in der Tiefe und den Bedingungen des Gewässers bewegen kann.

Außerdem mahnt sie zur Vorsicht bei fließenden Gewässern, warnt vor Selbstüberschätzung und rät, niemals allein zu baden sowie Kinder nicht ohne direkte Aufsicht eines Erwachsenen in der Nähe von Gewässern spielen zu lassen. Ferner fordert sie auf, bei scheinbar ertrinkenden Personen Unbeteiligte dazuzuholen, den Notruf zu wählen und möglichst von Land Hilfe zu leisten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

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