OTH Amberg-Weiden
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Tochter missbraucht: Landgericht Weiden verurteilt Vater zu 2 Jahren 3 Monaten Haft

Weiden. Ein 49-Jähriger erhielt wegen sexuellen Missbrauchs seiner 13-jährigen Tochter 2 Jahre und 3 Monate Haft. Ein WhatsApp-Chat belastete ihn maßgeblich.

Weiden. Ein 49-Jähriger erhielt wegen sexuellen Missbrauchs seiner 13-jährigen Tochter 2 Jahre und 3 Monate Haft. Ein WhatsApp-Chat belastete ihn maßgeblich.
Der Vorwurf: sexueller Missbrauch des eigenen Kindes. Der Angeklagte (49) mit seinen Verteidigern Matthias Haberl (links) und Rouven Colbatz (rechts). Foto: Christine Ascherl

Tochter missbraucht: Landgericht Weiden verurteilt Vater zu 2 Jahren 3 Monaten Haft

Das Landgericht Weiden hat einen 49-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Grund: sexueller Missbrauch von Kindern beziehungsweise Schutzbefohlenen. Es war zu Intimitäten zwischen dem Vater und seiner leiblichen Tochter (13) gekommen.

Angeklagt war ursprünglich schwerer sexueller Missbrauch. Daher wurde vor der ersten Strafkammer am Landgericht verhandelt (zuständig bei einer Straferwartung über 4 Jahre). Am Ende wurde aus dem „schweren“ ein „einfacher“ Missbrauch. Für Vorsitzenden Richter Peter Werner ergab die Beweisaufnahme zwei wichtige Punkte: “Dass da ein intimer Kontakt war. Aber dass dieser vermutlich einvernehmlich passiert ist.”

Geahndet wird damit eine Tat, die schwer zu greifen war. Der Missbrauch war aufgeflogen, weil die Pflegemutter des Teenagers einen WhatsApp-Chat entdeckte. Das Mädchen schreibt: „Wenn ich wiederkomme, machen wir Sex.“ Antwort des Vaters: „Klar.“ Das Kind lebt seit dem ersten Lebensjahr in einer Pflegefamilie, jeden dritten Samstag besucht es die leiblichen Eltern. Der nächste Umgang stand unmittelbar bevor. Die Pflegemutter musste reagieren.

13-Jährige „emotional überfordert“

„Einen besseren Beweis als diesen WhatsApp-Chat kann es nicht geben“, sagt Staatsanwältin Sofie Huber. Wenn sich nie eine solche Tat ereignet hätte, würde dann ein Vater mit „klar“ antworten? Die Staatsanwältin versetzt sich in die 13-Jährige hinein, die einerseits den Papa gern hatte, aber auch wusste, dass er Falsches tut. „Sie war emotional überfordert mit der ganzen Situation.“ Das Mädchen hatte die leiblichen Eltern trotz aller Schwierigkeiten immer gern besucht. „Und er hat nichts Besseres zu tun, als sein nicht gestilltes Sexualverhalten an der Tochter zu befriedigen.“

Schwierigkeit: Vor Gericht will das Mädchen nicht mehr aussagen. Die Vernehmungen bei der Kripo und bei der Ermittlungsrichterin werden von den Verteidigern Rouven Colbatz und Matthias Haberl heftig kritisiert. Colbatz spricht von Suggestivfragen. Haberl sagt: „Da haben alle schön auf sie eingeredet, bis sie sämtliche Antworten gab, damit die Sache endlich vorbei ist.“

Jugendamt betreut Familie schon vor der Geburt

Eine Sozialpädagogin des Kreisjugendamtes Neustadt/WN schildert die Familiensituation. Die Mutter sei dem Amt seit 2001 bekannt. Das jetzt geschädigte Mädchen hat drei ältere Halbgeschwister, die schon vor ihrer Geburt in Obhut genommen wurden. Die Mutter hatte die Drei in die Ehe mit dem Angeklagten mitgebracht. Als die vierte Schwangerschaft bekannt wurde, zog das Jugendamt alle Register. Man wollte sicherstellen, dass das neue Baby gut versorgt wird.

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„Der Haushalt war schon immer sehr vermüllt und verdreckt. Viele Tiere sind gehalten worden“, beschreibt die Sozialpädagogin. Erziehung, Förderung und Versorgung der drei älteren Kinder waren „unzureichend“. Die sozialpädagogische Familienhilfe war im Haushalt. Eine Familienhebamme und eine Haushaltshilfe wurden hinzugezogen. Man wollte zumindest dieses Mädchen möglichst „im häuslichen Kontext groß werden lassen“.

Schon mit zwei Jahren in Pflegefamilie

Der Versuch scheiterte: 2013 wurde das Kind 25 Stunden pro Woche von einer Tagesmutter betreut. 2014 kam es dann zur kompletten „Inobhutnahme“ durch das Jugendamt, weil es blaue Flecken und Kratzer im Gesicht aufwies, die nicht erklärt werden konnten. Seit diesem Tag lebt das Mädchen bei der Pflegefamilie im Landkreis Neustadt/WN. Mit der Pflegemutter arbeitet das Kreisjugendamt bereits seit 30 Jahren zusammen. Diese sei sehr engagiert, stets am Kindeswohl orientiert und immer offen für Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern.

Der Sachbearbeiter der Kripo erinnert sich an schwierige Vernehmungen. „Das Kind war sehr schüchtern, sie hat das alles relativieren wollen, wollte so schnell wie möglich weg“, berichtet der Kommissar. Laut Pflegemutter will sie über die Vorfälle nicht mehr sprechen. Ihre Eltern hat sie seither nicht mehr gesehen. Sie entwickle sich nach wie vor gut. „Die Schule läuft.“ Auch ihrem Hobby, dem Sport, gehe sie gern nach.

Einfach gestrickte Persönlichkeit

Als der Angeklagte seine „persönlichen Verhältnisse“ darlegt, entsteht das Bild eines simpel gestrickten Mannes, der schon an einfachen Ausbildungen scheiterte. Etliche Male hat er Arbeitsstellen ausprobiert. Zuletzt arbeitete er als Zeitungsausträger zum Mindestlohn, aufgestockt durch Bürgergeld.

Seit Januar 2025 sitzt der 49-Jährige in U-Haft. Mit diesem Urteil stehen ihm noch 18 Monate Haft bevor. Eine Entlassung nach zwei Dritteln ist möglich, erfolgt aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Er ist nicht vorbestraft. Seine Frau ist nach dem Urteil sichtlich erleichtert über das für sie unerwartet niedrige Strafmaß. Sie hätte ihn gern gleich wieder mit nach Hause genommen. Das „letzte Wort“ des Angeklagten: „Mir tut einfach alles leid.“