[Update] Champagner-Prozess: Aussage des Hauptzeugen könnte über Haft entscheiden

[Update] Champagner-Prozess: Aussage des Hauptzeugen könnte über Haft entscheiden
Haftentlassung am Freitag, 16 Uhr:

Champagner-Prozess: Landgericht Weiden entlässt Niederländer aus U-Haft
Weiden. Das Landgericht Weiden hat am Freitagnachmittag den Angeklagten im Champagner-Prozess auf freien Fuß gesetzt. Der Niederländer Theo G. wurde mit sofortiger Wirkung aus der U-Haft entlassen.
Offenbar rechnet auch die Familie des Angeklagten mit einer möglichen Wende: Zum Verhandlungstag am Freitag sind erstmals seit Prozessbeginn im Dezember wieder Angehörige aus den Niederlanden angereist. Theo G. begrüßt sie sichtlich erfreut.
Auf der Tagesordnung steht am Freitag nur ein Punkt: die Vernehmung des Hauptbelastungszeugen Jacek G. Dieser wird per Videoschalte aus seinem Heimatland Polen zugeschaltet. Er ist gut zu hören und gut zu sehen. Mutterseelenallein sitzt er in einer Bank des polnischen Gerichtssaals.
Von der Aussage des 37-Jährigen hängt maßgeblich ab, ob es zu einer Verurteilung von Theo G. kommt. Gleichzeitig könnte sie entscheidend für eine mögliche Haftentlassung sein. Die Verteidigung strebt an, diese noch während des laufenden Prozesses zu erreichen. Theo G. müsste dann zu den (wenigen) weiteren Verhandlungsterminen lediglich anreisen.
Kern der Aussage: Theo G. soll nach den Flaschen gesucht haben
Zum Hauptbelastungszeuge Jacek G.: Der Pole saß in dieser Sache 2024/25 selbst in Weiden in Untersuchungshaft. Er war entlassen worden, nachdem er Theo G. als Besitzer der Flaschen benannte. Die beiden kannten sich aus dem Lager „Multi Storage“ in Arnheim. Jacek G. war dort beschäftigt, Theo G. war dort Kunde. Aus diesem Lager waren 2019 die mit flüssigem MDMA gefüllten Moet-Flaschen gestohlen worden und irrtümlich in den Ausschank gelangt – mit tödlichen Folgen in Weiden im Februar 2022.
Kern der Aussage von Jacek G.: Er sagt aus, dass Theo G. gezielt nach diesen Flaschen gesucht habe. „Er hat mich gefragt, ob ich etwas gesehen habe, weil ich mich dort sehr oft aufhielt.“ Theo G. sei sehr sauer und verärgert gewesen. Er habe „viele Flaschen Champagner verloren“ und damit richtig viel Geld verloren. „Er hat mich einmal danach gefragt und dann nie wieder.“ Dass darin Drogen waren, will Jacek G. erst hinterher erfahren haben, als erst sein Bruder und dann er in Haft gingen.
Nur noch ein Zeuge
Der Prozess geht indessen auf die Zielgerade. Nach Jacek G. steht nur noch ein Zeuge aus: Lagerverwalter Frank B. aus Arnheim. Auch er soll per Video vernommen werden (Donnerstag, 5. März, 9 Uhr). Frank B. soll die präparierten Flaschen 2019 geklaut haben. Er verhökerte sie – in der Annahme, es sei Champagner – im Internet. Eine der 20 Doppel-Magnums gelangte nach Weiden und geriet in den Ausschank.
Nächste Woche wird am Donnerstag und Freitag, 5. und 6. März, verhandelt. Insgesamt werden fünf Plädoyers gehalten: von Staatsanwalt Christoph-Alexander May, den Verteidigern Alexander Stevens und Philip Müller sowie den Nebenklagevertreter Hans-Wolfgang Schnupfhagn und Oliver Mattes. Das Urteil fällt die 1. große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Werner, den Beisitzern Florian Bauer und Vera Höcht sowie zwei Schöffenrichtern.
Live-Ticker: die Aussage des Hauptbelastungszeugen
[Update 9 Uhr] Der Zeuge ist im Amtsgericht in Polen erschienen und auf dem Videoscreen im Landgericht gut zu sehen und zu hören. Eine Dolmetscherin in Weiden übersetzt. Jacek G. (37) gibt seinen Beruf als Helfer auf Baustellen an. Er kenne den Angeklagten Theo G. aus Arnheim in den Niederlanden, wo er einige Jahre gearbeitet habe.
Für Theo G. und seine Bekannten habe er auch kleinere Renovierungsarbeiten im Privathaushalt erledigt. „Es war eine kleine Stadt und ich wurde weiterempfohlen.“ Richter Werner will wissen, ob man befreundet war. Jacek G.: „Freundschaft ist ein starkes Wort. Wir haben uns einfach gekannt.“
Auch in puncto Drogen hatte man Kontakt: Der 37-Jährige sagt aus, dass er Theo G. auf dessen Marihuana-Plantagen geholfen habe. Es gab verschiedene Standorte in Arnheim. Betreiber sei der Niederländer gewesen. Er habe beispielsweise mit weiteren polnischen Bekannten die Pflanzen entstängelt.
[Update 9.20 Uhr] Dreh- und Angelpunkt des Falls ist das Lager „Multi-Storage“ in Arnheim. Hier soll der MDMA-Champagner gelagert worden sein. Jacek G. sagt, er kenne das Lager von seiner Gründung an. Auch er selbst habe in den Lagerboxen seine Werkzeuge und sein Gerüst gelagert.
Während des Ermittlungsverfahrens war auch sein Bruder festgenommen, aber wieder entlassen worden. Der Bruder hatte sich da schon jahrelang nicht mehr in den Niederlanden aufgehalten. Basis der Festnahme war ein Vertrag über die Anmietung von Lagerboxen, der gefälscht gewesen sei, so Jacek G. Die Verträge seien nicht korrekt.
Das Lager sei inzwischen geschlossen, nachdem dort Drogenproduktion festgestellt worden war. Lagerverwalter Patrick B. habe alle Mieter informiert, ihre Boxen zu räumen.
[Update 9.30 Uhr] Hat er selbst je Champagner-Flaschen in dem Lager gesehen? „Nein. Nie.“ Er habe erst von diesen Flaschen gehört, als diese „Theo gestohlen wurden“. Theo G. habe nach den Flaschen gesucht. „Er hat mich gefragt, ob ich etwas gesehen habe, weil ich mich dort sehr oft aufhielt.“
Theo G. sei sehr sauer und verärgert darüber gewesen. Er habe „viele Flaschen Champagner verloren“, die ihm aus der Garage gestohlen worden seien. Er habe damit richtig viel Geld verloren. Jacek G. sollte ihm Bescheid geben, wenn er etwas höre.
„Er hat mich einmal danach gefragt und dann nie wieder.“ Dass darin Drogen waren, will Jacek G. erst hinterher erfahren haben.
[Update 10.10 Uhr] Es geht um Details. Wie groß waren Theos Marihuana-Plantagen? Es gab mehrere. Wie war der Zugang zu den Lagerboxen im Multistorage geregelt? Per Code, der regelmäßig geändert wurde. Wie lange hält sich Jacek G. schon nicht mehr in den Niederlanden auf? Über drei Jahre. Gab es Kameras auf dem Lager-Gelände? Ja, aber die haben nicht funktioniert.
[Update 10.30 Uhr] Pikant: Es gibt ein abgehörtes Telefonat zwischen Jacek G. und Patrick B., darin bezeichnet sich Jacek G. selbst als Besitzer der Flaschen. Heute erklärt er das so: „Ich war betrunken.“ Er sei sauer gewesen, dass sein Bruder da hineingezogen wurde. Es gibt zudem WhatsApp-Nachrichten zwischen Jacek und Theo. Darin beklagt Jacek, dass dieser seinen Bruder in Schwierigkeiten gebracht habe.
Als in den Folgejahren die Polizei ein Drogenlabor in dem Lager aushob, machte Jacek G. ein Foto während der Polizeiaktion. Das Bild verschickte er per WhatsApp an den Lagerverwalter Patrick B. Das Foto erklärt Jacek G. so: Er sei am gegenüberliegenden Ufer zufällig Angeln gewesen. „Die Stadt ist klein. An dem Tag hat die ganze Stadt darüber gesprochen, dass die Polizei bei den Garagen war.“
[Update 10.45] Es geht um einen anderen Fall, in einem anderen Land: konkret um Kokain auf einem Schiff in Belgien, auf dem sich auch Jacek G. aufgehalten hatte. Antwort: „Der Herr Staatsanwalt kennt den Fall, er hat alle Daten.“ Das Verfahren sei inzwischen abgeschlossen, die Beteiligten „sind unschuldig“. Weitschweifig erzählt er von seinem Onkel und dessen Bekannten, die angeheuert hatten, ein Schiff von Afrika nach Belgien zu bringen – ohne von dem Kokain zu wissen. Auch er selbst habe – als Anstreicher – auf diesem Schiff gearbeitet. „Von Kokain wusste ich gar nichts. Sonst wäre ich nicht auf dieses Schiff gegangen.“
[Update 10.55] Der Zeuge bestätigt, dass eine frühere Freundin während seiner eigenen U-Haft mit dem jetzigen Angeklagten Kontakt aufgenommen habe. Sie habe Theo G. gebeten, ihnen zu helfen, immerhin seien es doch seine Flaschen. „Er hat nichts gesagt, nichts gemacht und nicht geholfen.“
[Update 11.20] Nach einer Pause gibt es letzte Fragen des Gerichts. Es geht um Zeitabläufe. Die Lagerung des „Champagners“ liegt fast sieben Jahre zurück. 2019 soll er gestohlen worden sein. Der Angeklagte sortiert die Abläufe im Lager mit Eselsbrücken aus seinem Privatleben – wann er jeweils mit welcher Freundin zusammen war. Schwierig daran: Die Damen heißen alle ähnlich. Dazwischen kam auch noch ein Kind zur Welt.
Richter Florian Bauer stellt kritische Nachfragen, was das angebliche Gespräch anbelangt, in dem Theo nach seinen Flaschen gesucht habe. Er kann nicht glauben, dass Theo G. die Flaschen da nicht näher beschrieben haben soll. Hintergrund: Die Champagner-Flaschen waren nicht – wie üblich – grün. Sondern die „Moet & Chandon Ice Imperial“ sind mit weißer Folie überzogen und lagen in Holzkisten.
Er habe mit niemandem über das Gespräch gesprochen. Er habe auch nicht selbst nach den Flaschen gesucht: „Es war nicht meine Sache, nicht mein Champagner, nicht meine Garage. Ich habe damit nichts zu tun.“
[11.50 Uhr] Er wird nach einem DJ gefragt, einem Freund von Theo. Der Zeuge Jacek G. erinnert sich daran, dass dieser aufgrund der Corona-Pandemie von Bali zurückgekehrt sei, wo ja auch Theo als Festival-Veranstalter gearbeitet hatte. Jacek sagt, er habe dem DJ lediglich beim Umzug geholfen.
Hintergrund der Nachfrage von Richter Florian Bauer: In einer Vernehmung hatte Jacek den DJ mit dem Champagner in Verbindung gebracht. Die Aussage damals: „DIe Flaschen sollten per Flugzeug in das Ausland versendet werden. Ich vermute, dass der DJ involviert war.“
Der Ton des Richters wird jetzt ein wenig schärfer: Welche Aussage stimmt denn nun? Antwort des Zeugen: Es sei so viel Zeit verstrichen, er könne sich nicht erinnern.
[Update 12 Uhr]Wieder ein Widerspruch. Früher hat Jacek G. immer behauptet, niemals die Plantagen von Theo G. betreten zu haben. Jetzt sagt er, er war dort immer wieder. „Was stimmt denn jetzt?“, fragt Richter Florian Bauer.
Bauer bohrt weiter. Er will wissen: Als Jaceks Bruder wegen des Champagner-Vorfalls in U-Haft genommen wurde – wieso habe er da sein angebliches Wissen um den wahren Täter Theo G. nicht auf den Tisch gelegt? Das wäre doch ein Leichtes gewesen. Antwort: „Vielleicht wäre das sinnvoll gewesen. Aber das ging alles so schnell.“ Schon nach einem Monat wurde der Bruder wieder freigelassen – und Jacek G. wurde festgenommen.
Er habe um sein Leben gefürchtet, als er von Art und Dimension der abgefüllten Drogen erfahren habe. Da war klar, da müssten „seriöse, großen Menschen“ dahinter stehen. „Da war klar: So eine große Sache kann nicht irgendjemand allein machen.“
[Update 12.35 Uhr] Staatsanwalt May nutzt sein Fragerecht. Ob es möglich ist, dass Jacek G. den Angeklagten falsch verstanden habe, als dieser von „seinem“ Champagner sprach. Nein, sagt der Pole, kein Zweifel: Theo G. habe von „seinem Champagner“ gsprochen.
[Update 14 Uhr] Fortsetzung nach der Mittagspause. Jetzt dürfen die Verteidiger Dr. Alexander Stevens und Philip Müller den Zeugen befragen. Anwalt Müller geht es um Verträge über Lagerboxen aus dem Jahr 2019. Der Zeuge sagt, nie etwas unterschrieben zu haben, auch nicht mit dem Namen seines Bruders. Müller will darauf hinaus, dass Jacek G. seine Geschäfte teilweise unter falschem Namen – dem seines Bruders – abwickelte.
Aus Sicht von Müller gibt es „erhebliche Anhaltspunkte“, dass Jacek die Lagerbox in Arnheim unter dem Decknamen des Bruders angemietet hat. Diese Information stamme von der Anwältin des Bruders. Müller präsentiert eine Rechnung von Patrick B. von 2020, adressiert an Jaceks Bruder, dazu eine Erklärung von Jacek per WhatsApp: „My brother and me we are the same.“
[Update 14.55 Uhr] Der Zeuge hätte im Januar in Deutschland vernommen werden sollen. Damals sagte er ab, weil er sich „Sorgen um meine Sicherheit“ mache, weil er nach der Haftentlassung 2024 die Niederlande wegen „seltsamer Personen und Drohungen“ verlassen musste. Heute sagt Jacek G., konkret nie bedroht worden zu sein. Es habe sich um eine allgemeine Angst gehandelt. Seine Freundin berichtete von Fremden, die „um das Haus kreisten“.
Müller fragt nach der Räumung des Lagers nach dem Polizeieinsatz. Jacek G. war als Helfer beteiligt.
Die Gerichtsmitarbeiterin in Polen weist daraufhin, dass um 15.30 Uhr Dienstschluss in Polen ist. Die Befragung müsse bis dahin abgeschlossen sein.
Verteidiger Müller feuert seine letzten Fragen ab. Es geht um eine Wand, die in das Lager „Multistorage“ eingezogen worden war, konkret um zwei Männer, die Patrick B. bei Arbeiten geholfen haben sollen.
Für heute muss die Vernehmung beendet werden. Richter Werner bedauert, die Fragezeit nicht gerechter verteilt zu haben. Die Nebenklage hat überhaupt noch keine Fragen stellen können. Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass um 15.30 Uhr Schluss sein müsse. Das Gericht will überlegen, ob man einen weiteren Termin mit Jacek G. beantragen werde. Werner dankt der Kollegen des polnischen Amtsgerichts.
Jacek G. sagt zu, auch zu einem weiteren Termin bereit zu sein.
[Update 15.33 Uhr] Verteidiger Stevens kritisiert, dass die Situation jetzt natürlich „misslich“ ist: Die Verteidigung sei so aufgebaut gewesen, dass die Fragen schon „noch kraftvoller“ geworden wären. Eine Waffengleichheit bestünde damit nicht. Er hält eine weitere Inhaftierung nicht für länger tragfähig.
Es sei an belastendem Material nichts dazugekommen. Stevens habe „immer darauf gewartet, dass der Staatsanwalt noch ein Ass aus dem Ärmel zaubert“. Das sei nicht erfolgt.
„Nachvollziehbar“, meint Richter Peter Werner und bittet den Staatsanwalt um eine Stellungnahme. Staatsanwalt May sieht die „missliche“ Situation, aber problematisch sei sie nicht.
Verteidiger Müller glaubt nicht, dass der Zeuge noch glaubwürdig werden kann. So habe Jacek G. bei einer früheren Vernehmung erzählt, dass Theo G. nach dem Flaschen-Diebstahl durchs Lager marschiert war und Türen aufgebrochen habe, auf der Suche nach seinem Champagner. Heute war davon keine Rede.
[Update 15.40] Nebenklagevertreter Schnupfhagn wertet die Aussage weiterhin als „zentral“. Er glaubt Jacek G., dass ihm Theo G. von dem Flaschen-Diebstahl berichtet habe. Auch Nebenklage-Anwalt Mattes hätte gern noch Fragen gestellt.
Richter Peter Werner unterbricht für 20 Minuten.
[Update 16 Uhr] Richter Werner gibt die Aufhebung des Haftbefehls bekannt.
Das wird Theo G. vorgeworfen
Theo G. (46) wird die Mitgliedschaft in einer in den Niederlanden agierenden Tätergruppierung vorgeworfen. Die Bande soll unter anderem das Betäubungsmittel MDMA (Wirkstoff von Ecstasy) in großen Mengen zum In- und Export produziert haben. Theo G. soll der „Logistiker“ der Gruppe gewesen sein. In dieser Funktion soll er mindestens 20 mit flüssigem MDMA gefüllte Champagnerflaschen übernommen haben. Er soll sie in einem Lager in Arnheim deponiert haben.
Dort soll es zu einem folgenschweren Versehen gekommen sein: Der Lagerverwalter Frank B. soll laut Anklage die Flaschen gestohlen und über Internet verhökert haben – im Glauben, es handle sich um echten Champagner. So geriet eine der Doppel-Magnum in den Landkreis Neustadt/WN und kam am 12. Februar 2022 in Weiden zum Ausschank.
Theo G. wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen vorgeworfen.




