Versteigerung am Amtsgericht Weiden: Bieterduell um Haus eines Ex-Bürgermeisters
Versteigerung am Amtsgericht Weiden: Bieterduell um Haus eines Ex-Bürgermeisters
Noch immer hat eine Gemeinde im Landkreis Tirschenreuth eine Rechnung mit ihrem ehemaligen Bürgermeister offen. Der heute 51-Jährige war unehrenhaft aus dem Amt geschieden, 2019 verurteilt wegen Untreue und Betrugs.
Am Dienstag wird nun ein weiteres rechtliches Kapitel aufgeschlagen: Es kommt zur Zwangsversteigerung eines Wohnhauses des Ex-Bürgermeisters. Der Zuhörersaal am Amtsgericht Weiden ist bis auf den letzten Platz besetzt. Die Gemeinde wird vom jetzigen Bürgermeister vertreten, eben jenem früheren Kämmerer, der 2017 die Unstimmigkeiten aufgedeckt hatte.
Sein Vorgänger hatte dafür im Januar 2019 am Amtsgericht Tirschenreuth elf Monate Haft auf Bewährung kassiert. Er hatte ein Baugebiet gefährdet (die Grundstücksgeschäfte waren noch gar nicht gelaufen, da rollten schon die Bagger an) und sich zudem jeden Monat 1.000 Euro für Überstunden genehmigt, insgesamt 17.000 Euro. Grund: angeblich komplette Überforderung und “Burnout”.
Jahrelanges Warten auf Termin am Verwaltungsgericht
Schnee von gestern? Leider gar nicht. Noch immer gibt es juristische Baustellen: Am (ebenfalls komplett überforderten) Verwaltungsgericht Regensburg hängt noch immer eine Klage wegen Regressforderungen der Gemeinde. Seit Januar 2022 werde das Verfahren nicht aufgerufen, beklagt der jetzige Bürgermeister gegenüber onetz.de. Angeblich ist es jetzt 2026 soweit. Im Prozess war eine Summe von 286.000 Euro genannt worden.
Auch bei der Versteigerung am Dienstag ist die Gemeinde als Gläubigerin vor Ort, allerdings nur mit einer kleinen Summe von rund 3.300 Euro. Ebenso der Landkreis Tirschenreuth mit einer Forderung von 1.100 Euro. Die Prozesskosten wurden auf 11.400 Euro beziffert. Die Zwangsversteigerung am Dienstag wurde von der Deutschen Bank beantragt. Wie hoch die offene Forderung der Deutschen Bank ist, wurde nicht genannt. Insoweit wird erst der Verteiltermin zeigen, welche Forderungen bei der Deutschen Bank bedient werden und was danach noch übrig bleibt.
Zuschlag für 355.000 Euro
Ein Sachverständiger hat den Verkehrswert auf 320.000 Euro beziffert, Mindestgebot sind damit 160.000 Euro. Nach einer spannenden Bieterstunde geht das Haus schließlich für 355.000 Euro an einen Privatmann. Er liefert sich mit zwei Paaren einen Bieterwettstreit über 35 Aufrufe.
Der junge Mann ist mit der Ersteigerung sofortiger Besitzer des Hauses. Ganz konfliktfrei wird die Übernahme nicht ablaufen: Wie die Rechtspflegerin informiert, ist einen Tag vor der Versteigerung ein Schreiben der angeblichen Mieter eingegangen. Es handelt sich dabei nach deren Angaben um eine Familie mit chronisch Kranken, Pflegegrad, Kindern in Prüfungsklassen. Sprich: Diese Mieter werden nicht freiwillig ausziehen. Während der Bieterstunde melden sich zwei Zuhörer, die den Sachverhalt bezeugen möchten. Die Rechtspflegerin lässt sie ausreden – am Versteigerungstermin ändert das nichts.
Mieter muss sauber gekündigt werden
Sollte es sich tatsächlich um Mieter mit Mietvertrag handeln, gilt nach einer Ersteigerung zwar ein Sonderkündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin. “Aber der Mieter müsste sauber gekündigt werden”, warnt die Rechtspflegerin: “Nicht einfach die Schlösser wechseln.” Anders wäre die Situation, wenn der Schuldner das Haus selbst bewohnen dürfte: Dann könnte es der neue Besitzer durch den Gerichtsvollzieher räumen lassen.
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus, Baujahr 2003 in Massivbauweise, unterkellert, Wohnfläche 154 Quadratmeter, Grundstück 810.



