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Zehn Jahre Haft für Messerstecher (22) – Rechtsanwalt kündigt Revision an

Weiden. Die volle Härte des Gesetzes: Die 1. Strafkammer am Landgericht Weiden hat einen Niederbayern (22) zu 10 Jahren Haft verurteilt. Er hatte bei einer Jugendfreizeit im Landkreis Neustadt/WN seine Freundin und einen Kumpel mit einem Messer verletzt. Das Gericht ahndet dies als zweifachen versuchten Mord.

Weiden. Die volle Härte des Gesetzes: Die 1. Strafkammer am Landgericht Weiden hat einen Niederbayern (22) zu 10 Jahren Haft verurteilt. Er hatte bei einer Jugendfreizeit im Landkreis Neustadt/WN seine Freundin und einen Kumpel mit einem Messer verletzt. Das Gericht ahndet dies als zweifachen versuchten Mord.
Zehn Jahre Haft. So lautete das Urteil am Dienstag gegen einen 22-jährigen Kfz-Mechatroniker aus Niederbayern, rechts Verteidiger Rouven Colbatz. Foto: Christine Ascherl

Zehn Jahre Haft für Messerstecher (22) – Rechtsanwalt kündigt Revision an

Vorsitzender Richter Markus Fillinger sieht bei der Urteilsverkündung am Dienstag selbst „lebenslänglich“ nicht in weiter Ferne. Davon sei man nur abgerückt, weil außergerichtlich 25.000 Euro Schmerzensgeld an den 17-Jährigen bezahlt wurden. „Ohne den Täter-Opfer-Ausgleich wäre an lebenslang kein Weg vorbeigegangen“, so Fillinger.

Ein Mordversuch wird wie ein vollendeter Mord geahndet, vor allem, wenn nur durch Glück niemand verstarb. Das ist hier der Fall: Der 17-jährige Kontrahent überlebte äußerst knapp. Der Stich traf ihn mitten ins Herz. Die Klinge des Einhandmessers von 8,5 Zentimetern wurde dabei komplett versenkt. Acht Minuten war der Azubi praktisch schon tot, musste mehrfach und lange reanimiert werden. Der Notarzt freute sich vor Gericht sehr, dass ihm keine Hirnschäden geblieben sind.

Behütete Kindheit, intaktes Elternhaus, guter Beruf

Der Angeklagte hat sich mit dieser Tat sein Leben ruiniert. Zumindest nach derzeitigem Stand. Verteidiger Rouven Colbatz kündigt noch in der gleichen Stunde Revision an. Der Angeklagte ist blutjung, zur Tat im Juni 2025 war er 21 Jahre alt. Er ist nicht vorbestraft, „stand fest im Leben“. Der Niederbayer wuchs behütet auf. Er hat Abitur und arbeitet(e) bei einem bayerischen Automobilbauer in der Prototyp-Herstellung. Sein Chef erkundigte sich angeblich schon mehrfach, wann er wieder mit ihm rechnen kann.

So bald wohl nicht. Laut bayerischem Justizvollzugsplan wird der Niederbayer als Ersttäter in der JVA Bayreuth einrücken, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Aufgrund seines Alters kann er vage mit einer Entlassung zur Halbstrafe rechnen. Nach dem Urteil verharrt der 22‑Jährige reglos in seinem Stuhl im Schwurgerichtssaal. Man lässt ihm ein paar Minuten Zeit, um mit den Eltern zu reden. Das Gericht leert sich ohnehin nur langsam. Etwa 30 Zuhörer aus Niederbayern waren zur Urteilsverkündung in die Oberpfalz gekommen. Ein junger Mann muss getröstet werden. In den Reihen sitzt auch die Ex-Freundin, die er ebenfalls mit dem Messer angegangen hatte.

Eine Frau und 18 Männer

Die junge Frau (22) hatte im Zeugenstand freimütig berichtet, dass die Beziehung nicht ohne Komplikationen war. Man kannte sich schon ein paar Jahre von der Kolpingjugend und war ein Jahr zuvor zusammengekommen. Kurz vor der Tat zog das Paar zusammen, obwohl schon da klar war: Diese Beziehung ist wohl das, was man heutzutage „toxisch“ nennt. Vor allem wenn man „bsuffa“ auf Festl’n war, wie die Frau in schönstem Niederbayerisch erzählte, habe man sich wegen jeder Kleinigkeit gestritten.

Bei der Kolpingfreizeit über ein verlängertes Wochenende im Ettenreich-Haus bei Pressath war die 22-Jährige die einzige Frau unter 19 Teilnehmern. Und schon am ersten Abend gab es Zoff zwischen dem Pärchen. Auslöser waren Nichtigkeiten. Unter anderem hatte sie ihm vorgeworfen, dass er zu wenig nichtalkoholische Getränke eingekauft habe. „Warum haben wir kein Spezi?“ Es kam schon in dieser Nacht zur Eskalation: Er schrieb ihr 60 beleidigende Nachrichten (Nutte, Hure und noch Schlimmeres), zog ihr die Decke weg, knallte die Türen, bis sie in ein anderes Zimmer zog.

Grammer Solar
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Andere Teilnehmer griffen ein

Es ist nicht so, als hätte von den 17 anderen jungen Männern keiner eingegriffen. Das spätere Opfer, der 17‑jährige Azubi, stellte den Angeklagten noch in dieser ersten Nacht zur Rede. Er solle doch bitte „das Haus schlafen lassen“. Der 17-Jährige ist 1,99 Meter groß bei 100 Kilo Gewicht; der Angeklagte misst knapp 1,60.

Am nächsten Tag verschärfte sich die Lage: Der Angeklagte blieb tagsüber für sich. Die Gruppe fuhr zum Zoigl nach Neuhaus – mit seiner Freundin. Am Lagerfeuer, beim Abendessen – überall benahm sich der Angeklagte schon ziemlich daneben. Etliche Zeugen waren besorgt, weil er sich immer mehr betrank und mit einem Messer herumspielte. Gegenüber der Freundin deutete er Stichbewegungen an. Einmal machte er die Halsabschneide-Geste: den Finger quer über den Hals, dann zeigte er auf sie.

Narzisstische Störung?

Ein völlig überzogenes Verhalten, meint Richter Fillinger und mutmaßt: „Man muss davon ausgehen, dass Herr S. mit einem ganz anderen Rucksack nach Pressath gefahren ist. Dass da schon etwas anderes schlummerte.“ Er verweist auf den psychiatrischen Gutachter, der eine narzisstische Störung ins Spiel gebracht hatte. „Was verletzt Sie wirklich so in Ihren Gefühlen?“, fragt der Richter den Angeklagten: „Verheimlichen Sie uns etwas?“

Der Richter meint, dass der 22-Jährige die Eskalationsspirale bewusst nach oben getrieben habe. Alle Versuche anderer Teilnehmer, ihn zu beruhigen, gingen ins Leere. Einer nahm ihm sogar das Messer ab, händigte es ihm aber später wieder aus. Es handelte sich um ein Einhandmesser, das der Angeklagte auch bei Zeltlagern mit sich führte. Er sagt, als es zur Tat kam, habe er es wohl zufällig in der Hand gehabt. Es kam zu den Stichen, als ihn der 17-Jährige draußen vor dem Haus erneut zur Rede stellte.

Das letzte Wort: „Noch eine Chance, es besser zu machen“

Der 22-Jährige erinnerte sich in seinen Aussagen nur dann an Einzelheiten, wenn sie nicht unangenehm sind. Alles andere blendet er aus. Diesen Vorwurf macht ihm auch das Gericht: Nur selten übernehme er Verantwortung. Viel mehr Raum gebe er den eigenen Vorwürfen, den Kränkungen, den Herabsetzungen, die er angeblich empfunden hat. „Sein großer Zorn, seine große Enttäuschung“, ärgert sich Richter Fillinger: „So geht das bei ihm die ganze Zeit.“

Beim letzten Wort sah das Gericht erstmals so etwas wie „leichte Emotionen“. Bis dahin sei der Angeklagte phasenweise „wie beim Film im Cinemaxx“ im Gerichtssaal gefläzt. Das letzte Wort hatte sich der junge Mann auf einem Blatt Papier notiert. Er schäme sich für das Leid, das er über andere Menschen gebracht habe. Er wolle für diese Fehler Verantwortung übernehmen. Die Zeit in der U-Haft habe ihm gezeigt, dass er sein Leben ändern müsse, vielleicht auch mit einer Therapie: „Ich wünsche, dass ich nach der Strafe noch eine Chance bekomme zu zeigen, dass ich es besser machen kann.“

Absolute Lebensgefahr

Oberstaatsanwalt Peter Frischholz forderte in seinem Plädoyer zwölf Jahre Haft. Die letzten Zeugen und Sachverständigen hatten ihm am Morgen noch gute Argumente geliefert. Zum einen der Notarzt, der die Lebensgefahr noch einmal drastisch schilderte. Als er eintraf (Notruf 22.24 Uhr, Eintreffen 22.38) konnte der Verletzte noch seinen Vornamen sagen, dann wurde er bewusstlos. Das Herz stand still. Die Reanimation scheiterte, woraufhin eine Thorax-Drainage gemacht wurde. Nachts in Pressath. „Ich hatte ein hervorragendes Team dabei.“

Etwa ein Liter Blut wurde abgesaugt, ehe das Herz wieder zu schlagen begann. Lebensgefahr? „Absolut!“ Absolut richtig handelte wenig später auch der Arzt des Klinikums Weiden, der nach dem CT eine Verlegung nach Regensburg einleitete. Er stabilisierte den 17-Jährigen mit mehreren Bluttransfusionen so weit, dass dieser um 2 Uhr im Hubschrauber abheben konnte. Noch in der Nacht wurde er in der Uniklinik Regensburg notoperiert: Das Herz war durchschnitten.

Pech auch für den Angeklagten, dass am letzten Prozesstag der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten änderte. Dr. Johannes Schwerdtner sah keine verminderte Steuerungsfähigkeit mehr. Alle Zeugen schilderten den Angeklagten als orientiert – trotz zwei Promille. Schwerdtner ging nur noch von einem mittleren, nicht mehr von einem starken Rausch aus. Auch könne nicht mehr von einer Affekttat die Rede sein: Es gab einen stundenlangen Vorlauf.

Angeklagter wurde selbst verletzt

Verteidiger Rouven Colbatz hielt drei Jahre für ein Körperverletzungsdelikt am 17-jährigen Azubi für angemessen. Er habe niemals mit Tötungsabsicht gehandelt. Für den Angriff auf die Freundin wollte der Anwalt einen Freispruch erreichen. Niemand, nicht einmal sie selbst, konnte eine Stichbewegung beschreiben. Der Angeklagte hatte sie an der Jacke gepackt und beim Weglaufen am Ellbogen verletzt. Colbatz appellierte an die Strafkammer für Augenmaß: „Hier geht es nicht um ein paar Tagessätze. Hier geht es darum, dass Sie entscheiden müssen, ob er ein Mörder ist.“

Den Anwalt ärgert, dass eine weitere Straftat von diesem Abend gar nicht geahndet wird: Als der Angeklagte schon gefesselt am Boden vor dem Jugendgästehaus kniete, hatte ihm ein anderer Teilnehmer mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten. Und zwar so massiv, dass der 22-Jährige bewusstlos wurde und aus Mund und Nase blutete. Die Polizisten, die daneben standen, wurden von dem Angriff völlig überrascht.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Angreifer wurde nun, das bestätigte Oberstaatsanwalt Frischholz, eingestellt. Aus Sicht des Verteidigers werde mit zweierlei Maß gemessen. Die eine Tat werde als versuchter Mord verurteilt, die andere Tat gar nicht weiter verfolgt: „Das kann man doch keinem Menschen verkaufen, weder einem Juristen, noch einem Laien.“