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ARV Oberpfalz
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Termine für Führerschein-Umtausch im Landkreis Amberg-Sulzbach jetzt buchen

Amberg. Bis 2033 müssen alte Karten- und Papierführerscheine gegen das einheitliche EU-Dokument getauscht werden. Das Landratsamt rät zu frühen Terminen und empfiehlt den Direktversand, um Wartezeiten zu vermeiden.

Amberg. Bis 2033 müssen alte Karten- und Papierführerscheine gegen das einheitliche EU-Dokument getauscht werden. Das Landratsamt rät zu frühen Terminen und empfiehlt den Direktversand, um Wartezeiten zu vermeiden.
Führerschein? Sichergestellt. Symbolbild: Pixabay

Termine für Führerschein-Umtausch im Landkreis Amberg-Sulzbach jetzt buchen

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Amberg-Sulzbach gemeldet sind, ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes in der Beethovenstraße in Amberg. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Führerscheinstelle eine frühzeitige Antragstellung sowie insbesondere den Direktversand des neuen Führerscheins.

Neue EU-Führerscheinrichtlinie

Führerscheinkarten, die bis zum 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, entsprechen nicht mehr den neuen Anforderungen, die mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie verpflichtend sind. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle unbefristeten Kartenführerscheine und Papierführerscheine gegen einen einheitlichen und fälschungssicheren neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ärztliche Untersuchungen sind hierfür nicht notwendig.

Für den Umtausch notwendige Dokumente

Für den Umtausch sind der Führerscheinstelle folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein, eine Gebühr von rund 38 Euro inklusive Direktversand sowie bei Antragstellung per Post der vollständig ausgefüllte und zweimal unterschriebene Antrag.

Möglichkeiten der Antragstellung

Der Umtausch des Führerscheins kann persönlich in der Führerscheinstelle des Landratsamtes in der Beethovenstraße 7 in Amberg beantragt werden. Dazu muss vorab ein Termin vereinbart werden. Die Anträge können auch auf dem Postweg an das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Führerscheinstelle, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, versandt oder auf kurzem Wege in den Briefkasten am Landratsamt, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, eingeworfen werden. Das dafür notwendige Antragsformular steht auf der Homepage des Landratsamtes zum Download bereit.

Abholung oder Direktversand?

Wer sein neues Fahrerlaubnisdokument persönlich in der Führerscheinstelle abholen möchte, muss gegebenenfalls mit Wartezeiten rechnen. Schneller geht es per Direktversand. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben. In diesem Fall ist weder die Anwesenheit zu Hause noch der Gang zur Behörde erforderlich. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Fahrberechtigung auch dann bestehen bleibt, wenn der Führerschein im Original abgegeben wird.

Bei Polizeikontrollen kann das Dokument nachgereicht werden oder die Polizei hält Rücksprache mit der Behörde. Der alte Kartenführerschein wird nach Bearbeitung unverzüglich zurückgesandt. Bis der neue Kartenführerschein angekommen ist, werden Auslandsfahrten mit einem nachträglich befristeten Kartenführerschein nicht empfohlen.

Pflege Oberpfalz
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Umtausch bis wann?

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden. Führerscheindokumente, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, sind ab dem 20. Januar 2027 ungültig. Des Weiteren gilt:

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer die Frist verpasst, kann bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld belangt werden.

Frühzeitig beantragen

Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen und ist bereits jetzt möglich. Wer rechtzeitig handelt, kann sich die deutlich längeren Wartezeiten im Herbst und Winter ersparen.

Zu guter Letzt: Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden darauf hingewiesen, dass kein Verlust der Fahrerlaubnis eintritt, wenn die Umtauschfrist überschritten wird.

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