Zoff auf der Baustelle: Maschinist würgt Baggerführer
Zoff auf der Baustelle: Maschinist würgt Baggerführer
Am Dienstag steht er deshalb vor Richterin Carina Särve am Amtsgericht in Weiden. Der Aussetzer von damals ist eine vorsätzliche Körperverletzung mit Bedrohung und kostet ihn 7500 Euro (75 Tagessätze). Die Stelle bei einem großen Bauunternehmen hat er verloren, inzwischen aber andere Arbeit gefunden. Der 42-Jährige entschuldigt sich am Dienstag nochmals, wie schon damals gleich danach im Container des Poliers: “Es tut mir wirklich von Herzen leid.”
Von ganz ungefähr kam der Vorfall nicht. Das Verhältnis zu dem 26-jährigen Straßenbauer aus dem Landkreis Schwandorf sei schon länger angespannt gewesen. “Er hat in mir eine minderwertige Person gesehen”, sagt der 42-Jährige. “Er meinte, über mir zu stehen.” Auch an diesem Tag kam ihm der Jüngere etwas schnippisch.
Über Unordnung aufgeregt
Der 42-Jährige hatte sich aufgeregt, weil eine Kette im falschen Staufach des Baggers einsortiert war, den normalerweise er fuhr. “Mein Mandant ist ein ordnungsliebender Mensch”, sagt Anwalt Benedikt Kuchenreuter. Er habe immer darauf geachtet, dass am Radlader alles korrekt eingeordnet sei, damit man wisse, wo das Werkzeug liegt.
“Weilst ja du auch was kannst.” Der 26-Jährige gibt durchaus zu, provokant reagiert zu haben. “Wennst was willst, dann komm hoch zu mir.” Auf Baustellen herrsche ein härterer Ton, das Ganze sei “lustig gemeint” gewesen. Lustig war dann nichts mehr. Der ältere Maschinist kletterte zu ihm in die Kabine und drückte dem 26-Jährigen im Würgegriff den Hals zu. Etwa 15 bis 20 Sekunden. Der Straßenbauer war abends in der Notaufnahme. Er hatte Schmerzen beim Schlucken und man sah noch den Abdruck seiner Kette.
Dazu kam die Drohung, die sinngemäß lautete: “Ich war im Krieg. Ich habe kein Problem damit, jemanden umzubringen.” Der 42-Jährige war früher bei der Bundeswehr auf Auslandseinsatz. Diesen Satz will er so nicht ausgesprochen haben, er habe das nicht so gesagt. “Ich habe ja auch noch nie jemanden umgebracht.”
Der Preis: zweieinhalb Monatslöhne
Der 42-Jährige aus dem Bayerwald besteht zudem bis zuletzt darauf, den Jüngeren nur in den Sitz zurückgedrückt zu haben. Es hilft nichts. Ein Zeuge bestätigt den Geschädigten. “Da wurde eine tolerierbare Grenze bei weitem überschritten”, sagt Oberstaatsanwalt Christian Härtl. Richterin Särve geht von der “gefährlichen” Körperverletzung zur “einfachen” herunter. An einer Geldstrafe kommt der ledige Maschinist aber nicht vorbei. 75 Tagessätze entsprechen zweieinhalb Monatslöhnen.




