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Über 3 Jahre Haft für sexuellen Übergriff auf Kollegin im Landkreis Tirschenreuth

Weiden. Eine Reinigungskraft ist am Amtsgericht Weiden zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 54-Jährige hatte eine schlafende Kollegin im Wohnheim sexuell attackiert. Das Opfer leidet noch heute unter Alpträumen und Angst.

Weiden. Eine Reinigungskraft ist am Amtsgericht Weiden zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 54-Jährige hatte eine schlafende Kollegin im Wohnheim sexuell attackiert. Das Opfer leidet noch heute unter Alpträumen und Angst.
Ein osteuropäischer Gebäudereiniger soll gegenüber einer Kollegen sexuell übergriffig geworden sein. Der 54-Jährige steht deshalb vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Hans-Jürgen Schnappauf. Foto: Christine Ascherl

Über 3 Jahre Haft für sexuellen Übergriff auf Kollegin im Landkreis Tirschenreuth

Der 1,90-Hüne schluckt am Ende schwer. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Schnappauf verurteilt ihn zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft am Gründonnerstag wegen eines sexuellen Übergriffs, Körperverletzung und versuchter Nötigung. Der Ungar bleibt in Haft.

Die Tat ereignete sich im Umfeld einer Reinigungskolonne aus Osteuropa, die nur zu diesem Zweck im Landkreis Tirschenreuth lebt. Der gelernte Maurer gehört der Firma seit fast zehn Jahren an, er fährt nur zum Urlaub nach Hause zu Frau und Kind. Das Unternehmen hat einen tadellosen Ruf. Auch die Geschädigte (42) und ihr Partner sind dort schon jahrelang angestellt.

Im Schlaf überrascht

Sie alle leben in einer Art Wohnheim mit gemeinsamem Bad. Schon dort soll der Kollege der Frau in den Monaten zuvor nachgestellt haben. Am Morgen der Tat verließ ihr Lebensgefährte gegen 4.15 Uhr das Haus zur ersten Schicht in einem Lebensmittelbetrieb, der nur 1000 Meter entfernt liegt. Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit. Er „besuchte“ die schlafende Kollegin im Bett, die später Dienstbeginn hatte.

Vor Gericht gibt er letztlich zu, was sich dann ereignete. Er riss ihr die Unterwäsche vom Leib und verging sich über einen Zeitraum von mindestens 15, maximal 45 Minuten an ihrem Intimbereich. Trotz heftiger Gegenwehr. Dabei biss er mehrere Male zu, die Hämatome dazu wurden fotografiert. Sie schrie und weinte. Bevor er ging, warnte er die Kollegin noch, sie „fertig zu machen“, wenn sie kein Stillschweigen bewahrte.

Chef überzeugte Mitarbeiterin von Strafanzeige

Am Arbeitsplatz sah man sich wieder. Auch dort betitelte er die zierliche Frau mit derben Schimpfwörtern, packte sie in einer Umkleide der Firma und biss ihr erneut ins Gesicht.

Dem Chef der Reinigungsfirma fiel im Lauf des Tages auf, dass es der Mitarbeiterin nicht gut ging. „Sie ist ansonsten eine sehr lebensfreudige, tüchtige Frau. Sie lacht sonst immer.“ Als er die Mitarbeiterin ansprach, habe sie nur ausweichend geantwortet. Erst am Nachmittag vertraute sie sich schließlich einem Vorarbeiter an.

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Der Chef überzeugte sie davon, zur Polizei zu gehen: „Sie wollte eigentlich sofort kündigen und nach Ungarn fahren.“ Er habe sie zur Strafanzeige mühsam überreden müssen. „Ich konnte da nicht einfach drübersehen.“ Es gibt eine Grenze, die wir Männer nicht überschreiten dürfen.“ Den Angeklagten kenne er als Mitarbeiter, der seine Arbeit immer hundertprozentig erledigt habe. Der aber auch den Ruf hatte, anderen gegenüber dominant aufzutreten.

Noch heute Alpträume

Der Angeklagte ist geständig. „Ja, ich gebe zu, dass ich das getan habe.“ Er habe eigentlich ein gutes Verhältnis zur Kollegin gehabt, war offenbar verliebt. Per WhatsApp schickte er ihr Herzchen. Es sei aber nichts Sexuelles zwischen beiden gewesen. „Keinesfalls hätte sie mir das erlaubt.“

Die Frau schildert vor Gericht noch einmal die peinigende Stunde. Noch heute habe sie Angst vor dem Angeklagten und erbittet ein Kontaktverbot. Sie nehme Beruhigungsmittel, habe Alpträume. Sie bewohnt mit ihrem Lebensgefährten das Zimmer heute noch, man habe alles umgeräumt, um zu vergessen.

Lob für den Chef

„Dominieren und demütigen.“ Staatsanwältin Susanne Pamler sieht darin letztlich das Motiv. Sie plädiert auf 3 Jahre 10 Monate Haft. Verteidigerin Anja Weidhas fordert 1 Jahre 6 Monate zur Bewährung. Der Angeklagte hat keine Vorstrafen. Sie hebt das Geständnis hervor.

Richter Schnappauf ordnet den Übergriff als sehr massive Tat ein. Der massige Angeklagte habe die zierliche Frau über einen langen Zeitraum auf rohe Art und Weise malträtiert. Der Richter lobt das „ganz außerordentliche Maß an Sozialkompetenz“ des Chefs, der richtig reagiert habe. „Ohne ihn gäbe es heute keine Verhandlung.“